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학술논문민사법학2010.03 발행KCI 피인용 12

피담보채권의 양도와 저당권이전

Übertragung von Forderung und Hypothek

최수정(서강대학교)

48호, 131~159쪽

초록

Die Hypothek ist als akzessorisches Sicherungsrecht mit der Forderung verknüpft. Der Zedent kann nur die Forderung abtreten, aber in der Regel bewirkt jede Art des Forderungsüberganges den Übergang der Hypothek auf den Erwerber der Forderung. Die Übertragung der Hypothek vollzieht sich nach sachenrechtlichen Regeln, also sie wird durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch erst auf neuen Gläubiger übertragen. Obgleich die Abtretungserklärung regelmäßig die konkludente Einwilligung in Verfügungen des Zessionars enthält, ohne die Eintragung der Hypothek kann der Zessionar noch nicht die Hypothek erwerben. Währenddes sind die Wirkung der Hypothek und die rechtliche Stellungen der Parteien nicht eindeutig bzw. im Wege der Zwangsvollstreckung. Zu regeln diese Rechtsverhältnisse vernünftigerweise bedarf es der gesetzgeberischen Änderung des KBGB. 1. Die Übertragung der Forderung, für die eine Hypothek errichtet ist, bedarf zu ihrer Gültigkeit keiner Eintragung in das Grundbuch : der Zessionar kann durch den Abtretungsvertrag nicht nur die Forderung sondern auch die Hypothek gleichzeitig ohne die Eintragung erwerben. Der Sinn dieses Vorschlages ist, Haupt- und Nebenrecht zusammenzuhalten, zumal das isolierte Nebenrecht in der Hand des Zedenten idR wertlos wären. 2. Wenn die Hypothek eingetragen ist, hat der Zessionar als Gläubiger der Hypothek Vorrang vor dem Dritten, an den der bisherige Gläubiger die abgetretene Forderung nochmals abgetreten hat. Aber Anzeige gegenüber dem Schuldner oder Zustimmung des Schuldner is erforderlich, von dem Zessionar seine Forderung gegenüber ihm geltend zu machen.

Abstract

Die Hypothek ist als akzessorisches Sicherungsrecht mit der Forderung verknüpft. Der Zedent kann nur die Forderung abtreten, aber in der Regel bewirkt jede Art des Forderungsüberganges den Übergang der Hypothek auf den Erwerber der Forderung. Die Übertragung der Hypothek vollzieht sich nach sachenrechtlichen Regeln, also sie wird durch Einigung und Eintragung in das Grundbuch erst auf neuen Gläubiger übertragen. Obgleich die Abtretungserklärung regelmäßig die konkludente Einwilligung in Verfügungen des Zessionars enthält, ohne die Eintragung der Hypothek kann der Zessionar noch nicht die Hypothek erwerben. Währenddes sind die Wirkung der Hypothek und die rechtliche Stellungen der Parteien nicht eindeutig bzw. im Wege der Zwangsvollstreckung. Zu regeln diese Rechtsverhältnisse vernünftigerweise bedarf es der gesetzgeberischen Änderung des KBGB. 1. Die Übertragung der Forderung, für die eine Hypothek errichtet ist, bedarf zu ihrer Gültigkeit keiner Eintragung in das Grundbuch : der Zessionar kann durch den Abtretungsvertrag nicht nur die Forderung sondern auch die Hypothek gleichzeitig ohne die Eintragung erwerben. Der Sinn dieses Vorschlages ist, Haupt- und Nebenrecht zusammenzuhalten, zumal das isolierte Nebenrecht in der Hand des Zedenten idR wertlos wären. 2. Wenn die Hypothek eingetragen ist, hat der Zessionar als Gläubiger der Hypothek Vorrang vor dem Dritten, an den der bisherige Gläubiger die abgetretene Forderung nochmals abgetreten hat. Aber Anzeige gegenüber dem Schuldner oder Zustimmung des Schuldner is erforderlich, von dem Zessionar seine Forderung gegenüber ihm geltend zu machen.

발행기관:
한국민사법학회
분류:
법학

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