애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문토지공법연구2008.11 발행KCI 피인용 1

처분적인 행정계획의 법적성질과 법적성질간의 관계 고찰 - 독일연방에서 처분적 행정계획의 법적성질과 법적형식과의 관계논의를 중심으로 -

Betrachtung übers Verhältnis Zwischen Gesetzlicher Beschaffenheit und Gesetzlicher Form des Maßregelnden Verwaltungskonzepts - Diskussion übers Verhältnis Zwischen Gesetzlicher Beschaffenheit und Gesetzlicher Form in Bundesrepublik Deutschland im Mittelpunkt Stehend -

백승주(서울시립대학교)

42권, 435~459쪽

초록

Das Verwaltungskonzept ist einerseits so ordnungspolitisch, dass es die Handlungsform der Mehrheit anweist, andererseits fasst auch die Konkretheit um, weil es eine Verordnung über die konkreten tatsächlichen Situationen ist. Unter diesem Gesichtspunkt kann es schwer sein, die gesetzliche Form des Verwaltungskonzepts als Norm, Verwaltungsakt oder als besondere gesetzliche Form kollektiv anzusehen. Die Handlungsform des Verwaltungskonzeptes soll selbstverständlicherweise auch mit einer geeigneten gesetzlichen Form bekleidet sein, denn die auf die Vorschriften der Verfassung und des Verwaltungsprozessrechts basierte Abhilfsmaßnahme für Volksberechtigung ist in der herkömmlichen Handlungsform, d.h. in der sogenannten “Maßregelung” begründet. Es ist daher nicht überzeugend, das ein Verwaltungskonzept einmal als eine Verwaltungsaktsform unter dem Gesichtspunkt vom Rechtsschutz zu behandeln, aber dasselbe unter dem Gesichtspunkt dessen Änderungsmöglichkeit als eine Verordnungs- form zu erwähnen. Koreanische gesetzliche Form des Verwaltungskonzepts unter der Anwendung der förmlichen Verfassung, Verordnung, Vorschrift, Verwaltungshandlung, satzung, oder Regelung als unterschiedliche Typen des Verwaltungskonzepts anzunehmen, könnte nun widersprechend sein. Wenn aber in Vergleich mit der angemessenen Funktion der Diskussion von Deutschland der Festlegungsprozess des Verwaltungs- konzepts in der wörtlichen, wesentlichen Rechtsabhilfsebene systematisiert und das System für Verwaltungsurteil bzw. Verwaltungsrechtspflege verbessert werden kann, ist es sehr anregend für den Rechtsschutz, die Handlgungsform des Verwaltungskonzepts mannigfaltig zu machen, und durch Überlegung der darausfolgenden gesetzlichen Beschaffenheit die Abhilfsmaßnahmen der Volksberechtigung zu verstärken. Die Diskussion über die gesetzliche Beschaffenheit und die gesetzliche Form des Verwaltungskonzepts ist daher notwendig, um den tatsächlichen Schutz vor der durch die Förderung des Verwaltungskonzepts verursachten Verletzung des Vermögensrechts zu realisieren.

Abstract

Das Verwaltungskonzept ist einerseits so ordnungspolitisch, dass es die Handlungsform der Mehrheit anweist, andererseits fasst auch die Konkretheit um, weil es eine Verordnung über die konkreten tatsächlichen Situationen ist. Unter diesem Gesichtspunkt kann es schwer sein, die gesetzliche Form des Verwaltungskonzepts als Norm, Verwaltungsakt oder als besondere gesetzliche Form kollektiv anzusehen. Die Handlungsform des Verwaltungskonzeptes soll selbstverständlicherweise auch mit einer geeigneten gesetzlichen Form bekleidet sein, denn die auf die Vorschriften der Verfassung und des Verwaltungsprozessrechts basierte Abhilfsmaßnahme für Volksberechtigung ist in der herkömmlichen Handlungsform, d.h. in der sogenannten “Maßregelung” begründet. Es ist daher nicht überzeugend, das ein Verwaltungskonzept einmal als eine Verwaltungsaktsform unter dem Gesichtspunkt vom Rechtsschutz zu behandeln, aber dasselbe unter dem Gesichtspunkt dessen Änderungsmöglichkeit als eine Verordnungs- form zu erwähnen. Koreanische gesetzliche Form des Verwaltungskonzepts unter der Anwendung der förmlichen Verfassung, Verordnung, Vorschrift, Verwaltungshandlung, satzung, oder Regelung als unterschiedliche Typen des Verwaltungskonzepts anzunehmen, könnte nun widersprechend sein. Wenn aber in Vergleich mit der angemessenen Funktion der Diskussion von Deutschland der Festlegungsprozess des Verwaltungs- konzepts in der wörtlichen, wesentlichen Rechtsabhilfsebene systematisiert und das System für Verwaltungsurteil bzw. Verwaltungsrechtspflege verbessert werden kann, ist es sehr anregend für den Rechtsschutz, die Handlgungsform des Verwaltungskonzepts mannigfaltig zu machen, und durch Überlegung der darausfolgenden gesetzlichen Beschaffenheit die Abhilfsmaßnahmen der Volksberechtigung zu verstärken. Die Diskussion über die gesetzliche Beschaffenheit und die gesetzliche Form des Verwaltungskonzepts ist daher notwendig, um den tatsächlichen Schutz vor der durch die Förderung des Verwaltungskonzepts verursachten Verletzung des Vermögensrechts zu realisieren.

발행기관:
한국토지공법학회
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
처분적인 행정계획의 법적성질과 법적성질간의 관계 고찰 - 독일연방에서 처분적 행정계획의 법적성질과 법적형식과의 관계논의를 중심으로 - | 토지공법연구 2008 | AskLaw | 애스크로 AI