債務不履行 體系의 再定立 ― 要件側面의 一端 ―
Ein neues System über das Recht der Nichterfüllng der Schuldnerpflichten ― Einige Aspekte auf tatbeständlicher Ebene ―
김규완(고려대학교)
43권 2호, 3~34쪽
초록
Die vorliegende Arbeit will zur aktuellen Diskussion über die Reform des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches(folgend: KBGB) einigermaßen beitragen. Einerseits geht es um die Frage, ob “Schlechterfüllung” und “Erfüllungsverweigerung” neben den Tatbeständen “Leistungsunmöglichkeit” und “Schuldnerverzug”, welche expressis verbis die Haftung des verschuldeten Schuldners für den Schadensersatz begründen, auch ausdrücklich im KBGB vorgeschrieben werden sollen. Andererseits handelt es sich um die Frage, ob es geboten ist, dass der Rechtsbegriff “Nichterfüllung der Schuldnerpflichten”, der als Oberbegriff nach geltendem Recht die drei konkreten Tatbestände, nämlich Leistungsunmöglichkeit, Schuldnerverzug sowie Schlechterfüllung umzufassen vermag, durch einen neuen Rechtsbegriff “Pflichtverletzung”, der nach dem Vorbild des deutschen BGB als generalklausel-artiger Tatbestand zu konzipieren ist, ersetzt werden soll. Die beiden Fragen werden hier negativ beantwortet, denn §390 KBGB hat m.E. mit Hilfe der Auslegung seit langem den fast gleichen Sinn wie §280 Abs.1 BGB gewonnen und so fungiert. Stattdessen wird hier eine neue Rechtsvorschrift vorgeschlagen, nach der dem Schuldner die Schutzpflicht, die dem Erhaltungsinteresse des Gläubigers Rechnung trägt, auferlegt werden soll.
Abstract
Die vorliegende Arbeit will zur aktuellen Diskussion über die Reform des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuches(folgend: KBGB) einigermaßen beitragen. Einerseits geht es um die Frage, ob “Schlechterfüllung” und “Erfüllungsverweigerung” neben den Tatbeständen “Leistungsunmöglichkeit” und “Schuldnerverzug”, welche expressis verbis die Haftung des verschuldeten Schuldners für den Schadensersatz begründen, auch ausdrücklich im KBGB vorgeschrieben werden sollen. Andererseits handelt es sich um die Frage, ob es geboten ist, dass der Rechtsbegriff “Nichterfüllung der Schuldnerpflichten”, der als Oberbegriff nach geltendem Recht die drei konkreten Tatbestände, nämlich Leistungsunmöglichkeit, Schuldnerverzug sowie Schlechterfüllung umzufassen vermag, durch einen neuen Rechtsbegriff “Pflichtverletzung”, der nach dem Vorbild des deutschen BGB als generalklausel-artiger Tatbestand zu konzipieren ist, ersetzt werden soll. Die beiden Fragen werden hier negativ beantwortet, denn §390 KBGB hat m.E. mit Hilfe der Auslegung seit langem den fast gleichen Sinn wie §280 Abs.1 BGB gewonnen und so fungiert. Stattdessen wird hier eine neue Rechtsvorschrift vorgeschlagen, nach der dem Schuldner die Schutzpflicht, die dem Erhaltungsinteresse des Gläubigers Rechnung trägt, auferlegt werden soll.
- 발행기관:
- 한국민사법학회
- 분류:
- 법학