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학술논문강원법학2009.06 발행KCI 피인용 22

일반사법 체계 내에서의 소비자계약법의 지위

Die Stellung des Verbrauchervertragsrechts im System des allgemeinen Privatrechts

이병준(한국외국어대학교)

28권, 61~88쪽

초록

Dieser Aufsatz behandelt grundlegende Fragen, die bei der Integration des Verbrauchervertragsrechts ins BGB auftreten. Insbesondere wurde über die Stellung des Verbrauchervertragsrechts im System des Privatrechts diskutiert, da es in der ersten Fase der Rechtsentwicklung als Sondergesetz außerhalb des BGB geregelt wurde und somit als Sonderprivatrecht angesehen worden ist, aber durch Verallgemeinerung deren Grundregeln und Institute immer mehr die Stellung als allgemeines Privatrecht angenommen hat. Dabei treten folgende zwei gewichtige Probleme auf, die gegen die Verallgemeinerung des Verbraucherprivatrechts treten. Als erstes wird der begrenzte Anwedungsbereich des Verbraucherprivatrecht als wesentliche Kriterium angesehen, das als Sonderprivatrecht hervortreten läßt. Der persöhnliche Anwendungsbereich, nähmlich der Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher begrenzt die Anwendung der Regelungen, wie bei anderen Sonderprivatrechten(z.B. Handelsrecht und Artbeitsrecht). Wenn man aber das Verbrauchervertragsrecht als ein besonderen Vertragstypus ansieht, bei der der Verbraucher mit privaten Zwechken einen Vertrag schließt, dann verliert es die Stellung als Sonderprivatrecht und kann ins Vertragsrecht des BGB integriert werden. Zweitens wird wegen des halbzwingenden Karakters des Verbrauchervertragsrecht an der Stellung als allgemeines Privatrecht gezweifelt. Jedoch kann man schon im BGB Regelungen finden, bei der für den Schutz eines Vertragsteils der Regelungsinhalt gegen deren Nachteil nicht geändert werden kann. Der koreanische Gesetzgeber hat schon erkannt, daß für den Fall, bei den das Vertragsmekanismus und die freie Marktwirtschaft nicht richtig funktioniert, halbzwingende Regelungen für die materielle Privatautomie bedürfen.

Abstract

Dieser Aufsatz behandelt grundlegende Fragen, die bei der Integration des Verbrauchervertragsrechts ins BGB auftreten. Insbesondere wurde über die Stellung des Verbrauchervertragsrechts im System des Privatrechts diskutiert, da es in der ersten Fase der Rechtsentwicklung als Sondergesetz außerhalb des BGB geregelt wurde und somit als Sonderprivatrecht angesehen worden ist, aber durch Verallgemeinerung deren Grundregeln und Institute immer mehr die Stellung als allgemeines Privatrecht angenommen hat. Dabei treten folgende zwei gewichtige Probleme auf, die gegen die Verallgemeinerung des Verbraucherprivatrechts treten. Als erstes wird der begrenzte Anwedungsbereich des Verbraucherprivatrecht als wesentliche Kriterium angesehen, das als Sonderprivatrecht hervortreten läßt. Der persöhnliche Anwendungsbereich, nähmlich der Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher begrenzt die Anwendung der Regelungen, wie bei anderen Sonderprivatrechten(z.B. Handelsrecht und Artbeitsrecht). Wenn man aber das Verbrauchervertragsrecht als ein besonderen Vertragstypus ansieht, bei der der Verbraucher mit privaten Zwechken einen Vertrag schließt, dann verliert es die Stellung als Sonderprivatrecht und kann ins Vertragsrecht des BGB integriert werden. Zweitens wird wegen des halbzwingenden Karakters des Verbrauchervertragsrecht an der Stellung als allgemeines Privatrecht gezweifelt. Jedoch kann man schon im BGB Regelungen finden, bei der für den Schutz eines Vertragsteils der Regelungsinhalt gegen deren Nachteil nicht geändert werden kann. Der koreanische Gesetzgeber hat schon erkannt, daß für den Fall, bei den das Vertragsmekanismus und die freie Marktwirtschaft nicht richtig funktioniert, halbzwingende Regelungen für die materielle Privatautomie bedürfen.

발행기관:
비교법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.18215/kwlr.2009.28..61
분류:
기타법학

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