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학술논문법학논고2010.02 발행KCI 피인용 10

독일민법에 있어서 채권자의 수령의무

Die Annahmepflicht des Gläubigers im Brgerlichen Recht

박정기(경북대학교)

32호, 421~443쪽

초록

채무의 이행에 있어서 급부의 수령 기타의 채권자의 협력을 필요로 하는 경우에, 채무자가 채무의 내용에 좇은 제공을 하였음에도 불구하고, 채권자가 그것을 수령하지 않거나 기타의 협력을 하지 않기 때문에, 혹은 협력을 할 수 없기 때문에, 이행이 지연되고 있는 상태에 있는 것이 채권자지체 내지 수령지체이다. 채권자지체에 관하여 우리 민법은 원칙규정으로서 제400조를 규정하고, 채권자지체의 효과로서 제410조, 제402조, 제403조 및 제538조 제1항 후문이 있다. 그러나 그 밖에 채권자지체로 채무불이행의 책임도 발생하느냐에 관하여는 아무런 언급이 없다. 여기서 채권자지체의 효과는 제401조 내지 제403조의 그것에 그치느냐, 또는 그 밖에 채무불이행의 책임도 지느냐가 문제된다. 만일에 채권자에게 수령의무가 있다고 한다면, 채권자지체는 채무불이행이 된다고 하겠지만, 반대로 그러한 의무를 부담하지 않는다면, 민법이 특별히 규정하는 책임만을 진다는 결과가 된다. 따라서 채권자지체에 있어서는 채권자는 채무자가 제공한 급부를 수령할 법적인 의무가 있는가 하는 것이 문제된다. 본고에서는 채권자의 수령의무에 관하여 독일민법과 학설의 태도를 검토함으로써 채권자지체에 관한 우리나라의 학설을 이해하는데 시사점을 얻고자 한다.

Abstract

BGB §293 enthält die Grundregel des Gläubiger- oder Annahmeverzuges. Die Vorschrift regelt zusammen mit den §§294 bis 296 die Voraussetzungen dieser besonderen Form der vom Gläubiger verusachten Leistungsstörung. Gläubigerverzug liegt vor, wenn die Verzögerung der Leistung des Schuldners darauf beruht, dass der Gläubiger die ihm ordnungsgemäß angebotene Leistung nicht annimmt oder eine zur Erfüllung erforderliche Mitwirkungshandlung unterlässt. Im Unterschied zum Schuldnerverzug ist der Gläubigerverzug keine Pflichtverletzung sondern lediglich ein Verstoß gegen eine Obliegenheit, der keine Schadensersatzverpflichtung begründet, sondern der lediglich zu einer Haftungsmilderung zugunsten des Schuldners, zu einer Verlagerung der Leistungs- und Preisgefahr auf den Gläubiger und zu einem Aufwendungsersatzanspruch des Schuldners führen kann. Nicht von §§ 293 bis 304 erfasst sind Leistungsstörungen, die auf einer Annahmepflicht oder einer Mitwirkungspflicht des Gläubigers beruhen. Die Lehre von den Oblierenheiten ist der heutige Diskussion beherrschende Versuch, eine Gruppe von Rechtsnormen des BGB und des HGB dogmatisch in den Griff zu bekommen, die eine gemeinsame Rechtsfolgentechnik aufweisen. In diesen Rechtsnormen wird an ein Verhalten des einen als Rechtsfolge nicht ein Anspruch in der Person des anderen geknpft, sondern auf andere Art und Weise die Rechtsposition des ersteren verschlechtert. Wichtige Beispiele sind das Mitverschulden des Geschdigten, die vom Glubiger zu vertretende nachtrgliche Unmglichkeit, die Regelung des Glubiger- oder Annahmeverzuges.

발행기관:
법학연구원
DOI:
http://dx.doi.org/10.17248/knulaw..32.201002.421
분류:
법학일반

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