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학술논문비교형사법연구2008.12 발행KCI 피인용 13

일본의 범죄피해자 형사재판 참가제도에 관한 고찰

Studie zur Beteiligung des Kriminalitätsopfers am Strafverfahren in Japan

김형만(광주대학교)

10권 2호, 281~303쪽

초록

Die Massnahmen zum Schutz des Kriminalitätsopfers sind von der Offent-lichkeit im Jahr 1900 hervorgerufen worden und es ging hauptsächlich um die Finnazierungshilfe des Opers, Deshalb sind nicht nur die komplexen und planrnässigen Massnahmen getroffen .sondern auch das "Opferschutagesetz" und das "Gasetz von der Registrierung des Krimnalltätsopfers" eingeführt worrnn aber es gab nach wie vor eine Kritik über die nicht genug oozeichneten Massnahmen, Vor allem haben die einseitige Erksntnisse des ehemaligen Strafenverfolgungsrechtes und die Grenzen des Opferschutzes die Wiederherstellung des Rechtes vom Opfer im Bezug auf das Strafverfahren veranlassen Viele Gelehrten und Praktiker verneinte die Beteiligungen des Opfers nicht aber sie haben die Wiederbelebung des Gadankens an die Privatrache und die Verletzung des Verteidigungsrechtes des Angeklagten verneint. Die Besonderheit dieser Entwicklung liegt darin, dass durch die Einführung des .Gasetzes in die Teiländerung rns Strafprozessrechts zugunsren des Schutzes von Rechten und Interessen des Kriminalitätsopfers '(Juni 2007) dem Kriminalitätsopfer die Rechte auf Udie Beteiligung an der Hauptverhandlung, iDdie Zeugenaussage, iii)die Fragen nach dem Angeklagten und v)die Meinungsäusser ung über die Tatsache oder die Rechtsfrage usw, anerkannt werden, und damit dass sich das Opfer trotz der Durchsetzurig des Parteienprinzips am Strafverfahren aktiv bsteiligen lässt Viele Gelehrten und Praktiker kritisieren dieses Gasetz aber nicht als solches, sondern dass der Gedanke der Privat-blutrachs dadurch wiernroolebt und dazu das Vertaidigungsrecht rns Angeklagten verletzt wird. Aber auch zeigen sich die gesetzgeberischen Bemühungen um die LÖsung solcher Probleme und die Entsprechung mit dem Parteienprinzip. dass das Gasetz die Staatsanwaltschaft und das Opfer zum Meintm,gsaustausch verpflichtet und dazu unter der gewissen gerichtlichen Kontrollen die Beteiligung des (pfers am Strafprozess anerkennt, Nur ist ausssr der Interessen am beschuldigten Sachverhalt auch mehr Rücksichtsnahme auf das Opfer im Ermittlungsverfahren (Schaden des Opfers oder sein psychsches Trauma) notwendig, weil das Gesetz die Beteiligung des (pfers nur auf die Hauptverhandlung oogremt Solche Rücksichtsnahms ist nicht nur dazu notwendig, die materiale Wahrheit zu finden, sondern auch das vertrauenswürdige System von Strafverfahren und Justiz zu verwirklichen, womit nicht nur die Rechte der Angeklagten, sondern auch des (pfers angernessend geschützt werden sollen.

Abstract

Die Massnahmen zum Schutz des Kriminalitätsopfers sind von der Offent-lichkeit im Jahr 1900 hervorgerufen worden und es ging hauptsächlich um die Finnazierungshilfe des Opers, Deshalb sind nicht nur die komplexen und planrnässigen Massnahmen getroffen .sondern auch das "Opferschutagesetz" und das "Gasetz von der Registrierung des Krimnalltätsopfers" eingeführt worrnn aber es gab nach wie vor eine Kritik über die nicht genug oozeichneten Massnahmen, Vor allem haben die einseitige Erksntnisse des ehemaligen Strafenverfolgungsrechtes und die Grenzen des Opferschutzes die Wiederherstellung des Rechtes vom Opfer im Bezug auf das Strafverfahren veranlassen Viele Gelehrten und Praktiker verneinte die Beteiligungen des Opfers nicht aber sie haben die Wiederbelebung des Gadankens an die Privatrache und die Verletzung des Verteidigungsrechtes des Angeklagten verneint. Die Besonderheit dieser Entwicklung liegt darin, dass durch die Einführung des .Gasetzes in die Teiländerung rns Strafprozessrechts zugunsren des Schutzes von Rechten und Interessen des Kriminalitätsopfers '(Juni 2007) dem Kriminalitätsopfer die Rechte auf Udie Beteiligung an der Hauptverhandlung, iDdie Zeugenaussage, iii)die Fragen nach dem Angeklagten und v)die Meinungsäusser ung über die Tatsache oder die Rechtsfrage usw, anerkannt werden, und damit dass sich das Opfer trotz der Durchsetzurig des Parteienprinzips am Strafverfahren aktiv bsteiligen lässt Viele Gelehrten und Praktiker kritisieren dieses Gasetz aber nicht als solches, sondern dass der Gedanke der Privat-blutrachs dadurch wiernroolebt und dazu das Vertaidigungsrecht rns Angeklagten verletzt wird. Aber auch zeigen sich die gesetzgeberischen Bemühungen um die LÖsung solcher Probleme und die Entsprechung mit dem Parteienprinzip. dass das Gasetz die Staatsanwaltschaft und das Opfer zum Meintm,gsaustausch verpflichtet und dazu unter der gewissen gerichtlichen Kontrollen die Beteiligung des (pfers am Strafprozess anerkennt, Nur ist ausssr der Interessen am beschuldigten Sachverhalt auch mehr Rücksichtsnahme auf das Opfer im Ermittlungsverfahren (Schaden des Opfers oder sein psychsches Trauma) notwendig, weil das Gesetz die Beteiligung des (pfers nur auf die Hauptverhandlung oogremt Solche Rücksichtsnahms ist nicht nur dazu notwendig, die materiale Wahrheit zu finden, sondern auch das vertrauenswürdige System von Strafverfahren und Justiz zu verwirklichen, womit nicht nur die Rechte der Angeklagten, sondern auch des (pfers angernessend geschützt werden sollen.

발행기관:
한국비교형사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.23894/kjccl.2008.10.2.013
분류:
법학

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