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학술논문법과정책연구2010.04 발행KCI 피인용 11

행정규칙 특히 고시의 법적 성격

Rechtscharakter von Verwaltungsvorschriften insb. sog. oeffentlichen Bekanntgaben

변무웅(대진대학교)

10권 1호, 271~305쪽

초록

Bei diesem Aufsatz handelt es sich um die sog. oeffentliche Bekanntgabe bzw. sog. Koschi auf Koreanisch, die zur Zeit in Korea auf der Ebene der Normen innerhalb der Verwaltung als eine eigenstaendige Form der Verwaltungsvorschriften wie Erlass oder Richtlinie anerkannt ist. Da die Verwaltungsvorschriften prinzipiell nach zur Zeit herrschender Lehre in Korea keine Aussenwirkungen haben, ist ihr die Form der oeffentliche Bekanntgabe theoretisch und grundsaetzlich fremd. Aus dem Gesichtspunkte der Exekutive ist es dennoch eine Erweiterung der Kompetenzen, wenn sie solche Form ohne Bezug auf die materiellen Inhalt der Verwaltungsvorschriften benutzen kann. Fuer die Betroffenen ist es auch vorteilhaft, im Vergleich mit den Erlassen und Instruktionen viel mehr und weiter bekanntlich zu geben, umgekehrterweise dennoch nachteilhaft im Vergleich mit den Gesetzen und Rechtsverordnungnen, da diese mit den strikten Verfahren und Fristenregelungen guenstiger als jene sind. Es ist aber verstaendlicherweise als eine Erscheinungsform, mit der die gesetzlich spezielle Befugnisse verliehene Organe ueber sein Bereich die bezuegliche und ausfuehreliche Norm festlegen und erlassen kann. Also ist es andererseits noch einmal zu ueberpruefen, welche Verwaltungstraeger eine Satzungsgewalt oder -befugnis haben koennte, die mit den formellen und materiellen Regelungen als eine von Rechtsquellen wie Gesetz und Rechtsverordnungen unter Kontrolle gebracht werden. Die Offenheit und Moeglichkeit in dieser Richtungen ins Betracht zu bringen gibt uns eine Aussicht, dass einige Bereiche der Verwaltung mit einer relativ eigenstaendiger Entscheidungsmacht innerhalb der Gesetze und Rechtsverordnungen ihr Funktion entfalten kann.

Abstract

Bei diesem Aufsatz handelt es sich um die sog. oeffentliche Bekanntgabe bzw. sog. Koschi auf Koreanisch, die zur Zeit in Korea auf der Ebene der Normen innerhalb der Verwaltung als eine eigenstaendige Form der Verwaltungsvorschriften wie Erlass oder Richtlinie anerkannt ist. Da die Verwaltungsvorschriften prinzipiell nach zur Zeit herrschender Lehre in Korea keine Aussenwirkungen haben, ist ihr die Form der oeffentliche Bekanntgabe theoretisch und grundsaetzlich fremd. Aus dem Gesichtspunkte der Exekutive ist es dennoch eine Erweiterung der Kompetenzen, wenn sie solche Form ohne Bezug auf die materiellen Inhalt der Verwaltungsvorschriften benutzen kann. Fuer die Betroffenen ist es auch vorteilhaft, im Vergleich mit den Erlassen und Instruktionen viel mehr und weiter bekanntlich zu geben, umgekehrterweise dennoch nachteilhaft im Vergleich mit den Gesetzen und Rechtsverordnungnen, da diese mit den strikten Verfahren und Fristenregelungen guenstiger als jene sind. Es ist aber verstaendlicherweise als eine Erscheinungsform, mit der die gesetzlich spezielle Befugnisse verliehene Organe ueber sein Bereich die bezuegliche und ausfuehreliche Norm festlegen und erlassen kann. Also ist es andererseits noch einmal zu ueberpruefen, welche Verwaltungstraeger eine Satzungsgewalt oder -befugnis haben koennte, die mit den formellen und materiellen Regelungen als eine von Rechtsquellen wie Gesetz und Rechtsverordnungen unter Kontrolle gebracht werden. Die Offenheit und Moeglichkeit in dieser Richtungen ins Betracht zu bringen gibt uns eine Aussicht, dass einige Bereiche der Verwaltung mit einer relativ eigenstaendiger Entscheidungsmacht innerhalb der Gesetze und Rechtsverordnungen ihr Funktion entfalten kann.

발행기관:
한국법정책학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.17926/kaolp.2010.10.1.271
분류:
법학

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