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학술논문중앙법학2010.06 발행KCI 피인용 23

「기간제법」의 제정과 기간제 근로계약의 갱신거부

Die Anwendbarkeit der bisherigen Rechtsprechungen unter dem BfTzG

유성재(중앙대학교)

12권 2호, 357~379쪽

초록

Arbeitsverhältnisse, die auf bestimmte Dauer vereinbart sind, enden ohne Kündigung mit Zeitablauf. Es besteht also die Gefahr, dass durch Kettenarbeitsverträge der Kündigungsschutz umgangen wird. Deshalb hat die Rechtsprechung bereits in den neunziger Jahren versucht, den befristeten Arbeitsvertrag rechtlich und tatsächlich zu beurteilen. Dabei hält die Rechtsprechung die Befristung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam, wenn die Vereinbarung über die Dauer nicht mehr als Oberflächlichkeit ist. Seit kurzem löst die Rechtsprechung den Konflikt zwischen Kündigungsschutz und befristeten Arbeitsverträgen durch Anwendung der Theorie der Anwartschaftsrecht. Indessen ist das koreanische Befristungs- und Teilzeitgesetz (BfTzG) am 21.12.2006 erlassen worden und am 1. 7. 2007 in Kraft getreten. Das koreanische Befristungs- und Teilzeitgesetz schafft erstmals eine Regelung für befristete Arbeitsverträge in Korea. Ziel des BfTzG ist es unter anderem, die Zulässigkeit der befristeten Arbeitsverträge grundsätzlich einheitlich zu regeln (§ 4 BfTzG) und Diskriminierung sowie Benachteiligung von befristet Beschäftigten zu verhindern (§§ 8 ff. BfTzG). Nach § 4 BfTzG ist eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Mit einem sachlichen Grund kann der Vertrag über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Eine Befristung ist also in Korea mit einem sachlichen Grund zeitlich unbegrenzt möglich. Liegt kein nach § 4 Abs. 1 BfTzG wirksamer Befristungsgrund vor, gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 4 Abs. 2 BfTzG). Infolgedessen ergibt sich es die Frage, ob die vor der Kodifikation des BfTzG entwicklte Rechtsprechung weiter angewandt werden kann. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass die Rechtsprechung über die Oberflächlichkeit der Befristung unter dem BfTzG weiter anzuwenden ist. Arber die Rechtsprechung über die Theorie der Anwartschaftsrecht ist nicht mehr anwendbar, weil die Rechtsfortbilcung insofern unzulässig, als keine Lücke vorliegt.

Abstract

Arbeitsverhältnisse, die auf bestimmte Dauer vereinbart sind, enden ohne Kündigung mit Zeitablauf. Es besteht also die Gefahr, dass durch Kettenarbeitsverträge der Kündigungsschutz umgangen wird. Deshalb hat die Rechtsprechung bereits in den neunziger Jahren versucht, den befristeten Arbeitsvertrag rechtlich und tatsächlich zu beurteilen. Dabei hält die Rechtsprechung die Befristung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam, wenn die Vereinbarung über die Dauer nicht mehr als Oberflächlichkeit ist. Seit kurzem löst die Rechtsprechung den Konflikt zwischen Kündigungsschutz und befristeten Arbeitsverträgen durch Anwendung der Theorie der Anwartschaftsrecht. Indessen ist das koreanische Befristungs- und Teilzeitgesetz (BfTzG) am 21.12.2006 erlassen worden und am 1. 7. 2007 in Kraft getreten. Das koreanische Befristungs- und Teilzeitgesetz schafft erstmals eine Regelung für befristete Arbeitsverträge in Korea. Ziel des BfTzG ist es unter anderem, die Zulässigkeit der befristeten Arbeitsverträge grundsätzlich einheitlich zu regeln (§ 4 BfTzG) und Diskriminierung sowie Benachteiligung von befristet Beschäftigten zu verhindern (§§ 8 ff. BfTzG). Nach § 4 BfTzG ist eine kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Mit einem sachlichen Grund kann der Vertrag über diesen Zeitraum hinaus verlängert werden. Eine Befristung ist also in Korea mit einem sachlichen Grund zeitlich unbegrenzt möglich. Liegt kein nach § 4 Abs. 1 BfTzG wirksamer Befristungsgrund vor, gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 4 Abs. 2 BfTzG). Infolgedessen ergibt sich es die Frage, ob die vor der Kodifikation des BfTzG entwicklte Rechtsprechung weiter angewandt werden kann. Als Ergebnis dieser Untersuchung kann festgehalten werden, dass die Rechtsprechung über die Oberflächlichkeit der Befristung unter dem BfTzG weiter anzuwenden ist. Arber die Rechtsprechung über die Theorie der Anwartschaftsrecht ist nicht mehr anwendbar, weil die Rechtsfortbilcung insofern unzulässig, als keine Lücke vorliegt.

발행기관:
중앙법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21759/caulaw.2010.12.2.357
분류:
법학

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