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학술논문경찰학연구2009.12 발행KCI 피인용 18

독일 형사소송법상 통신데이터 수집권과 한국 통신비밀보호법상 통신사실확인자료제공 요청권의 비교 및 시사점

Befugnis zur Erhebung und zum Ersuchen von Verkehrsdaten in Deutschland und in Korea

박희영(부산대학교)

9권 3호, 33~61쪽

초록

Befugnis zur Erhebung und zum Ersuchen von Verkehrsdaten in Deutschland und in Korea Park, Hee Young Die Regelung zur Telekommunikationsverbindungsdaten ist gemäß § 13 Abs. 1 KGSF(Koreanische Gesetz zum Schutz der Fernmeldegeheimnisse) geregelt worden. Es ist doch zweifelhaft, ob die Entwicklung der Kommunikationstechnikdie von der Regelung genug erfaßt sind. Um den Zweifel zu lösen, wurde die deutsche Regelung zur Verkehrsdatenserhebung in § 100g StPO n.F. damit vergleicht. Die deutsche Regelung bezeigt bei unserer Gesetzesausarbeitung das wichtige Denken. §13 Abs. 1 KGSF bedarf vor allem der bestimmten Verdachtsbegründenden Tatssachen für den Verdacht einer erheblichen Straftat oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen worden ist. Die koreanische Regelung erfodert nicht nur die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis einerseits und Gewicht des Strafverfolgungsinteresses, sondern auch Ausweiterungen der Art und des Umfang der Verkehrsdaten. Es gibt auch die Frage, ob der Diensteanbieter die von ihm angebotenen Telekommunikationsdienste geschäftsmäßig erbringt oder nicht. Schließlich ist es ein Problem, ob der Dienstanbieter sanktioniert werden kann, wenn er die Anordung nicht mitwirkt.

Abstract

Befugnis zur Erhebung und zum Ersuchen von Verkehrsdaten in Deutschland und in Korea Park, Hee Young Die Regelung zur Telekommunikationsverbindungsdaten ist gemäß § 13 Abs. 1 KGSF(Koreanische Gesetz zum Schutz der Fernmeldegeheimnisse) geregelt worden. Es ist doch zweifelhaft, ob die Entwicklung der Kommunikationstechnikdie von der Regelung genug erfaßt sind. Um den Zweifel zu lösen, wurde die deutsche Regelung zur Verkehrsdatenserhebung in § 100g StPO n.F. damit vergleicht. Die deutsche Regelung bezeigt bei unserer Gesetzesausarbeitung das wichtige Denken. §13 Abs. 1 KGSF bedarf vor allem der bestimmten Verdachtsbegründenden Tatssachen für den Verdacht einer erheblichen Straftat oder einer Straftat, die mittels Telekommunikation begangen worden ist. Die koreanische Regelung erfodert nicht nur die Wahrung der Verhältnismäßigkeit zwischen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis einerseits und Gewicht des Strafverfolgungsinteresses, sondern auch Ausweiterungen der Art und des Umfang der Verkehrsdaten. Es gibt auch die Frage, ob der Diensteanbieter die von ihm angebotenen Telekommunikationsdienste geschäftsmäßig erbringt oder nicht. Schließlich ist es ein Problem, ob der Dienstanbieter sanktioniert werden kann, wenn er die Anordung nicht mitwirkt.

발행기관:
경찰대학
DOI:
http://dx.doi.org/10.22816/polsci.2009.9.3.002
분류:
법학

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