判例評釋: 限定的 憲法不合致決定의 必要性 檢討* 헌재 2008. 9. 25. 2007헌가9결정을 중심으로
Zur Unausweichlichkeit der mit-der-Verfassung-Unvereinbarkeitsentscheidung - gleichzeitig eine Anmerkung zur Entscheidung des KVG vom 25. 09. 2008 (Az. 2007 HeonKa 9)
남복현(호원대학교)
10권 1호, 53~81쪽
초록
이 글은 헌법재판소가 2008. 9. 25. ‘학교용지확보 등에 관한 특례법’ 제5조 제4항에 대한 헌법불합치결정을 평석하였다. 이 결정에서 헌법재판소는 학교용지를 기부채납한 경우에 관해서는 학교용지부담금의 필요적 면제사유로 규정하고 있지만, 제청신청인이 갖춘 ‘기존학교를 증축하여 기부채납한 경우’에 대해서는 그리 정하지 아니한 것이 위헌임을 지적한다. 그럼에도 불구하고 헌법재판소가 정작 선택한 법적 효과는 법적용자들로 하여금 개선입법 시행시점까지 불합치법률을 잠정적으로 계속 적용토록 하고 있다. 그럼으로써 제청신청인이 불합치결정이 이루어진 편익에 참여할 기회를 근본적으로 봉쇄하고 있다. 이 글에서는 이러한 모순의 해결방안으로 한정결정 내지 포함결정과 헌법불합치결정을 결합시키는 방안을, 즉 한정불합치 내지 포함불합치결정을 제시하였다. 여기서 포함불합치결정이란 다투어진 법률조항이 불가분적이지만 한정적(정량적)으로 제한을 가해서 심판대상으로 삼아 심판대상이 된 해당 부분 전체에 관해 불합치로 결정하는 것을 말한다. 이 방안을 채택함으로써 비교대상집단에게는 기존의 편익을 향유할 수 있도록 함과 아울러 제청신청인과 같은 계쟁집단에게는 법적용절차를 중지시켜 개선입법에 따라 처리하도록 함으로써 개선입법으로 인한 편익에의 참여기회가 보장될 수 있을 것이다.
Abstract
Es handelt sich hier um eine Anmerkung zur Entscheidung des KVG vom 25. 09. 2008 (Az. 2007 HeonKa 9) bzw. der “unvereinbar mit der Verfassung”, die sich mit § 5 Abs. 4 SchGrSG (Das Sondergesetz ueber die Sicherstellung vom darauf die Schule zu errichtenden Grundstueck) beschaeftigte. Bei dieser Entscheidung hat das Koreanische Verfassungsgericht als verfassungswidrig feststellend erlaert, wenn es nicht in den Regelungen enthaelt waere, dass die Beitraegepflicht zu den Kosten fuer die Grundstuecke der Schule bei dem Fall, von dem Antragsteller die schon errichtete Schule erweitert und renoviert frei angeboten zu werden, aufgehoben werden muesste, waehrend schon klar im Gesetz geregelt ist, dass diese Beitraegepflicht bei dem Fall, dass dieselbe Grundstuecke von dem Betraegeverpflichteten frei angeboten und dementsprechend von den zustaendigen Behoerden angenommen wuerde, aufgehoben werden muss. Das KV hat dadurch dennoch als ihr Ergebnisse eingeraeumt, dass die schon als verfassungswidrig angenommenen Vorschriften selbst an den Antragstellern nur vorlaeufigerweise bis zum zukuenftigen Zeitpunkt, wo die verbesserten Vorschriften erlassen und in Kraft treten werden, aber ohne weiteres angewendet werden koennen. Das kann niemals eine Antwort auf eine Frage sein, warum die Entscheidung der Unvereinbarkeit mit der Verfassung auch selbst dem Antragsteller nicht guenstig wirkt. Um diese Widersprueche zu ueberwinden stellt sich hier als eine von ihren Loesungen der Vorschlag dar, die einzuschraenkende bzw. einzuschliessenden Entscheidungen mit den mit-der-Verfassung-Unvereinbarkeitsentscheidungen zu verbinden: d.h. zwischen den einzuschraenkenden Unvereinbarkeitsentscheidungen und den einzuschliessenden zu unterscheiden. Unter die einzuschliessenden Unvereinbarkeitsentscheidungen versteht man, dass die betreffende Vorschrift eines Gesetzes also der Streitgegenstand als Ganzes fuer unvereinbar mit der Verfassung entschieden zu halten ist, wenn sie unteilbar und damit nur einschraenkend (nur quantitativ) und dennoch umfassend angenommen werden kann. Mit diesen Loesungen kann man einerseits den zu vergleichenden Gruppen die schon vorgehandene Vorteile bewahren lassen. Andererseits kann man damit den Antragstellern und damit den zur Zeit beim Gericht anhaengige Klageerhebenern die moegliche Teilnahme an den Vorteilen nach Verbesserungsgesetzgebung geniessen lassen koennen, indem ihres jetzigen Anwendungsverfahren ohne weiteres einzuhalten ist.
- 발행기관:
- 한국비교공법학회
- 분류:
- 법학