감사원의 독립기관화에 대한 헌법적 검토
Verfassungsrechtliche Betrachtung über die Reform ‘the Board of Audit and Inspection of Korea’ zu einem unabhängigen Staatsorgan
차진아(서울시립대학교)
54호, 87~132쪽
초록
Im heutigen demoktratischen Staat gewinnen Funktion der Rechungsprüfung immer mehr Bedeugung und Gewicht. Dies liegt insbesonders in der Erscheinung des Verwaltungsstaates, was Verstärkerung der Kontrolle gegen die vollziehende Gewalt mit immer zunehemender Aktualität verlangt, um Staatsgewalten tatsächlich zu balancieren und dadurch deren Mißbrauch zu verhindern. Zwar hat the Board of Audit and Inspection of Korea diese Funktion (und Funktion der Inspektion) bisher realtiv treu wahrgenommen. Vor allem nach der Demoktratisierung(nach dem Jahre 1987) haben seine aktiven Betätigungen gespeicherte Beschwerden der Bürger viel erlediget. Trotzdem hat eine Reihe von jüngstigen Fällen zum Bedenken gegen seine Unabhängigkeit und Neutralität und damit zur Schwächung des Vertrauens auf ihn geführt. Die Ursache sollte man nicht in zufälligen Fehlern bestimmter Personen, sondern im strukturellen Problem des Board of Audit and Inspection of Korea im geltenden Recht: Er gehört zum Staatspräsident (Art.97 der Koreanischen Verfassung) und deshalb kann er von der Wirkung des Staatspräsident nicht frei sein. Dies setzt seiner Unabhängigkeit von Anfang an eine Grenze. Freilich könnte man eine Verbesserung ohne gründliche Änderung des geltenden Systems, ohne Verfassungsänderung versuchen, wie etwa Abschaffung des Sonderberichtspflichts zum Staatpräsident. Aber die Wirkungen derartiger Reform sind unscharf. Vor allen Dingen kann sie den Wurzel des Problems nicht beseitigen. Auch in ihr verbirgt sich die Gefahr, änliche Fälle wieder zu geschehen. Auch über gründliche Lösung sollte man daher (neben dieser kurzfristigen Reform) tiefernst überlegen. Die vorliegende Arbeit hat die Reform des Board of Audit and Inspection of Korea zu einem unabhängigen Staatsorgan durch die Verfassungsänderung betrachtet. Zwar ist zurzeit mehr von der Reform zum Unterorgan der National Assembly of the Rebulic Korea die Rede. Aber für die Unabhängigkeit geben das deutsche und französische Modell(Bundesrechnungshof, Cour des comptes), also Modelle vom unabhängigen Staatsorgan, viel bessere Hinweisen als Modlle von Großbritannien (‘Comptroller and Auditor General’ und ‘National Audit Office’[NAO]) und U.S.A(‘Government Accountability Office’: GAO), also Modelle vom Unterorgan des Parlaments. Auch in Hinsicht auf unsere politlische Kultur und Wirklichkeit könnte die Reform zum unabhängigen Staatsorgan die bessere Alternative sein. Natürlich sollte man vorausgesehene Nebenwirkungen der Reform zum unabhängigen Staatsorgan vorsichtig untersuchen und fehlerlose Lösungen dafür vorbereiten.
Abstract
Im heutigen demoktratischen Staat gewinnen Funktion der Rechungsprüfung immer mehr Bedeugung und Gewicht. Dies liegt insbesonders in der Erscheinung des Verwaltungsstaates, was Verstärkerung der Kontrolle gegen die vollziehende Gewalt mit immer zunehemender Aktualität verlangt, um Staatsgewalten tatsächlich zu balancieren und dadurch deren Mißbrauch zu verhindern. Zwar hat the Board of Audit and Inspection of Korea diese Funktion (und Funktion der Inspektion) bisher realtiv treu wahrgenommen. Vor allem nach der Demoktratisierung(nach dem Jahre 1987) haben seine aktiven Betätigungen gespeicherte Beschwerden der Bürger viel erlediget. Trotzdem hat eine Reihe von jüngstigen Fällen zum Bedenken gegen seine Unabhängigkeit und Neutralität und damit zur Schwächung des Vertrauens auf ihn geführt. Die Ursache sollte man nicht in zufälligen Fehlern bestimmter Personen, sondern im strukturellen Problem des Board of Audit and Inspection of Korea im geltenden Recht: Er gehört zum Staatspräsident (Art.97 der Koreanischen Verfassung) und deshalb kann er von der Wirkung des Staatspräsident nicht frei sein. Dies setzt seiner Unabhängigkeit von Anfang an eine Grenze. Freilich könnte man eine Verbesserung ohne gründliche Änderung des geltenden Systems, ohne Verfassungsänderung versuchen, wie etwa Abschaffung des Sonderberichtspflichts zum Staatpräsident. Aber die Wirkungen derartiger Reform sind unscharf. Vor allen Dingen kann sie den Wurzel des Problems nicht beseitigen. Auch in ihr verbirgt sich die Gefahr, änliche Fälle wieder zu geschehen. Auch über gründliche Lösung sollte man daher (neben dieser kurzfristigen Reform) tiefernst überlegen. Die vorliegende Arbeit hat die Reform des Board of Audit and Inspection of Korea zu einem unabhängigen Staatsorgan durch die Verfassungsänderung betrachtet. Zwar ist zurzeit mehr von der Reform zum Unterorgan der National Assembly of the Rebulic Korea die Rede. Aber für die Unabhängigkeit geben das deutsche und französische Modell(Bundesrechnungshof, Cour des comptes), also Modelle vom unabhängigen Staatsorgan, viel bessere Hinweisen als Modlle von Großbritannien (‘Comptroller and Auditor General’ und ‘National Audit Office’[NAO]) und U.S.A(‘Government Accountability Office’: GAO), also Modelle vom Unterorgan des Parlaments. Auch in Hinsicht auf unsere politlische Kultur und Wirklichkeit könnte die Reform zum unabhängigen Staatsorgan die bessere Alternative sein. Natürlich sollte man vorausgesehene Nebenwirkungen der Reform zum unabhängigen Staatsorgan vorsichtig untersuchen und fehlerlose Lösungen dafür vorbereiten.
- 발행기관:
- 법학연구원
- 분류:
- 법학