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학술논문법학논총2010.06 발행KCI 피인용 5

일부보험에서 청구권대위의 범위

Der Bereich der Anspruchsübergang bei Unterversicherung

조지현(한림대학교)

34권 1호, 447~469쪽

초록

Wenn ein Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Dritten dem Versicherungsnehmer zusteht, so geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Aber eine schwierige Situation entsteht,wenn der bürgerlich-rechtliche Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmer gegen den schädigenden Dritten nicht dazu ausreicht, sowohl den Regreßanspruch des Versicherers als auch den restlichen Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers zu decken. Zur Unterversicherung kann es kommen. Dabei kommt das Problem,dem bürgerlich-rechtlichen Schadenersatzanspruch auf Versicherungsnehmer und Versicherer gerecht aufzuteilen. Nach der absoluten Theorie geht der Anspruch stets in Höhe seiner Zahlung auf den Versicherer über. Nach der Differenztheorie steht dem Versicherungsnehmer ein Quotenvorrecht zu. Der Versicherer darf den auf ihn übergegangenen Anspruch erst verwirklichen, wenn der Versicherungsnehmer vollständig befriedigt worden ist. Nach der relativen Theorie teilen der Versicherungsnehmer und Versicherer sich den Schadenersatzanspruch im Verhältnis ihrer Beteiligung am Schadenersatzanspruch. Im Bezug auf § 682 des koreanischen Handelsgesetzbuchs wird die relative Theorie angemessen gesehen, aber rechtspolitisch kann die Differenztheorie in Betracht kommen.

Abstract

Wenn ein Anspruch auf Schadenersatz gegen einen Dritten dem Versicherungsnehmer zusteht, so geht der Anspruch auf den Versicherer über, soweit dieser dem Versicherungsnehmer den Schaden ersetzt. Aber eine schwierige Situation entsteht,wenn der bürgerlich-rechtliche Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmer gegen den schädigenden Dritten nicht dazu ausreicht, sowohl den Regreßanspruch des Versicherers als auch den restlichen Schadenersatzanspruch des Versicherungsnehmers zu decken. Zur Unterversicherung kann es kommen. Dabei kommt das Problem,dem bürgerlich-rechtlichen Schadenersatzanspruch auf Versicherungsnehmer und Versicherer gerecht aufzuteilen. Nach der absoluten Theorie geht der Anspruch stets in Höhe seiner Zahlung auf den Versicherer über. Nach der Differenztheorie steht dem Versicherungsnehmer ein Quotenvorrecht zu. Der Versicherer darf den auf ihn übergegangenen Anspruch erst verwirklichen, wenn der Versicherungsnehmer vollständig befriedigt worden ist. Nach der relativen Theorie teilen der Versicherungsnehmer und Versicherer sich den Schadenersatzanspruch im Verhältnis ihrer Beteiligung am Schadenersatzanspruch. Im Bezug auf § 682 des koreanischen Handelsgesetzbuchs wird die relative Theorie angemessen gesehen, aber rechtspolitisch kann die Differenztheorie in Betracht kommen.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17252/dlr.2010.34.1.017
분류:
법학

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