Mediation und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Mediation und Verwaltungsgerichtsbarkeit
김성수(연세대학교)
47권, 157~176쪽
초록
Die Streitbeilegung durch Mediation fasst in der gerichtlichen Praxis sowohl in Deutschland als auch in Ostasien wie in Korea zunehmend Fuß, sei es in Form außergerichtlicher Mediation oder gerichtsnaher bzw. -interner Mediation. Aus dem Kreis der Handlungsformen der Mediation kommt in Korea nur die gerichtsinterne Mediationsempfehlung im engeren Sinne in Betracht, bei der die Initiative zur Mediation ausschließlich von dem zur Entscheidung berufenen Spruchkörper, nicht von einem speziell zum Mediator ausgebildeten anderen Richter desselben Gerichts oder externen Mediator ausgeht. Die Einführung und Entwicklung der gerichtsinternen Mediation erfolgte zunächst zur Entlastung der Justiz, die in Korea praktisch das Hauptmotiv für Mediation darstellt. Außerdem führt das Wachstum individueller wie gesamtgesellschaftlicher Eigenverantwortung für die Lösung von Konflikten zwischen Staat und Bürger zur Veränderung der hoheitlichen Aufgaben- und Rollenverhältnisse, die im Hinblick auf gesellschaftliche Selbststeuerung einen Strukturwandel der Erledigungsweise gesellschaftlicher Konflikte unausweichlich macht. Dessen ungeachtet stellt sich die verfassungsrechtlich grundlegende Frage, wie sich das Rechtsstaatsprinzip und der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zur Mediation verhalten. Besonders aktuell ist diese Frage in Korea, und zwar deswegen, weil die Gerichte in manchen Fällen Mediationsentwürfe empfehlen, die sich auf keine gesetzliche Grundlage stützen können. Um den oben genannten verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit gerecht zu werden, wäre in einzelnen Bereichen die Änderung der betroffenen Rechtsverordnungen der jeweiligen Minister erforderlich, um den Umfang der gerichtsinternen Mediationsempfehlung zu erweitern.
Abstract
Die Streitbeilegung durch Mediation fasst in der gerichtlichen Praxis sowohl in Deutschland als auch in Ostasien wie in Korea zunehmend Fuß, sei es in Form außergerichtlicher Mediation oder gerichtsnaher bzw. -interner Mediation. Aus dem Kreis der Handlungsformen der Mediation kommt in Korea nur die gerichtsinterne Mediationsempfehlung im engeren Sinne in Betracht, bei der die Initiative zur Mediation ausschließlich von dem zur Entscheidung berufenen Spruchkörper, nicht von einem speziell zum Mediator ausgebildeten anderen Richter desselben Gerichts oder externen Mediator ausgeht. Die Einführung und Entwicklung der gerichtsinternen Mediation erfolgte zunächst zur Entlastung der Justiz, die in Korea praktisch das Hauptmotiv für Mediation darstellt. Außerdem führt das Wachstum individueller wie gesamtgesellschaftlicher Eigenverantwortung für die Lösung von Konflikten zwischen Staat und Bürger zur Veränderung der hoheitlichen Aufgaben- und Rollenverhältnisse, die im Hinblick auf gesellschaftliche Selbststeuerung einen Strukturwandel der Erledigungsweise gesellschaftlicher Konflikte unausweichlich macht. Dessen ungeachtet stellt sich die verfassungsrechtlich grundlegende Frage, wie sich das Rechtsstaatsprinzip und der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung zur Mediation verhalten. Besonders aktuell ist diese Frage in Korea, und zwar deswegen, weil die Gerichte in manchen Fällen Mediationsentwürfe empfehlen, die sich auf keine gesetzliche Grundlage stützen können. Um den oben genannten verfassungsrechtlichen Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit gerecht zu werden, wäre in einzelnen Bereichen die Änderung der betroffenen Rechtsverordnungen der jeweiligen Minister erforderlich, um den Umfang der gerichtsinternen Mediationsempfehlung zu erweitern.
- 발행기관:
- 한국토지공법학회
- 분류:
- 법학