유언방식의 개선방향에 관한 연구
Die Vorschläge für die Reform der Testamentsformen
현소혜(홍익대학교)
23권 2호, 1~52쪽
초록
Es gibt fünf Arten von der Testamentsformen im koreanischen BGB(KGB), das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament, das mystische Testament, das Tonaufnahmegerätstestament und das außerordentliche Testament. Die Voraussetzungen von dem eigenhändige Testament sind zu stern, daß der rechtsunkundige Erblasser sie erfüllen kann. Insbesondere sind die Voraussetzungen von dem Stempeln und dem eigenhändigen Niederschrift des Ortes übermaßig, also gestrichen werden soll. Das öffentliche Testament erfordert die mündliche Erklärung des Testators und seine Anerkennug der Genauigkeit des Schreibens von dem Notar nach seinem Vortragen, so daß es scheint, die Stumme oder die Taube es nicht brauchen zu können. Zwar kann diese Frage durch die verfassungskonforme Auslegung gelöst werden, aber es ist erwünscht, die Vorschrift zu reformieren, so daß die Stumme oder die Taube die mündliche Erklärung durch das Schreiben oder das Verhalten, das Hören vom Vortragen des Notars durch das Lesen des Geschriebenes ersetzen kann. Das gemeinschaftliche Testament muß nicht eingeführt werden, weil es nicht nur dem Prinzip des freien Widerrufs des Testaments widerspricht, sondern auch mit Gefahr verbunden ist, einen Ehegatten durch seinen Partner überwaltigt zu werden.
Abstract
Es gibt fünf Arten von der Testamentsformen im koreanischen BGB(KGB), das eigenhändige Testament, das öffentliche Testament, das mystische Testament, das Tonaufnahmegerätstestament und das außerordentliche Testament. Die Voraussetzungen von dem eigenhändige Testament sind zu stern, daß der rechtsunkundige Erblasser sie erfüllen kann. Insbesondere sind die Voraussetzungen von dem Stempeln und dem eigenhändigen Niederschrift des Ortes übermaßig, also gestrichen werden soll. Das öffentliche Testament erfordert die mündliche Erklärung des Testators und seine Anerkennug der Genauigkeit des Schreibens von dem Notar nach seinem Vortragen, so daß es scheint, die Stumme oder die Taube es nicht brauchen zu können. Zwar kann diese Frage durch die verfassungskonforme Auslegung gelöst werden, aber es ist erwünscht, die Vorschrift zu reformieren, so daß die Stumme oder die Taube die mündliche Erklärung durch das Schreiben oder das Verhalten, das Hören vom Vortragen des Notars durch das Lesen des Geschriebenes ersetzen kann. Das gemeinschaftliche Testament muß nicht eingeführt werden, weil es nicht nur dem Prinzip des freien Widerrufs des Testaments widerspricht, sondern auch mit Gefahr verbunden ist, einen Ehegatten durch seinen Partner überwaltigt zu werden.
- 발행기관:
- 한국가족법학회
- 분류:
- 법학