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학술논문법철학연구2010.04 발행KCI 피인용 2

형법학의 기능적 해석방법에 관하여

Die Bedeutung der funktionalen Auslegung in der Strafrechtsdogmatik

김호기(서울시립대학교)

13권 1호, 133~156쪽

초록

Nicht nur in der deutschen, sondern auch in der koreanischen Strafrechtsdogmatik versteht man unter der funktionalen Auslegungs- methode einen sich an der generalpräventiven Wirkung der Strafe orientierenden Auslegungskanon. Dieses Verständnis des strafrechtlichen Funktionalismus ist zwar sehr verbreitet, jedoch nicht präzis genug, um die Bedeutung der funktionalen Auslegung zum Ausdruck zu bringen. Bei der funktionalen Auslegung des Strafrechts handelt es sich nicht um einen teleologisch aufgebauten Strafrechtssystem, sondern um eine Richtung der Fragestellung, also darum, wie man ein Problem richtig stellen kann. Die funktionale Auslegung beginnt mit der Ablehnung der Abbildungs- theorie der Sprache und der Korrespondenztheorie der Wahrheit, die in den herkömmlichen Lehren des Strafrechts zugrunde gelegt sind. Nach der Abbildungstheorie der Sprache repräsentiert die Sprache die Welt. Sie bildet den realen Stoff der Welt ab. Diese begriffsrealistische Auffassung ist notwendigerweise mit der weiteren Annahme verknüpft, dass der Sprechende unmittelbar die Wirklichkeit kontaktiert, in der die Wahrheit sich verbirgt. Auβerdemn ist ein Satz nach der Logik der Abbildungstheorie nur dann wahr, wenn sie der Wirklichkeit entspricht. Die Abbildungstheorie der Sprache ist also mit der Korrespondenztheorie der Wahrheit untrennbar verbunden. Nach der funktionalen Auffassung ist die Sprache die Art und Weise, wie man ein bestimmtes Sprachspiel spielen soll. Die Bedeutung der Sprache ist auf einen bestimmten Lebensausschnitt bzw. Lebensvollzug, nämlich eine Lebensform im Sinne Wittgensteins zurückzuführen. Jeder kann sich selbst entscheiden, wie er leben soll und wie ein Begriff künftig verwendet werden soll. Mit anderen Worten: Jeder kann und soll sich selbst seine eigenen Sprachregeln aufstellen. Da jeder Mensch gleichberecht ist, sind alle Sprachregeln ebenfalls gleichberechtigt. Ein Satz kann nur auf eine bestimmte Sprachsituation wahr sein. Die Wahrheit kommt also nicht aus der Auβenwelt. Sie befindet sich in einem bestimmten Sprachspiel. Nach der funktionalen Betrachtungsweise ist eine Frage wie z.B. “Existiert die Willensfreiheit?”, “Ist die Willensfreiheit beweisbar?” unsinnig, da die Bedeutung der Willensfreiheit nicht in der von uns isoliert objektiv bestehenden Welt ausfindig gemacht werden kann. Die Willensfreit ist ein Begriff, also ein Stück unserer Sprache, ihre Bedeutung kann daher nicht jenseits von uns und der Sprache, sondern in einem Sprachspiel gesucht werden. In der funktionalen Auslegung kommt es wie oben beschrieben weit mehr darauf an, das Problem richtig zu stellen, als es lösen zu versuchen. Sie sollte ebenfalls nicht materiell, sondern funktionell verstehen.

Abstract

Nicht nur in der deutschen, sondern auch in der koreanischen Strafrechtsdogmatik versteht man unter der funktionalen Auslegungs- methode einen sich an der generalpräventiven Wirkung der Strafe orientierenden Auslegungskanon. Dieses Verständnis des strafrechtlichen Funktionalismus ist zwar sehr verbreitet, jedoch nicht präzis genug, um die Bedeutung der funktionalen Auslegung zum Ausdruck zu bringen. Bei der funktionalen Auslegung des Strafrechts handelt es sich nicht um einen teleologisch aufgebauten Strafrechtssystem, sondern um eine Richtung der Fragestellung, also darum, wie man ein Problem richtig stellen kann. Die funktionale Auslegung beginnt mit der Ablehnung der Abbildungs- theorie der Sprache und der Korrespondenztheorie der Wahrheit, die in den herkömmlichen Lehren des Strafrechts zugrunde gelegt sind. Nach der Abbildungstheorie der Sprache repräsentiert die Sprache die Welt. Sie bildet den realen Stoff der Welt ab. Diese begriffsrealistische Auffassung ist notwendigerweise mit der weiteren Annahme verknüpft, dass der Sprechende unmittelbar die Wirklichkeit kontaktiert, in der die Wahrheit sich verbirgt. Auβerdemn ist ein Satz nach der Logik der Abbildungstheorie nur dann wahr, wenn sie der Wirklichkeit entspricht. Die Abbildungstheorie der Sprache ist also mit der Korrespondenztheorie der Wahrheit untrennbar verbunden. Nach der funktionalen Auffassung ist die Sprache die Art und Weise, wie man ein bestimmtes Sprachspiel spielen soll. Die Bedeutung der Sprache ist auf einen bestimmten Lebensausschnitt bzw. Lebensvollzug, nämlich eine Lebensform im Sinne Wittgensteins zurückzuführen. Jeder kann sich selbst entscheiden, wie er leben soll und wie ein Begriff künftig verwendet werden soll. Mit anderen Worten: Jeder kann und soll sich selbst seine eigenen Sprachregeln aufstellen. Da jeder Mensch gleichberecht ist, sind alle Sprachregeln ebenfalls gleichberechtigt. Ein Satz kann nur auf eine bestimmte Sprachsituation wahr sein. Die Wahrheit kommt also nicht aus der Auβenwelt. Sie befindet sich in einem bestimmten Sprachspiel. Nach der funktionalen Betrachtungsweise ist eine Frage wie z.B. “Existiert die Willensfreiheit?”, “Ist die Willensfreiheit beweisbar?” unsinnig, da die Bedeutung der Willensfreiheit nicht in der von uns isoliert objektiv bestehenden Welt ausfindig gemacht werden kann. Die Willensfreit ist ein Begriff, also ein Stück unserer Sprache, ihre Bedeutung kann daher nicht jenseits von uns und der Sprache, sondern in einem Sprachspiel gesucht werden. In der funktionalen Auslegung kommt es wie oben beschrieben weit mehr darauf an, das Problem richtig zu stellen, als es lösen zu versuchen. Sie sollte ebenfalls nicht materiell, sondern funktionell verstehen.

발행기관:
한국법철학회
분류:
법학

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