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학술논문비교사법2010.03 발행KCI 피인용 8

독일법상 매매와 도급에서의 하자담보책임과 기술적 표준

Sachmängelgewährleistung und technische Normen im deutschen Kauf- und Werkvertrag

전경운(경희대학교)

17권 1호, 151~191쪽

초록

ⅰ) Durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. 1. 2002sind das Kauf- und Werkvertragsrecht des deutschen Schuldrechts erheblich modifiziert worden. Dem Käufer stehen nun gemäß §437 BGB für den Fall, daß die gekaufte Sache mangelhaft ist, folgende Alternativen zur Auswahl, Primär kann er Nacherfüllung,also Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, verlangen. Statt der Nacherfüllung kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis gemäß §441 BGB mindern. Als dritte Möglichkeit kann er Schadensersatz oder gemäß §284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. ⅱ) Der Sachmangel wird im deutschen Kauf- und Werkvertragsrecht übereinstimmend gesetzlich definiert. Im Kaufrecht findet sich die Legaldefinition in §434 BGB, im Werkvertragsrecht in §633 Abs. 2 BGB. Danach kommt es primär auf die vereinbarte Beschaffenheit an. Die gekaute Sache ist mangelhaft, wenn sie beim Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat. ⅲ) Ganz neu in das deutsche Schuldrecht aufgenommen worden sind die Vorschriften über den sog. Verbrauchergüterkauf(§474 Abs. 1 BGB). Sie beruhen auf den Vorgaben einer entsprechenden EG-Richtlinie. Von dem Verbrauchergüterkauf spricht das Gesetz nach §474 Abs. 1 BGB, wenn ein Verbaucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache Kauft. Von großer Bedeutung für den Verbraucherschutz vor allem die §§ 475, 476 BGB. ⅳ) Technische Normen kommen auch nach der Neuregelung des Kauf- und Werkvertrags als Wertungsmaßstäbe in Betracht, und zwar sowohl für die vertraglich besonders vereinbarte Beschaffenheit wie auch für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bew. übliche Beschaffenheit. Soweit technische Normen den vereinbarten oder verkehrsüblichen Maßstaub der Mangelfreiheit einer Sache oder eines Werkes bilden, ist ihre Nichtbeachtung im allgemeinen ein Mangel, der die oben dargestellten Gewährleistungsrechte auslöst. Im einzelnen ist allerdings nach dem Inhalt der jeweiligen technischen Norm zu unterscheiden.

Abstract

ⅰ) Durch die Einführung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. 1. 2002sind das Kauf- und Werkvertragsrecht des deutschen Schuldrechts erheblich modifiziert worden. Dem Käufer stehen nun gemäß §437 BGB für den Fall, daß die gekaufte Sache mangelhaft ist, folgende Alternativen zur Auswahl, Primär kann er Nacherfüllung,also Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache, verlangen. Statt der Nacherfüllung kann der Käufer von dem Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis gemäß §441 BGB mindern. Als dritte Möglichkeit kann er Schadensersatz oder gemäß §284 BGB Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. ⅱ) Der Sachmangel wird im deutschen Kauf- und Werkvertragsrecht übereinstimmend gesetzlich definiert. Im Kaufrecht findet sich die Legaldefinition in §434 BGB, im Werkvertragsrecht in §633 Abs. 2 BGB. Danach kommt es primär auf die vereinbarte Beschaffenheit an. Die gekaute Sache ist mangelhaft, wenn sie beim Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit nicht hat. ⅲ) Ganz neu in das deutsche Schuldrecht aufgenommen worden sind die Vorschriften über den sog. Verbrauchergüterkauf(§474 Abs. 1 BGB). Sie beruhen auf den Vorgaben einer entsprechenden EG-Richtlinie. Von dem Verbrauchergüterkauf spricht das Gesetz nach §474 Abs. 1 BGB, wenn ein Verbaucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache Kauft. Von großer Bedeutung für den Verbraucherschutz vor allem die §§ 475, 476 BGB. ⅳ) Technische Normen kommen auch nach der Neuregelung des Kauf- und Werkvertrags als Wertungsmaßstäbe in Betracht, und zwar sowohl für die vertraglich besonders vereinbarte Beschaffenheit wie auch für die nach dem Vertrag vorausgesetzte bew. übliche Beschaffenheit. Soweit technische Normen den vereinbarten oder verkehrsüblichen Maßstaub der Mangelfreiheit einer Sache oder eines Werkes bilden, ist ihre Nichtbeachtung im allgemeinen ein Mangel, der die oben dargestellten Gewährleistungsrechte auslöst. Im einzelnen ist allerdings nach dem Inhalt der jeweiligen technischen Norm zu unterscheiden.

발행기관:
한국사법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.22922/jcpl.17.1.201003.151
분류:
법학

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