독일민법 제285조와 제818조 제1항에서의 代償원리 - 특히 19세기의 법률행위에 기한 이익 (이득) (commodum (lucrum) ex negotiatione ) 반환 인정 여부 문제를 중심으로 -
Das Surrogationsprinzip bei den Auslegungen des § 285 BGB und des §818 I BGB in der deutschen Pandektistik
성중모(독일 본 대학 로마법 및 비교법사 연구소)
30호, 125~144쪽
초록
In der vorliegenden Studie wurden die Spuren der Diskussion um die Thematik ‘wie hat sich die Lehre der Pandektistik über das commodum ex negotiatione entwickelt?’ verfolgt. Die beiden Paragraphen, § 285 und § 818 Abs. 1, basieren auf demselben Prinzip, aber haben im Ergebnis unterschiedliche Lösungen entwickelt: In der heutigen Lehre über § 285 ist das commodum ex negotiatione von der Herausgabe erfaßt und bei § 818 I ist es als Gegenstand der Herausgabe verneint. Eine Norm, die in D. 18, 4, 21 einen Ausgang hat, begann, in der Entstehungsgeschichte und insbesondere in der Rechtsdogmatik seit dem 19. Jahrhundert unterschiedliche Wege einzuschlagen. Diese Verzweigung beruht vor allem auf den Gedanken der Zivilrechtler sowie der Gesetzesverfasser des BGB. Während § 818 Abs. 1 dem römischen Prinzip getreu bleibt, gab es eine Umkehr im Bereich des § 285. Die Erweiterung des Herausgabeumfangs durch die herrschende Meinung ist nicht nur wider dem ursprünglichen römisch-rechtlichen Geist, aber verstößt auch gegen die ratio legis heutigen Rechts. Die Herausgabehaftung nach § 285 sollte nur auf die Fälle der commoda ex re beschränkt angewandt werden.
Abstract
In der vorliegenden Studie wurden die Spuren der Diskussion um die Thematik ‘wie hat sich die Lehre der Pandektistik über das commodum ex negotiatione entwickelt?’ verfolgt. Die beiden Paragraphen, § 285 und § 818 Abs. 1, basieren auf demselben Prinzip, aber haben im Ergebnis unterschiedliche Lösungen entwickelt: In der heutigen Lehre über § 285 ist das commodum ex negotiatione von der Herausgabe erfaßt und bei § 818 I ist es als Gegenstand der Herausgabe verneint. Eine Norm, die in D. 18, 4, 21 einen Ausgang hat, begann, in der Entstehungsgeschichte und insbesondere in der Rechtsdogmatik seit dem 19. Jahrhundert unterschiedliche Wege einzuschlagen. Diese Verzweigung beruht vor allem auf den Gedanken der Zivilrechtler sowie der Gesetzesverfasser des BGB. Während § 818 Abs. 1 dem römischen Prinzip getreu bleibt, gab es eine Umkehr im Bereich des § 285. Die Erweiterung des Herausgabeumfangs durch die herrschende Meinung ist nicht nur wider dem ursprünglichen römisch-rechtlichen Geist, aber verstößt auch gegen die ratio legis heutigen Rechts. Die Herausgabehaftung nach § 285 sollte nur auf die Fälle der commoda ex re beschränkt angewandt werden.
- 발행기관:
- 한양법학회
- 분류:
- 법해석학