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학술논문가족법연구2009.11 발행KCI 피인용 26

배우자 법정상속의 강화에 대한 재검토

Erhöhnung des Erbteils des berlebenden Ehegatten

조은희(제주대학교)

23권 3호, 145~174쪽

초록

Die Regelung ber den gesetzliche Erbteil des Ehegatten ist unverändert seit 1977. Nach dem koreanischen BGB beträgt der Erbteil des berlebenden Ehegatten die Hälfte des auf ein Kind entfallenden Anteils an der Erbschaft (§1009 Abs. 2). Der gesetzliche Erbteil sichert nicht den Unterhalt des alleinlebenden berlebenden Ehegatten. Je mehr Kinder vorhanden sind, desto geringer fällt der Erbanspruch des Ehegatten aus. Es gibt noch andere Probleme. Bei der Berechnung des gesetzlichen Erbteils des berlebenden Ehegatten gibt es die Regelung keine Auskunft darber, was mit dem ehelichen Vermgen, das während der Ehe gemeinsam erworben wurde, passieren soll. Dies ist nachteilit fr den berlebenden Ehegatten. In den meinsten europäischen Länder wird die Vermgensteilung and der gesetzliche Erbteil eindeutig geregelt, wenn die eheliche Gemeinschaft beendet ist. In Österreich erhält der berlebende Ehegatte neben den Abkmmlingen ein Drlebel des Nachlasses gemäß §757 I 1 ABGB. In Frankreich wurde das Ehegatten Erbrecht re euriert und gestärkt, der Ehegatte erhält neben den Abkmmlingen nun nach seinem Niessbrauch am gesamten Nachlass eder 1/4 als Erbteil Art. 757 franz., C.c., Im de des Nn Recht ist die Zinewinnp1/4 alse des §essbrauch ain dem Bewes tsein der Bevlkerung mit dem gesetzlichen Erbteil des §e9s1uch av4 alsmolzen und hat dazu gerankt, dass nach gängiger Auffassung der berlebende Ehegatte die Hälfte des Vermgens des Eblassers erbt. Ich schlage vor, dass in Korea der gesetzliche Erbteil des berlebenden Ehegatten stark erhht wird. Die geltende Regelung sichert nicht ausreichend den Unterhalt des berlebenden Ehegatten ab. Ich habe in meine Arbeit konkret vorgeschlagen, wie die Regelung geändert werden kann. Einige Regelungen beziehen sich auf den Erbteil des berlebende Ehegatten, z.B. die Zuwendung unter Lebenden, Teilung der Beiträge des Nachlasses usw. Ich habe berprft, wie diese Regelungen funktionieren und wie sie mit der Erhhnung des Erbteils des berlebenden Ehegatten verbunden werden knnen. Und ich habe beschrieben, was bei der Änderung des Gesetzes bercksichtigt werden sollte, z.B. die Tatsache, ob es sich um eine Zweit- und Drittehe handelt, ob um ein Vollerbe oder ein Schlusserbe, ob es ein Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung gibt oder ob der Erblassers eine Eigentumswohnung besaß.

Abstract

Die Regelung ber den gesetzliche Erbteil des Ehegatten ist unverändert seit 1977. Nach dem koreanischen BGB beträgt der Erbteil des berlebenden Ehegatten die Hälfte des auf ein Kind entfallenden Anteils an der Erbschaft (§1009 Abs. 2). Der gesetzliche Erbteil sichert nicht den Unterhalt des alleinlebenden berlebenden Ehegatten. Je mehr Kinder vorhanden sind, desto geringer fällt der Erbanspruch des Ehegatten aus. Es gibt noch andere Probleme. Bei der Berechnung des gesetzlichen Erbteils des berlebenden Ehegatten gibt es die Regelung keine Auskunft darber, was mit dem ehelichen Vermgen, das während der Ehe gemeinsam erworben wurde, passieren soll. Dies ist nachteilit fr den berlebenden Ehegatten. In den meinsten europäischen Länder wird die Vermgensteilung and der gesetzliche Erbteil eindeutig geregelt, wenn die eheliche Gemeinschaft beendet ist. In Österreich erhält der berlebende Ehegatte neben den Abkmmlingen ein Drlebel des Nachlasses gemäß §757 I 1 ABGB. In Frankreich wurde das Ehegatten Erbrecht re euriert und gestärkt, der Ehegatte erhält neben den Abkmmlingen nun nach seinem Niessbrauch am gesamten Nachlass eder 1/4 als Erbteil Art. 757 franz., C.c., Im de des Nn Recht ist die Zinewinnp1/4 alse des §essbrauch ain dem Bewes tsein der Bevlkerung mit dem gesetzlichen Erbteil des §e9s1uch av4 alsmolzen und hat dazu gerankt, dass nach gängiger Auffassung der berlebende Ehegatte die Hälfte des Vermgens des Eblassers erbt. Ich schlage vor, dass in Korea der gesetzliche Erbteil des berlebenden Ehegatten stark erhht wird. Die geltende Regelung sichert nicht ausreichend den Unterhalt des berlebenden Ehegatten ab. Ich habe in meine Arbeit konkret vorgeschlagen, wie die Regelung geändert werden kann. Einige Regelungen beziehen sich auf den Erbteil des berlebende Ehegatten, z.B. die Zuwendung unter Lebenden, Teilung der Beiträge des Nachlasses usw. Ich habe berprft, wie diese Regelungen funktionieren und wie sie mit der Erhhnung des Erbteils des berlebenden Ehegatten verbunden werden knnen. Und ich habe beschrieben, was bei der Änderung des Gesetzes bercksichtigt werden sollte, z.B. die Tatsache, ob es sich um eine Zweit- und Drittehe handelt, ob um ein Vollerbe oder ein Schlusserbe, ob es ein Wohnrecht in der gemeinsamen Wohnung gibt oder ob der Erblassers eine Eigentumswohnung besaß.

발행기관:
한국가족법학회
분류:
법학

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