관계사의 관점에서 본 오스트리아․독일의 봉급고용인연금보험 형성
Transnationaler Aspekt der österreichischen und deutschen Angestelltenversicherungen
김병호(서울대학교)
19호, 65~110쪽
초록
Das österreichische Gesetz, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten (RGBl. 1907 ex. 1) wurde nach 18 Jahre dauernden Bemühungen verwirklicht. Es handelt sich um eine Ausnahme, dass das Angestelltenversicherungsgesetz in Österreich fünf Jahre vor dem deutschen Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 verabschiedet wurde. Es ist dies umso auffallender, da Österreich anders als in deutschen Fall, eine Angestelltenpension ohne Vorstufe der Alters- und Invalidenversicherung für Arbeiter erlangte. Es ist wichtig, nicht nur die Äußerungen der Politiker, sondern auch die Meinung der Angestellten zu untersuchen. Es ist leicht zu beobachten, dass das treibende Motiv der österreichischen Angestelltenpensionsversicherung eher mit der beamtlichen Tradition verknüpft war. Die österreichischen Privatbeamten beantragten in einer Form der Petition gegenüber dem Gesetzgeber und der Regierung die Notwendigkeit ihrer eigenen Pension, ähnlich wie die der Beamten. Von der ersten Petition vom 27. November 1888, den Erhebungen vom Jahre 1896, der Regierungsvorlage vom Mai 1901, und Verhandlungen im Reichsrat hauptsächlich im Jahre 1906, bis endlich zur Verabschiedung vom Herrenhaus am 30. Oktober 1906, sowie bis zur Sanktionierung vom 16. Dezember 1906 ergriffen die österreichischen Privatbeamten wichtige Initiativen für die Gesetzgebung. Es handelt sich um Bemühungen von Privatbeamten gegenüber der Regierung, dem Parlament und nicht zuletzt der Öffentlichkeit, offensichtlich und hinter den Kulissen für die Pensionsversicherung. Von den Angestelltenverbänden kann die Privatbeamte-Gruppe mit dem Obmann Anton Blechschmidt als ein auffallendes Beispiel der aktiven Rolle der Angestellten und deren Verbände für eine Mitgestaltung des Gesetzes hervorgehoben werden. Die Bemühungen von Anton Blechschmidt, Obmann der Privatbeamten-Gruppe des ersten allgemeinen Beamten-Vereines der österr.-ungarischenMonarchie sind in seinem Nachlass gut belegt. Wir finden in Anton Blechschmidts Nachlass aktive und detailierte Meinungsäußerungen. Aus dem Briefwechsel Anton Blechschmidts und den Organen der Angestelltenverbände können wir die Ansichten und Meinungen der Privatbeamten als Initiatoren und direkt Betroffene der Gesetzgebung besser verstehen. Das daraus entnommene Selbstverständnis der Privatbeamten als ein Stand wirkte nicht nur auf die Pensionsversicherung, sondern weit darüber hinaus auf andere Bereiche: auf in die rechtliche Lage der Privatbeamten eingreifende Angelegenheiten. Mit einer scharfen Kritik an den einseitigen Begutachtungen der Handels- und Gewerbekammer – 'uneingedenk der den Kammern zukommenden schönen Aufgabe: nicht nur die Interessen der Unternehmer, sondern auch die der Angestellten wahrzunehmen" – verlangten die Privatbeamten sogar ihre eigene 'Privatbeamtenkammer". Eine systematische Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Deutschland und Österreich und der Wechselwirkung zwischen den deutschen und österreichischen Angestelltenverbänden für Pensionsversicherungsgesetzen ist eine noch offene Forschungsfrage. Es ist danach zu fragen, wieweit die beiden Gesetzgebungen im Werdegang Gemeinsamkeitenaufweisen und wo die Unterschiede anfangen; weiteres muss die Frage gestellt werden, ob die österreichische Gesetzgebung in gewissem Maß Einfluss auf Entstehung des deutschen Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 ausübte. Wäre weiteres danach zu fragen, wie dieser Einfluss aussah, und woran der Einfluss liegt, wie die leitende Rolle der österr.-ungarischenDoppel-Monarchie zukam, die sonst immer den Bismarckschen sozialen Versicherungsgesetzgebungen folgte. Diese Frage führt uns zur Frage des gegenseitigen Einflusses oder Transfers der Idee oder der Verflechtung. Man muss noch danach fragen, ob diese Gesetzgebung direkt mit der 'Mittelstandspolitik" und der Bewahrung des Mittelstandes mit Blick auf die Angestellten als 'neuen Mittelstand" zu tun hat. Es gibt Hinweise darauf. Unter diesem Blickpunkt wird beleuchtet, wie weit die Mittelstandspolitik durch das Prisma der Angestelltenversicherung reflektiert wurde. Der Begriff der Angestellten ist noch weitgehend offen und man muss sich zwangsläufig an die Geschichte wenden, um den noch nicht fixierten und territorial unterschiedlichen Begriff besser zu verstehen. Die österreichische Gesetzgebung der Pensionsversicherung ist der erste und ernsthafte Versuch, die Angestellten zu definieren und die versicherungspflichtigen Angestellten gesetzlich zu bestimmen. Österreich und Deutschland versuchten am Anfang des 20. Jahrhunderts die Angestellten zu definieren und ihre gesetzliche Abgrenzung zu bestimmen. Es handelt sich darum, vom Fall des Vorgängers zu lernen, und die Bestimmung des deutschen Gesetzes versuchte den Österreichischen Fehler des 'Teufels im Detail" zu vermeiden. In Österreich gab es eine besonders heikle Auseinandersetzung darüber, ob die Werkmeister und die Handlungsgehilfen unter die Versicherungspflicht fallen sollten. In Deutschland setzen die Leuten auseinander, ob man ein Ausbau der Sozialverischerung oder eine besondere Versicherung für die Angestellten vorziehen dürfe. Anton Blechschmidts umfangreicher Briefwechsel beschränkte sich nicht auf das cisleithanische Österreich,sondern erstreckte sich weithinaus nach Deutschland. Er hatte auch regen Briefwechsel mit Angestelltenverbänden Deutschlands gepflegt und wir können ein paar Briefwechsel (oder Hinweise) mit deutschem Reichskanzler, Staatssekretär als Beispiel der Bemühungen für die Einflussnahme anführen. Es handelt sich bei diesen Personen und Verbänden um Anton Blechschmidt herum um ein "transnationales‘ Informationsnetzwerk, der ein Faktor in der Verwirklichung der deutschen Angestelltenversicherung.
Abstract
Das österreichische Gesetz, betreffend die Pensionsversicherung der in privaten Diensten und einiger in öffentlichen Diensten Angestellten (RGBl. 1907 ex. 1) wurde nach 18 Jahre dauernden Bemühungen verwirklicht. Es handelt sich um eine Ausnahme, dass das Angestelltenversicherungsgesetz in Österreich fünf Jahre vor dem deutschen Versicherungsgesetz für Angestellte vom 20. Dezember 1911 verabschiedet wurde. Es ist dies umso auffallender, da Österreich anders als in deutschen Fall, eine Angestelltenpension ohne Vorstufe der Alters- und Invalidenversicherung für Arbeiter erlangte. Es ist wichtig, nicht nur die Äußerungen der Politiker, sondern auch die Meinung der Angestellten zu untersuchen. Es ist leicht zu beobachten, dass das treibende Motiv der österreichischen Angestelltenpensionsversicherung eher mit der beamtlichen Tradition verknüpft war. Die österreichischen Privatbeamten beantragten in einer Form der Petition gegenüber dem Gesetzgeber und der Regierung die Notwendigkeit ihrer eigenen Pension, ähnlich wie die der Beamten. Von der ersten Petition vom 27. November 1888, den Erhebungen vom Jahre 1896, der Regierungsvorlage vom Mai 1901, und Verhandlungen im Reichsrat hauptsächlich im Jahre 1906, bis endlich zur Verabschiedung vom Herrenhaus am 30. Oktober 1906, sowie bis zur Sanktionierung vom 16. Dezember 1906 ergriffen die österreichischen Privatbeamten wichtige Initiativen für die Gesetzgebung. Es handelt sich um Bemühungen von Privatbeamten gegenüber der Regierung, dem Parlament und nicht zuletzt der Öffentlichkeit, offensichtlich und hinter den Kulissen für die Pensionsversicherung. Von den Angestelltenverbänden kann die Privatbeamte-Gruppe mit dem Obmann Anton Blechschmidt als ein auffallendes Beispiel der aktiven Rolle der Angestellten und deren Verbände für eine Mitgestaltung des Gesetzes hervorgehoben werden. Die Bemühungen von Anton Blechschmidt, Obmann der Privatbeamten-Gruppe des ersten allgemeinen Beamten-Vereines der österr.-ungarischenMonarchie sind in seinem Nachlass gut belegt. Wir finden in Anton Blechschmidts Nachlass aktive und detailierte Meinungsäußerungen. Aus dem Briefwechsel Anton Blechschmidts und den Organen der Angestelltenverbände können wir die Ansichten und Meinungen der Privatbeamten als Initiatoren und direkt Betroffene der Gesetzgebung besser verstehen. Das daraus entnommene Selbstverständnis der Privatbeamten als ein Stand wirkte nicht nur auf die Pensionsversicherung, sondern weit darüber hinaus auf andere Bereiche: auf in die rechtliche Lage der Privatbeamten eingreifende Angelegenheiten. Mit einer scharfen Kritik an den einseitigen Begutachtungen der Handels- und Gewerbekammer – 'uneingedenk der den Kammern zukommenden schönen Aufgabe: nicht nur die Interessen der Unternehmer, sondern auch die der Angestellten wahrzunehmen" – verlangten die Privatbeamten sogar ihre eigene 'Privatbeamtenkammer". Eine systematische Untersuchung der Wechselbeziehungen zwischen Deutschland und Österreich und der Wechselwirkung zwischen den deutschen und österreichischen Angestelltenverbänden für Pensionsversicherungsgesetzen ist eine noch offene Forschungsfrage. Es ist danach zu fragen, wieweit die beiden Gesetzgebungen im Werdegang Gemeinsamkeitenaufweisen und wo die Unterschiede anfangen; weiteres muss die Frage gestellt werden, ob die österreichische Gesetzgebung in gewissem Maß Einfluss auf Entstehung des deutschen Versicherungsgesetzes für Angestellte vom 20. Dezember 1911 ausübte. Wäre weiteres danach zu fragen, wie dieser Einfluss aussah, und woran der Einfluss liegt, wie die leitende Rolle der österr.-ungarischenDoppel-Monarchie zukam, die sonst immer den Bismarckschen sozialen Versicherungsgesetzgebungen folgte. Diese Frage führt uns zur Frage des gegenseitigen Einflusses oder Transfers der Idee oder der Verflechtung. Man muss noch danach fragen, ob diese Gesetzgebung direkt mit der 'Mittelstandspolitik" und der Bewahrung des Mittelstandes mit Blick auf die Angestellten als 'neuen Mittelstand" zu tun hat. Es gibt Hinweise darauf. Unter diesem Blickpunkt wird beleuchtet, wie weit die Mittelstandspolitik durch das Prisma der Angestelltenversicherung reflektiert wurde. Der Begriff der Angestellten ist noch weitgehend offen und man muss sich zwangsläufig an die Geschichte wenden, um den noch nicht fixierten und territorial unterschiedlichen Begriff besser zu verstehen. Die österreichische Gesetzgebung der Pensionsversicherung ist der erste und ernsthafte Versuch, die Angestellten zu definieren und die versicherungspflichtigen Angestellten gesetzlich zu bestimmen. Österreich und Deutschland versuchten am Anfang des 20. Jahrhunderts die Angestellten zu definieren und ihre gesetzliche Abgrenzung zu bestimmen. Es handelt sich darum, vom Fall des Vorgängers zu lernen, und die Bestimmung des deutschen Gesetzes versuchte den Österreichischen Fehler des 'Teufels im Detail" zu vermeiden. In Österreich gab es eine besonders heikle Auseinandersetzung darüber, ob die Werkmeister und die Handlungsgehilfen unter die Versicherungspflicht fallen sollten. In Deutschland setzen die Leuten auseinander, ob man ein Ausbau der Sozialverischerung oder eine besondere Versicherung für die Angestellten vorziehen dürfe. Anton Blechschmidts umfangreicher Briefwechsel beschränkte sich nicht auf das cisleithanische Österreich,sondern erstreckte sich weithinaus nach Deutschland. Er hatte auch regen Briefwechsel mit Angestelltenverbänden Deutschlands gepflegt und wir können ein paar Briefwechsel (oder Hinweise) mit deutschem Reichskanzler, Staatssekretär als Beispiel der Bemühungen für die Einflussnahme anführen. Es handelt sich bei diesen Personen und Verbänden um Anton Blechschmidt herum um ein "transnationales‘ Informationsnetzwerk, der ein Faktor in der Verwirklichung der deutschen Angestelltenversicherung.
- 발행기관:
- 한국독일사학회
- 분류:
- 역사학