Rechtsvergleichung der Übereignung von Grundstücken zwischen dem deutschen und koreanischen Zivilrecht
Rechtsvergleichung der Übereignung von Grundstücken zwischen dem deutschen und koreanischen Zivilrecht
고상현(숭실대학교)
21권, 1~25쪽
초록
Das Sachenrecht gilt zutreffend als das Rechtsgebiet, das viele eigene rechtliche Züge aufweist. Je nach Zeit und Nation wird es demzufolge auf vielfältige Art und Weise geregelt. Beispielweise haben sich die Auflassung und das Grundbuchsystem eigenständig entwickelt und kodifiziert. In Korea dagegen wurden die Regelungen über die Rechtsänderung der Grundstücke bzw. das Grundbuchsystem vom japanischen Recht übernommen. Durch die neue Gesetzgebung des KBGB haben sich die deutschrechtlichen Elemente vermehrt. Trotz der Annährung des koreanischen Grundstücksrechts an das deutsche weist das koreanische Liegenschaftsrecht nach einiger wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht auf: keine Abstraktionsprinzip nach der Rechtsprechung, keine Auflassung im Sinn des § 925 BGB, keine öffentlicher Glaube des Grundbuchs im Sinn des §892 BGB. Durch die vorliegende Vergleichung wird folgender Schluss gezogen. Bezügliche der Übereignung von Grundstücken erreicht das deutsche Liegenschaftsrecht sein Ziel, durch die Eintragung in das Grundbuch für Rechtsklarheit zu sorgen und dem Schutz des Grundstücksverkehrs zu dienen. Die Übertragung des Grundstücks in Korea bedarf keiner notariellen Beurkundung. Außerdem hat das Grundbuchamt nur formelle Prüfungspflicht. Daraus können wir entnehmen, dass Grundbücher in Korea richtige und sichere Auskünfte über Rechtsverhältnisse von Immobilien nicht geben können. Im Übrigen ist kein öffentlicher Glaube des Grundbuchs anerkannt. Das hat geringere Rechtssicherheit des Grundstücksverkehrs als in Deutschland zur Folge. Nach der allgemeinen Auffassung der koreanischen Juristen sollte also der öffentliche Glaube des Grundbuchs in das koreanische Zivilrecht eingeführt werden. Meiner Meinung nach muss dafür zunächst der richtige Zustand des Grundbuchs vorausgesetzt werden, z.B. durch die Verstärkung der Prüfungspflicht des Grundbuchamts oder durch die beglaubigte Form des Vertrags.
Abstract
Das Sachenrecht gilt zutreffend als das Rechtsgebiet, das viele eigene rechtliche Züge aufweist. Je nach Zeit und Nation wird es demzufolge auf vielfältige Art und Weise geregelt. Beispielweise haben sich die Auflassung und das Grundbuchsystem eigenständig entwickelt und kodifiziert. In Korea dagegen wurden die Regelungen über die Rechtsänderung der Grundstücke bzw. das Grundbuchsystem vom japanischen Recht übernommen. Durch die neue Gesetzgebung des KBGB haben sich die deutschrechtlichen Elemente vermehrt. Trotz der Annährung des koreanischen Grundstücksrechts an das deutsche weist das koreanische Liegenschaftsrecht nach einiger wesentliche Unterschiede zum deutschen Recht auf: keine Abstraktionsprinzip nach der Rechtsprechung, keine Auflassung im Sinn des § 925 BGB, keine öffentlicher Glaube des Grundbuchs im Sinn des §892 BGB. Durch die vorliegende Vergleichung wird folgender Schluss gezogen. Bezügliche der Übereignung von Grundstücken erreicht das deutsche Liegenschaftsrecht sein Ziel, durch die Eintragung in das Grundbuch für Rechtsklarheit zu sorgen und dem Schutz des Grundstücksverkehrs zu dienen. Die Übertragung des Grundstücks in Korea bedarf keiner notariellen Beurkundung. Außerdem hat das Grundbuchamt nur formelle Prüfungspflicht. Daraus können wir entnehmen, dass Grundbücher in Korea richtige und sichere Auskünfte über Rechtsverhältnisse von Immobilien nicht geben können. Im Übrigen ist kein öffentlicher Glaube des Grundbuchs anerkannt. Das hat geringere Rechtssicherheit des Grundstücksverkehrs als in Deutschland zur Folge. Nach der allgemeinen Auffassung der koreanischen Juristen sollte also der öffentliche Glaube des Grundbuchs in das koreanische Zivilrecht eingeführt werden. Meiner Meinung nach muss dafür zunächst der richtige Zustand des Grundbuchs vorausgesetzt werden, z.B. durch die Verstärkung der Prüfungspflicht des Grundbuchamts oder durch die beglaubigte Form des Vertrags.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법해석학