포스트실증주의 법사고와 법효력론
Nachpositivistisches Rechtsdenken und Rechtsgeltung
이계일(원광대학교)
13권 2호, 1~52쪽
초록
Dieser Beitrag befasst sich mit dem Thema „Rechtsgeltung und deren Funktion aus der Sicht des nachpositivistischen Rechtsdenkens“. Dazu wird zuerst der Grundannahme des nachpositivistischen Rechtsdenkens nachgegangen. Dabei wird hauptsächlich die Strukturierende Rechtslehre Müllers und die Erklärung über den abduktiven Schluss von Somek in die Betrachtung einbezogen. Auf Grund dieser Betrachtung wird dann die Erläuterung der Rechtsgeltung und ihrer Funktion durch diese Theoretiker, vor allem auf die Debatte von Müller/Christensen und Somek konzentriert, zum Gegenstand gemacht. Damit wird zugleich erörtert, dass einige moderne Rechtstheorien, wonach die Bedeutung des Rechtstextes in den einzelnen Fällen, in denen er angewendet wird, hergestellt werde, die voluntarische Entscheidung von einzelnen Richtern nicht befürworten, sondern häufig strukturelle Zwänge (Eingrenzungsfaktoren), denen die Zuschreibung der Rechtsbedeutung unterliegt, annehmen, welches aber dem voluntarischen Gedanken widerspricht. Das nachpositivistische Rechtsdenken versucht diesen Aspekt systematisch zu erörtern, jedoch auf andere Weise als die herkömmlichen Rechtstheorien. Bei Müller/Christensen finden sich diese strukturellen Zwänge in der Form des Anschlusszwangs zwischen Rechtstext und Rechtsnorm anhand der Argumentation, bei Somek in der Betonung der Rolle von Signifikation, Klassifikation, Legitimation. Das nachpositivistische Rechtsdenken ist der Ansicht, dass ohne deren Berücksichtigung die Rechtsgeltung und deren Funktion nicht angemessen erfasst werden. Seine Einsicht in die Rechtsgeltung stellt jedoch keinen Ausnahmegedanken innerhalb der rechtstheoretischen Gruppen dar, die das Recht als bei der juristischen Entscheidung erzeugend sehen. Das wird im Vergleich zur Düsseldorf Arbeitsgruppe klar gemacht, die die Rechtsherstellung und deren Geltung aus der Sicht der Ethnomethodologie erklärt.
Abstract
Dieser Beitrag befasst sich mit dem Thema „Rechtsgeltung und deren Funktion aus der Sicht des nachpositivistischen Rechtsdenkens“. Dazu wird zuerst der Grundannahme des nachpositivistischen Rechtsdenkens nachgegangen. Dabei wird hauptsächlich die Strukturierende Rechtslehre Müllers und die Erklärung über den abduktiven Schluss von Somek in die Betrachtung einbezogen. Auf Grund dieser Betrachtung wird dann die Erläuterung der Rechtsgeltung und ihrer Funktion durch diese Theoretiker, vor allem auf die Debatte von Müller/Christensen und Somek konzentriert, zum Gegenstand gemacht. Damit wird zugleich erörtert, dass einige moderne Rechtstheorien, wonach die Bedeutung des Rechtstextes in den einzelnen Fällen, in denen er angewendet wird, hergestellt werde, die voluntarische Entscheidung von einzelnen Richtern nicht befürworten, sondern häufig strukturelle Zwänge (Eingrenzungsfaktoren), denen die Zuschreibung der Rechtsbedeutung unterliegt, annehmen, welches aber dem voluntarischen Gedanken widerspricht. Das nachpositivistische Rechtsdenken versucht diesen Aspekt systematisch zu erörtern, jedoch auf andere Weise als die herkömmlichen Rechtstheorien. Bei Müller/Christensen finden sich diese strukturellen Zwänge in der Form des Anschlusszwangs zwischen Rechtstext und Rechtsnorm anhand der Argumentation, bei Somek in der Betonung der Rolle von Signifikation, Klassifikation, Legitimation. Das nachpositivistische Rechtsdenken ist der Ansicht, dass ohne deren Berücksichtigung die Rechtsgeltung und deren Funktion nicht angemessen erfasst werden. Seine Einsicht in die Rechtsgeltung stellt jedoch keinen Ausnahmegedanken innerhalb der rechtstheoretischen Gruppen dar, die das Recht als bei der juristischen Entscheidung erzeugend sehen. Das wird im Vergleich zur Düsseldorf Arbeitsgruppe klar gemacht, die die Rechtsherstellung und deren Geltung aus der Sicht der Ethnomethodologie erklärt.
- 발행기관:
- 한국법철학회
- 분류:
- 법학