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학술논문의료법학2008.06 발행KCI 피인용 10

독일 켐프테너 판결에 대한 비판적 검토

Kritische Anmerkung zum Urteil des BGH vom 13. September 1994 - 1 StR 357/94 (zum sog. Kemptener-Fall)

이석배(단국대학교)

9권 1호, 259~284쪽

초록

Im sog. Kemptener-Fall aus dem Jahre 1994 in Deutschland hat der 1. Strafsenat des BGH die Bedeutung des Patientenwillens erstmals für einen solchen Fall hervorgehoben, in dem die Krankheit noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat. Der 1. Senat des BGH entwickelt aus den Prämissen, die er in drei Leitsätzen festhält, schlüssig und im geläufigen Modus der Dogmatik eine Begründung, die gleichwohl den weitaus überwiegenden Teil der eigentlichen Probleme des Falles nicht einmal sichtbar genacht, geschweige denn einer Lösung nähbar brächte. Die Leitsätze formulieren rechtliche Prinzipien, beziehen aber unvermeidlich zugleich und selbstverständlich Stellung zu einigen der schwierrigsten und ungelösten ethischen Fragen der modernen Medizin. Im sog. Kemptener-Fall brachte die Lösung des Senat für Mediziner, Ethiker und Juristen keine befriegende Lösun, sondern allein zahlose Zweifel und Unklarheiten. Denn dabei geht es nicht um moralisch unerwünschten Ergebnis der Rechtsanwendung im Einzelfall. Vielmehr hat die moderne Medizin für den ärztlichen Eintscheidungsbereich zwischen Leben und Tod einen Typus professionellen Alltagshandelns gebracht. Deshalb ist es eine Illusion, wollte man von der strafrechtlichen Dogmatik befriegende Resoltate erwarten. Trotzdem kann man nicht die dogmatische Untersuchung aufhören, weil eine Gesetzgebungslehre oder eine Strafrechtspolitik von den dogmatischen Probleme ausgehen muss. In diesem Hintegrund im Beitrag wurde dieser Fall durch kritische Auseinandersetzung strafrechtsdogmatisch zu begründen versucht, Dabei wird die Interessenabwägung zwischen Lebens- und Sterbensinteressen als der Rechtfertigungsbegründung beim tödlichen Behandlungsabbruch vertreten.

Abstract

Im sog. Kemptener-Fall aus dem Jahre 1994 in Deutschland hat der 1. Strafsenat des BGH die Bedeutung des Patientenwillens erstmals für einen solchen Fall hervorgehoben, in dem die Krankheit noch keinen irreversibel tödlichen Verlauf genommen hat. Der 1. Senat des BGH entwickelt aus den Prämissen, die er in drei Leitsätzen festhält, schlüssig und im geläufigen Modus der Dogmatik eine Begründung, die gleichwohl den weitaus überwiegenden Teil der eigentlichen Probleme des Falles nicht einmal sichtbar genacht, geschweige denn einer Lösung nähbar brächte. Die Leitsätze formulieren rechtliche Prinzipien, beziehen aber unvermeidlich zugleich und selbstverständlich Stellung zu einigen der schwierrigsten und ungelösten ethischen Fragen der modernen Medizin. Im sog. Kemptener-Fall brachte die Lösung des Senat für Mediziner, Ethiker und Juristen keine befriegende Lösun, sondern allein zahlose Zweifel und Unklarheiten. Denn dabei geht es nicht um moralisch unerwünschten Ergebnis der Rechtsanwendung im Einzelfall. Vielmehr hat die moderne Medizin für den ärztlichen Eintscheidungsbereich zwischen Leben und Tod einen Typus professionellen Alltagshandelns gebracht. Deshalb ist es eine Illusion, wollte man von der strafrechtlichen Dogmatik befriegende Resoltate erwarten. Trotzdem kann man nicht die dogmatische Untersuchung aufhören, weil eine Gesetzgebungslehre oder eine Strafrechtspolitik von den dogmatischen Probleme ausgehen muss. In diesem Hintegrund im Beitrag wurde dieser Fall durch kritische Auseinandersetzung strafrechtsdogmatisch zu begründen versucht, Dabei wird die Interessenabwägung zwischen Lebens- und Sterbensinteressen als der Rechtfertigungsbegründung beim tödlichen Behandlungsabbruch vertreten.

발행기관:
대한의료법학회
분류:
법학

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