헌법상 소수파주주의 재산권보장에 관한 연구 - 회사법개정에 있어서 헌법상의 한계를 중심으로 -
Vermögensrechtschutz der aussenstehenden Aktionäre im Verfassungsrecht
안성포(전남대학교)
22권 4호, 151~183쪽
초록
Verfassungsrecht setzt der Gestaltungsfreiheit des einfachen Gesetzgebers auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts bestimmte Grenzen. So selbstverständlich dieser Satz wohl mittlerweile im Grundsätzlichen ist, so problematisch erscheint eine umfassende verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesellschaftsrechts. Gleichwohl hat das BVerfG für das Aktienrecht in den letzten Jahren auf zunehmender Breite entsprechende Gestaltungsvorgaben aus Art. 14 GG abgeleitet. Seit der Feldmühle-Entscheidung und dem Mitbestimmungsurteil des BVerfG gilt es als ausgemacht, dass Art. 14 GG zumindest für die Mitgliedschaft des Aktionärs bestimmte Vorgaben enthält. Bedeutung erlangt hat dies zuletzt im Zusammenhang mit der Einführung des sog. Squeeze-Out(§§ 327a-327f AktG) im Jahr 2002 sowie dem Macroton-Urteil des BGH zum Delisting aus dem Jahr 2003. In Bezug auf Rechtsvergleichung ist die Bedeutung der Rechtsprechungen des BVerfG und BGH auch in Korea größer geworden. In Korea wird auch das Gesellschaftsrecht im HGB in naher Zukunft enorm geändert werden. Dabei sollte man auch die Erfahrungen in Deutschland berücksichtigen. In diesem Aufsatz wird vorgeschlagen, dass ein angemessenes Kaufangebot im Fall der bedingten Stammrechtaktien und Warrents gefordert ist. Der kapitalmarktrechtliche Schutz ist damit in Form eines objektiven Massstäben zu orientierenden Kaufangebots ähnlich ausgestaltet wie der Minderheitenschutz nach der gesellschaftrechtliche Schutz bei wichtigen Strukturmassnahmen, bei denen für aussenstehende Aktionäre ebenfalls eine Barabfindung zu gewähren ist.
Abstract
Verfassungsrecht setzt der Gestaltungsfreiheit des einfachen Gesetzgebers auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts bestimmte Grenzen. So selbstverständlich dieser Satz wohl mittlerweile im Grundsätzlichen ist, so problematisch erscheint eine umfassende verfassungsrechtliche Kontrolle des Gesellschaftsrechts. Gleichwohl hat das BVerfG für das Aktienrecht in den letzten Jahren auf zunehmender Breite entsprechende Gestaltungsvorgaben aus Art. 14 GG abgeleitet. Seit der Feldmühle-Entscheidung und dem Mitbestimmungsurteil des BVerfG gilt es als ausgemacht, dass Art. 14 GG zumindest für die Mitgliedschaft des Aktionärs bestimmte Vorgaben enthält. Bedeutung erlangt hat dies zuletzt im Zusammenhang mit der Einführung des sog. Squeeze-Out(§§ 327a-327f AktG) im Jahr 2002 sowie dem Macroton-Urteil des BGH zum Delisting aus dem Jahr 2003. In Bezug auf Rechtsvergleichung ist die Bedeutung der Rechtsprechungen des BVerfG und BGH auch in Korea größer geworden. In Korea wird auch das Gesellschaftsrecht im HGB in naher Zukunft enorm geändert werden. Dabei sollte man auch die Erfahrungen in Deutschland berücksichtigen. In diesem Aufsatz wird vorgeschlagen, dass ein angemessenes Kaufangebot im Fall der bedingten Stammrechtaktien und Warrents gefordert ist. Der kapitalmarktrechtliche Schutz ist damit in Form eines objektiven Massstäben zu orientierenden Kaufangebots ähnlich ausgestaltet wie der Minderheitenschutz nach der gesellschaftrechtliche Schutz bei wichtigen Strukturmassnahmen, bei denen für aussenstehende Aktionäre ebenfalls eine Barabfindung zu gewähren ist.
- 발행기관:
- 한국기업법학회
- 분류:
- 법학