공통의 동기의 착오에 관한 판례 연구- 대법원 2006. 11. 23. 선고 2005다13288 판결 -
Studium über die Rechtsprechung der beiderseitiger Motivirrtum
송덕수(이화여자대학교)
58권 11호, 334~383쪽
초록
대판 2006. 11. 23, 2005다13288은, 건물의 기부채납과 그에 따른 사용료면제가 부가가치세 부과대상이 되는지를 의식하지 못하여 당사자가 그에 대하여 약정하지 않은 경우에 관하여, 당사자가 그러한 착오가 없을 때에 약정하였을 것으로 보이는 내용으로 당사자의 의사를 보충하여 계약을 해석할 수도 있다고 한다. 이 판결은 공통의 동기의 착오를 정면으로 다룬 첫 판결이다. 그런데 이 판결에는 문제가 있다. 첫째로 공통의 동기의 착오의 경우에 보충적 해석을 인정한 것이 옳지 않다. 공통의 동기의 착오는 -과거 독일에서 주장되었고 이제는 독일민법에 명문화된- 주관적 행위기초론을 적용하여 해결하는 것이 법적으로나 타당성 면에서나 가장 바람직하다. 둘째로 이 판결이 원고와 피고가 이 사건 건물의 기부채납과 그에 따른 사용료면제가 부가가치세 부과대상이 되는지에 관하여 의식하지 못하고 있는 경우를 공통의 동기의 착오라고 파악한 것도 옳지 못하다. 그 경우에는 착오가 있는 것이 아니고, 당사자 사이에 규율이 필요했음에도 불구하고 규율하지 않은 틈이 존재하는 것이며, 그 틈은 본래의 의미의 보충적 해석에 의하여 채워져야 한다. 셋째로 이 판결은 보충적 해석 외에 다른 해결방법도 가능한 듯이 판시하고 있는데, 그것 또한 옳지 않다. 그러나 이 판결이-비록 근거는 달리 하였지만 그 판결의 사안에서는 적절한-보충적 해석을 하여 원고의 부가가치세 반환청구를 부정한 최종의 결론에서는 타당하다.
Abstract
§109 Koreanisches Bürgerliches Gesetzbuch(zitiert K-BGB) regelt einseitigen Motivirrtum. In dem nicht geregelt ist der Fall, daß bei einem Vertragsabschluß beide Vertragspartner von einem bestimmten unrichtigen Motiv ausgehen. Die koreanische Rechtsprechung erlaubte die Anfechtung des Rechtsgeschäfts in den Fälle des gemeinsamen Motivirrtums früher. Aber löst die gegenwärtige Rechtsprechung(die koreanische höchste Gericht 2006. 11. 23, 2005da13288) diese Problematik durch ergänzende Auslegung des konkreten Vertrages. Danach wird der Vertrag korrigiert, wie er von den Parteien gestaltet worden wäre, wenn sie vom richtigen Motiv ausgegangen wären. Aber ist diese Rechtsprechung nicht richtig. Weil dadurch derjenige, zu dessen Nachteil die Anpassung erfolgt, zur Erfüllung eines Vertrages genötigt wird, den er vielleicht mit diesem Inhalt niemals geschlossen hätte. Ihm muß deshalb die Wahl gelassen werden zwischen der Anpassung des Vertrages, die regelmäßig eine darauf gerichtete Erklärung(Rücktritt, bei Dauerschuldverhältnissen Kündigung) erfordert. Diese ist die Lehre über die deutsche subjektive Geschäftsgrundlage. Ferner ist zu beachten : im Fall der koreanischen höchsten Rechtsprechung 2006. 11. 23, 2005da13288 vorliegt der beiderseitiger Motivirrtum nicht. Weil in der Fall hatte die Parteien sich von dem Umstand eine Vorstellung nicht. Sie bekannte nicht die bestimmte Umstand. Daher dann müßte die eigentliche ergänzende Auslegung geworden sein. So ist diese Rechtsprechung richtig im Ergebnis. Aber müßte sie nicht den beiderseitigen Motivirrtum in dem Fall annehmen.
- 발행기관:
- 사단법인 법조협회
- 분류:
- 법학