우리나라 고충민원처리제도의 법정책적 검토
Rechtspolitische Betrachtung der Koreanischen Rechtsbehelfe
길준규(아주대학교)
10권 2호, 707~731쪽
초록
Vor einer Klageerhebung zum Verwaltungsgericht kann man auch auf seinen Streitigkeiten beschwerden oder einen Rechtsschutz genommen werden. Das kann man insgesamt als ‘Vorverfahren’ bzw. ‘Rechtsbehelfe’ benannt in der Republik Korea werden. In dem kontinentalen Rechtskreis gibt es ausser der Verwaltungsbeschwerde wenige Rechtsbehelfe, mit den neben der Verwaltungsklage noch einen Rechtsschutz behaupten können. Dagegen gibt es in Korea zur Zeit 'Alternative Dispute Resolution', das hauptsächlich in Amerika entsteht wird. Die Lösung der öffentlich-rechtlichen Steitigkeit durch selbständigen Behörde (Komission) heisst man in Korea ‘Gochungcheori’. Das ist nicht nur den Rechtschutz der Rechtverletzen durch Verwaltungsmassnahme, sondern auch eine Verbesseung der öffentlichen Rechtsinstituten enthält. Das ist urspunglich von Japan rezeptiert und aber hat die Komission manchmal mit Ombusman im Schweden vergleicht. Das ist umstritten. Ferner wünscht sie, eine Rechtsbindungswirkung für ihre Entscheidung zu ergeben. Dagegen hat sie eine Funktion, öffentliche Rechtsinstute zu verbessern. Das ist grosser Vorteil in dieser Rechtsinstitut. Aus diesem Grunde wird diese Rechtsinstitut in der vorliegenden Arbeit begrifflich und wesentlich ganz neu behandelt; der Begriff, Entstehungsgeschichte, Abgrenzung von der anderen Rechtsbehelfen (vor allem im Zusammenhang mit der Beschwerde). Schliesslich wird hier einen Vorschlag gemacht, der begrifflich richtig erkennen und institutionell verbessern kann.
Abstract
Vor einer Klageerhebung zum Verwaltungsgericht kann man auch auf seinen Streitigkeiten beschwerden oder einen Rechtsschutz genommen werden. Das kann man insgesamt als ‘Vorverfahren’ bzw. ‘Rechtsbehelfe’ benannt in der Republik Korea werden. In dem kontinentalen Rechtskreis gibt es ausser der Verwaltungsbeschwerde wenige Rechtsbehelfe, mit den neben der Verwaltungsklage noch einen Rechtsschutz behaupten können. Dagegen gibt es in Korea zur Zeit 'Alternative Dispute Resolution', das hauptsächlich in Amerika entsteht wird. Die Lösung der öffentlich-rechtlichen Steitigkeit durch selbständigen Behörde (Komission) heisst man in Korea ‘Gochungcheori’. Das ist nicht nur den Rechtschutz der Rechtverletzen durch Verwaltungsmassnahme, sondern auch eine Verbesseung der öffentlichen Rechtsinstituten enthält. Das ist urspunglich von Japan rezeptiert und aber hat die Komission manchmal mit Ombusman im Schweden vergleicht. Das ist umstritten. Ferner wünscht sie, eine Rechtsbindungswirkung für ihre Entscheidung zu ergeben. Dagegen hat sie eine Funktion, öffentliche Rechtsinstute zu verbessern. Das ist grosser Vorteil in dieser Rechtsinstitut. Aus diesem Grunde wird diese Rechtsinstitut in der vorliegenden Arbeit begrifflich und wesentlich ganz neu behandelt; der Begriff, Entstehungsgeschichte, Abgrenzung von der anderen Rechtsbehelfen (vor allem im Zusammenhang mit der Beschwerde). Schliesslich wird hier einen Vorschlag gemacht, der begrifflich richtig erkennen und institutionell verbessern kann.
- 발행기관:
- 한국법정책학회
- 분류:
- 법학