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학술논문외법논집2010.02 발행KCI 피인용 11

아내강간에 대한 법이론적 논쟁과 판례 분석에 관한 연구

Die rechtstheoretische Argumentationen und die bisherige Rechtsprechungen über die Ehegattenvergewaltigung

김학태(한국외국어대학교)

34권 1호, 149~164쪽

초록

Im gegenwärtigen koreanischen Strafgesetzbuch wird als ein Verbrecher gegen sexuelle Vergewaltigung bestraft, wer mit einer Frau durch Gewalt oder Drohung den Beischlaf vollzieht. Unter diesem Gesetz ist es streitig, ob solcher Täter gem. § 297 des koreanischen StGB bestraft wird, wer mit seiner Ehefrau durch Gewalt beischläft, dadurch die sexuelle Selbstbestimmung eindeutig verletzt wird. Die Strafbarkeit der durch einen Ehegatten Vergewaltigung seiner Ehefrau ist bisher von der Rechtsprechung verneint. Die rechtstheoretische Argumentationen und die bisherige Rechtsprechungen in Korea haben gerade aufgrund der unerklärlichen Besonderheit des Eheverhältnisse die Anwendung des § 297 des koreanischen StGB auf die Vergewaltigung in der Ehe nicht akzeptiert. Aber jedoch hat ein Landesgericht von 2009. 1. 16 endlich die durch einen Ehegatten sexuelle Nötigung als Vergewaltigung nach dem § 297 koreanischen StGB verurteilt, was zur Zeit streitig ist. Momentan wird die sexuelle Erkenntnis in Korea viel verändert. Unter Gesichtpunkt der sexuellen Selbstbestimmung als schutzbare Rechtsgut der Vergewaltigung muß Ehefrau als Tatobjekt der Vergewaltigung aufgenommen wird. Es eght hier um die sexuelle Selbstbestimmung als die Würde des Menschen und die schutzbere Menschenrechte. Eine Ehefrau muß als Mensch beschutzt werden, obwohl der Angreifer ihre Ehegatte ist. Die Heirat ist kein Rechtfertigungsgrund oder Entschuldigungsgrund bei der Vergewaltigung durch Gewalt oder Drohung. Die Anwendung des § 297 koreanischen StGB auf der Vergewaltigung in der Ehe hat die Bedeutung, nach dem § 297 koreanischen StGB de lega late und dessen Auslegung eine Frau aufzuwerfen und den Schlüssel zur Lösung von dessen verschiedene Probleme zu geben.

Abstract

Im gegenwärtigen koreanischen Strafgesetzbuch wird als ein Verbrecher gegen sexuelle Vergewaltigung bestraft, wer mit einer Frau durch Gewalt oder Drohung den Beischlaf vollzieht. Unter diesem Gesetz ist es streitig, ob solcher Täter gem. § 297 des koreanischen StGB bestraft wird, wer mit seiner Ehefrau durch Gewalt beischläft, dadurch die sexuelle Selbstbestimmung eindeutig verletzt wird. Die Strafbarkeit der durch einen Ehegatten Vergewaltigung seiner Ehefrau ist bisher von der Rechtsprechung verneint. Die rechtstheoretische Argumentationen und die bisherige Rechtsprechungen in Korea haben gerade aufgrund der unerklärlichen Besonderheit des Eheverhältnisse die Anwendung des § 297 des koreanischen StGB auf die Vergewaltigung in der Ehe nicht akzeptiert. Aber jedoch hat ein Landesgericht von 2009. 1. 16 endlich die durch einen Ehegatten sexuelle Nötigung als Vergewaltigung nach dem § 297 koreanischen StGB verurteilt, was zur Zeit streitig ist. Momentan wird die sexuelle Erkenntnis in Korea viel verändert. Unter Gesichtpunkt der sexuellen Selbstbestimmung als schutzbare Rechtsgut der Vergewaltigung muß Ehefrau als Tatobjekt der Vergewaltigung aufgenommen wird. Es eght hier um die sexuelle Selbstbestimmung als die Würde des Menschen und die schutzbere Menschenrechte. Eine Ehefrau muß als Mensch beschutzt werden, obwohl der Angreifer ihre Ehegatte ist. Die Heirat ist kein Rechtfertigungsgrund oder Entschuldigungsgrund bei der Vergewaltigung durch Gewalt oder Drohung. Die Anwendung des § 297 koreanischen StGB auf der Vergewaltigung in der Ehe hat die Bedeutung, nach dem § 297 koreanischen StGB de lega late und dessen Auslegung eine Frau aufzuwerfen und den Schlüssel zur Lösung von dessen verschiedene Probleme zu geben.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17257/hufslr.2010.34.1.149
분류:
법학

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