Zur Zukunft des Europäischen Arbeitsrechts
Zur Zukunft des Europäischen Arbeitsrechts
Manfred Weiss
49권 4호, 34~69쪽
초록
Die Europäische Gemeinschaft (EG) verfuegt über weit reichende Kompetenzen im Arbeitsrecht. In der Vergangenheit wurden für viele Bereiche gemeinschaftsweite Mindestnormen geschaffen. Der Artikel diskutiert die Probleme, die sich zukuenftig für das europäische Arbeitsrecht stellen. Dabei zeigt sich, dass wegen der Heterogenitaet der erweiterten EG und wegen der Stärkung des nationalen im Verhältnis zum europaeischen Gesetzgeber (Subsidiaritaet, Verhaeltnismaessigkeit) europaeische Gesetzgebung kaum noch zu realisieren sein wird. Alternativen zur Gesetzgebung existieren. Zu nennen sind hier die interprofessionellen und sektoralen sozialen Dialoge sowie die bei der Beschaeftigungspolitik und inzwischen in vielen anderen Bereichen angewandte „offene Methode der Koordinierung. Sie produzieren jedoch kein verbindliches Recht, sondern nur sog. „soft law. Bei der Konfrontation mit Herausforderungen wie etwa der Arbeitslosigkeit zeigt sich, dass die EG nur in der Lage ist, Konzepte (z.B. „flexicurity) vorzugeben, um so einen offenen Diskussionsprozess in den Mitgliedstaaten auszuloesen. Eines der Hauptprobleme für die Zukunft des Arbeitsrechts in Europa liegt in der Frage, wie das Verhältnis zwischen den für den Binnenmarkt notwendigen Marktfreiheiten und der sozialen Dimension austariert wird. Hierfür wäre es wichtig, im EG-Vertrag mehr Klarheit zu schaffen und die Last dieser Austarierung nicht allein dem Europäischen Gerichtshof aufzubuerden.
Abstract
Die Europäische Gemeinschaft (EG) verfuegt über weit reichende Kompetenzen im Arbeitsrecht. In der Vergangenheit wurden für viele Bereiche gemeinschaftsweite Mindestnormen geschaffen. Der Artikel diskutiert die Probleme, die sich zukuenftig für das europäische Arbeitsrecht stellen. Dabei zeigt sich, dass wegen der Heterogenitaet der erweiterten EG und wegen der Stärkung des nationalen im Verhältnis zum europaeischen Gesetzgeber (Subsidiaritaet, Verhaeltnismaessigkeit) europaeische Gesetzgebung kaum noch zu realisieren sein wird. Alternativen zur Gesetzgebung existieren. Zu nennen sind hier die interprofessionellen und sektoralen sozialen Dialoge sowie die bei der Beschaeftigungspolitik und inzwischen in vielen anderen Bereichen angewandte „offene Methode der Koordinierung. Sie produzieren jedoch kein verbindliches Recht, sondern nur sog. „soft law. Bei der Konfrontation mit Herausforderungen wie etwa der Arbeitslosigkeit zeigt sich, dass die EG nur in der Lage ist, Konzepte (z.B. „flexicurity) vorzugeben, um so einen offenen Diskussionsprozess in den Mitgliedstaaten auszuloesen. Eines der Hauptprobleme für die Zukunft des Arbeitsrechts in Europa liegt in der Frage, wie das Verhältnis zwischen den für den Binnenmarkt notwendigen Marktfreiheiten und der sozialen Dimension austariert wird. Hierfür wäre es wichtig, im EG-Vertrag mehr Klarheit zu schaffen und die Last dieser Austarierung nicht allein dem Europäischen Gerichtshof aufzubuerden.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학