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학술논문한양법학2010.02 발행KCI 피인용 16

손해배상의 방법으로서 원상회복의 도입

Naturalrestitution als Schadensersatz

신국미(청주대학교)

29호, 381~410쪽

초록

Die Kommission für die Überarbeitung des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die von dem koreanischen Ministerium der Justiz berufen wurde, hat 2004 einen Änderungsentwurf vorgelegt. §394 Abs. Ⅰ des Entwurfs erweitert den Anwendungsbereih der Naturalrestitution als Schadensersatz. §394 des geltenden Rechts geht vom Vorrang des Geldsatzes aus und erlaubt die Naturalrestitution nur, wenn eine besondere Willenserklärung vorligt. Dagegen bestimmt die Neufassung der Vorschrift, das der Gläubiger statt des Ausgleichs in Geld die Naturalrestitution dann verlangen kann, wenn ein angemessener Grund vorligt. Der Vorstehende Aufsatz untersucht die Naturalrestitution zunächst aus rechtsvergleichender Sicht. Nach dem deutschen Recht ist die Naturalrestitution primäre Form des Schadensersatzes(§249 Abs.Ⅰ BGB). Gemäss der Rechtsprechung des franzözischenn cour de cassation hat das Tatsachengericht “pouvoir souverain”, zwischen der Naturalrestitutiong oder dem Geldsatz zu wählen. Im angloamerikanischen Rechtskreis funktioniret das mandatory bzw. reparatory injunction als Naturalrestitution. In Korea ist es kontrovers, ob die Naturalrestitution nach dem geltenden Recht auch ohne eine besondere Willenserkärung der Parteien oder Sondervorschrift zu verlangen ist. Im Schriftum gewinnt die bejahende Ansicht immer mehr Anhänger, während die Rechtsprechung bischer eher konservativ ist. Die Neufassung der Vorschrift will den Meinungsstreit beenden. Sie ist sehr begrüssenwert, da sie zugleich dem Bedürfnis Praxis abhelfen kann.

Abstract

Die Kommission für die Überarbeitung des koreanischen Bürgerlichen Gesetzbuchs, die von dem koreanischen Ministerium der Justiz berufen wurde, hat 2004 einen Änderungsentwurf vorgelegt. §394 Abs. Ⅰ des Entwurfs erweitert den Anwendungsbereih der Naturalrestitution als Schadensersatz. §394 des geltenden Rechts geht vom Vorrang des Geldsatzes aus und erlaubt die Naturalrestitution nur, wenn eine besondere Willenserklärung vorligt. Dagegen bestimmt die Neufassung der Vorschrift, das der Gläubiger statt des Ausgleichs in Geld die Naturalrestitution dann verlangen kann, wenn ein angemessener Grund vorligt. Der Vorstehende Aufsatz untersucht die Naturalrestitution zunächst aus rechtsvergleichender Sicht. Nach dem deutschen Recht ist die Naturalrestitution primäre Form des Schadensersatzes(§249 Abs.Ⅰ BGB). Gemäss der Rechtsprechung des franzözischenn cour de cassation hat das Tatsachengericht “pouvoir souverain”, zwischen der Naturalrestitutiong oder dem Geldsatz zu wählen. Im angloamerikanischen Rechtskreis funktioniret das mandatory bzw. reparatory injunction als Naturalrestitution. In Korea ist es kontrovers, ob die Naturalrestitution nach dem geltenden Recht auch ohne eine besondere Willenserkärung der Parteien oder Sondervorschrift zu verlangen ist. Im Schriftum gewinnt die bejahende Ansicht immer mehr Anhänger, während die Rechtsprechung bischer eher konservativ ist. Die Neufassung der Vorschrift will den Meinungsstreit beenden. Sie ist sehr begrüssenwert, da sie zugleich dem Bedürfnis Praxis abhelfen kann.

발행기관:
한양법학회
분류:
법해석학

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