부당이득에서 급부, 침해 그리고 단순한 이익의 귀속 - 대법원 2010. 3. 11. 선고 2009다98706 판결에 대한 평석 -
Leistung, Eingriff und einfache Zuwendung im Bereicherungsrecht - Urteilbesprechung des Oberstengerichtshofs v. 11. 3. 2010 2009Da98706 -
이병준(한국외국어대학교); 정신동(고려대학교)
27권 1호, 27~60쪽
초록
Obwohl das Oberstegerichtshof seit langem am Einheitstheorie festhält, die nach den Gedanken beruht, dass die Gewährung von Bereicherungsansprüchen letztlich auf Gründen der Billigkeit beruhe, wurde in der Lehre lage zwischen der Einheitstheorie und Trennungstheorie gestritten. Jedoch hat die Einheitstheorie auch die Funktion des normativen Leitstungsbegriffs erkannt, dass es in vielen komplizierten Bereicherungsfällen, insbesondere beim Drei-Personen-Verhältnissen eine klare und gerechte Lösung schafft. So konnte man nicht gleich sagen, als das Oberstegerichtshof für die Lösung von Drei-Personen-Verhältnissen den Begriff Leistung benutzte, ob es die Trennungstheorie teilweise übernommen hat. Durch das erläuterte Urteil unterscheidet das Oberstegerichtshof zum ersten Mal zwischen Bereicherung durch Leistung und Eingriff. Während bei der Bereicherung durch Eingriff das tatsächliche Gewinn unabdingbare Voraussetzung für das Entstehen des Bereicherungsanspruchs sein soll, wäre bei der Bereicherung durch Leistung die Entsehung eines tatsächlichen Gewinns beim Bereicherten entbährlich, da das Leistungsbegriff schon das Enstehen eines Gewinns inne hat. Dieser Aufsatz stellt fest, dass der Verzicht auf das Merkmal eines Gewinns dann formell möglich ist, wenn man den Leistungsbegriff normativ versteht und dementsprechend ein Lestungsverhältniss(oder zwei im Dreieckverhältniss) schafft, innerhalb derer es des Merkaml des Gewinns dann in der Tat nicht mehr bedarf.
Abstract
Obwohl das Oberstegerichtshof seit langem am Einheitstheorie festhält, die nach den Gedanken beruht, dass die Gewährung von Bereicherungsansprüchen letztlich auf Gründen der Billigkeit beruhe, wurde in der Lehre lage zwischen der Einheitstheorie und Trennungstheorie gestritten. Jedoch hat die Einheitstheorie auch die Funktion des normativen Leitstungsbegriffs erkannt, dass es in vielen komplizierten Bereicherungsfällen, insbesondere beim Drei-Personen-Verhältnissen eine klare und gerechte Lösung schafft. So konnte man nicht gleich sagen, als das Oberstegerichtshof für die Lösung von Drei-Personen-Verhältnissen den Begriff Leistung benutzte, ob es die Trennungstheorie teilweise übernommen hat. Durch das erläuterte Urteil unterscheidet das Oberstegerichtshof zum ersten Mal zwischen Bereicherung durch Leistung und Eingriff. Während bei der Bereicherung durch Eingriff das tatsächliche Gewinn unabdingbare Voraussetzung für das Entstehen des Bereicherungsanspruchs sein soll, wäre bei der Bereicherung durch Leistung die Entsehung eines tatsächlichen Gewinns beim Bereicherten entbährlich, da das Leistungsbegriff schon das Enstehen eines Gewinns inne hat. Dieser Aufsatz stellt fest, dass der Verzicht auf das Merkmal eines Gewinns dann formell möglich ist, wenn man den Leistungsbegriff normativ versteht und dementsprechend ein Lestungsverhältniss(oder zwei im Dreieckverhältniss) schafft, innerhalb derer es des Merkaml des Gewinns dann in der Tat nicht mehr bedarf.
- 발행기관:
- 한국재산법학회
- 분류:
- 민법