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학술논문토지공법연구2009.12 발행KCI 피인용 1

Mediation und Verwaltungsgerichtsbarkeit -unter besonderer Berücksichtigung der koreanischen Erfahrung -

Mediation und Verwaltungsgerichtsbarkeit -unter besonderer Berücksichtigung der koreanischen Erfahrung -

김희곤(성균관대학교)

47권, 195~227쪽

초록

Das Sprichwort “In jeder Gesellschaft gibt es Recht” setzt voraus, dass “es Streitigkeiten in jeder Gesellschaft gibt”. Die einzige, effektive und endgültige Lösung für diese Konflikte war und ist die gerichtliche Streitbeilegung, d. h. die durch gerichtliches Urteil oder Beschluss. Sie spielt auch heute eine zentrale Rolle. Dadurch können jedoch nicht alle Konflikte gelöst werden. Neben dem ordentlichen Gerichtsverfahren gab es vorher andere Verfahren über familiäre, gemeindliche oder religiöse Streitbeilegungen , die wohl als Urformen der ADR (Alternative Dispute Resolution) angesehen werden können. Besonders in einer modernen Gesellschaft, in welcher die zunehmende Zahl von Streitigkeiten zwischen Privaten, deren Komplizierung und neue Formen der Streitigkeiten zwischen mehreren Personen bei der Entwicklung der Industriegesellschaft in Betracht kommen, liegt ein Defizit im System des staatlichen Gerichtsverfahrens vor. Als ergänzendes und alternatives Mittel zur Schließung von Lücken im staatlichen Gerichtsverfahren erschien erstmals in den USA das Rechtsinstitut der heutigen ADR in den 70er Jahren . In Korea ist zwar Mediation im zivilrechtlichen Verfahren weit verbreitet, aber noch nicht im öffentlich‐rechtlichen Bereich. Der Grund dafür liegt in den öffentlich‐ rechtlichen Besonderheiten. Je verschiedener die öffentlich‐rechtlichen Streitigkeiten sind, desto mehr gewinnt aber das Bedürfnis nach einer Einführung der ADR in das Verwaltungsrecht an Aktualität. Dabei kann wohl vertreten werden, dass es der rechtlichen Gerechtigkeit widerspräche, öffentlich‐rechtliche Streitigkeiten durch die ADR zu lösen, weil Vereinbarung oder Mediation zwischen Betroffenen m öffentlichen Recht nicht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vereinbar seien. Von hier aus befasst sich dieser Aufsatz mit der Möglichkeit einer Einführung der Mediation in der koreanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dabei sollen zunächst Grundzüge der Mediation, anschließend die dogmatische Frage zur Einführung der Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und letztlich die bei der Einführung zu erfüllende Aufgabe untersucht werden.

Abstract

Das Sprichwort “In jeder Gesellschaft gibt es Recht” setzt voraus, dass “es Streitigkeiten in jeder Gesellschaft gibt”. Die einzige, effektive und endgültige Lösung für diese Konflikte war und ist die gerichtliche Streitbeilegung, d. h. die durch gerichtliches Urteil oder Beschluss. Sie spielt auch heute eine zentrale Rolle. Dadurch können jedoch nicht alle Konflikte gelöst werden. Neben dem ordentlichen Gerichtsverfahren gab es vorher andere Verfahren über familiäre, gemeindliche oder religiöse Streitbeilegungen , die wohl als Urformen der ADR (Alternative Dispute Resolution) angesehen werden können. Besonders in einer modernen Gesellschaft, in welcher die zunehmende Zahl von Streitigkeiten zwischen Privaten, deren Komplizierung und neue Formen der Streitigkeiten zwischen mehreren Personen bei der Entwicklung der Industriegesellschaft in Betracht kommen, liegt ein Defizit im System des staatlichen Gerichtsverfahrens vor. Als ergänzendes und alternatives Mittel zur Schließung von Lücken im staatlichen Gerichtsverfahren erschien erstmals in den USA das Rechtsinstitut der heutigen ADR in den 70er Jahren . In Korea ist zwar Mediation im zivilrechtlichen Verfahren weit verbreitet, aber noch nicht im öffentlich‐rechtlichen Bereich. Der Grund dafür liegt in den öffentlich‐ rechtlichen Besonderheiten. Je verschiedener die öffentlich‐rechtlichen Streitigkeiten sind, desto mehr gewinnt aber das Bedürfnis nach einer Einführung der ADR in das Verwaltungsrecht an Aktualität. Dabei kann wohl vertreten werden, dass es der rechtlichen Gerechtigkeit widerspräche, öffentlich‐rechtliche Streitigkeiten durch die ADR zu lösen, weil Vereinbarung oder Mediation zwischen Betroffenen m öffentlichen Recht nicht mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung vereinbar seien. Von hier aus befasst sich dieser Aufsatz mit der Möglichkeit einer Einführung der Mediation in der koreanischen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dabei sollen zunächst Grundzüge der Mediation, anschließend die dogmatische Frage zur Einführung der Mediation in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und letztlich die bei der Einführung zu erfüllende Aufgabe untersucht werden.

발행기관:
한국토지공법학회
분류:
법학

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