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학술논문동아법학2010.08 발행KCI 피인용 6

발명의 진보성 판단에 관한 연구

Eine Studie über die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit von Erfindungen

최상필(동아대학교)

48호, 927~951쪽

초록

특허가 부여되기 위해서 발명은 새롭고 진보적이어야만 한다. 즉, 발명은 해당 전문가들의 입장에서 이미 진부한 기술적 방법으로 발명된 것이 아니어야 한다. 따라서 특허부여 여부가 문제되는 발명은 기술적 영역에서의 검토를 필요로 한다. 독일법상 발명은 특허법 제1조 제1항에서 규정하고 있는 특허부여의 요건을 충족시켜야 하며, 이 요건들에 관한 개념과 내용은 특허법 제3조 이하에서 상세히 묘사되고 있다. 우리 특허법 제29조에서 규정하고 있는 특허부여를 위한 요건 즉, 산업상 이용가능성, 신규성, 진보성은 독일 특허법 제1조 제1항의 요건들에 상응한다. 그러나 우리 특허법에는 독일 특허법 제3조 이하의 규정에 상응하는 규정은 존재하지 않는다. 그 때문에 특허심사과정에서 우선적으로 그러한 요건들의 해석을 위한 기준을 마련해야 하는 어려움이 발생하게 된다. 따라서 특허신청된 발명이 특허부여를 위한 요건들을 충족시켰는가 여부에 대한 일관적인 판단을 위해서는 해당 요건에 관한 개별적인 규정의 신설이 필요하며, 이를 위해서는 독일 특허법 제3조 이하의 규정이 귀감이 될 수 있다고 본다. 본 논문에서는 특허법상 보호요건 중 진보성 판단의 분석에 중점을 두고, 이를 위해 관련 판례와 문헌을 비교 분석하였다.

Abstract

Um patentiert werden zu können, muss eine Erfindung neu sein und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen. Sie darf weder zum Stand der Technik gehören noch sich für den Fachmann in naheliegender Weise daraus ergeben. Daher ist die Erfindung, deren Patentierbarkeit in Frage steht, zum Stand der Technik in Beziehung zu setzen. Für die Patentfähigkeit der Erfindung wird ein Fortschritt auf dem Gebiet der Technik gefordert. Nach § 29 Abs. 2 kPatG wird für die Erfindung das Patent nicht erteilt, die sich für den Fachmann in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Diese Voraussetzung entspricht der erfinderischen Tätigkeit" nach § 4 des deutschen PatG. Bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit, wie der Neuheit, handelt es sich darum, dass vor allem der Stand der Technik festgestellt werden soll und damit ist letztlich der Begriff Technik" maßgebend. Die Voraussetzungen der Patenterteilung nach §29 kPatG, nämlich gewerbliche Anwendbarkeit, Neuheit und Fortschritt auf dem Gebiet der Technik, entsprechen den Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 deutsches PatG. Im koreanischen PatG bestehen jedoch keine Vorschriften, die den Vorschriften der §§ 3 ff. deutsches PatG entsprechen. Daraus ergibt sich die Schwierigkeit, dass bei der Patentanmeldung (oder der Patenterteilung) man zunächst den Maßstab für die Auslegung der Voraussetzungen setzen muss. Für die konsequente Beurteilung der Frage, ob die angemeldete Erfindung die Voraussetzungen der Patenterteilung erfüllt, bedarf es der Einfügung der einzelnen Vorschriften über Voraussetzungen und dazu können die Vorschriften der §§ 3 ff. deutsches PatG als Vorbild dienen. In dieser Arbeit ist das Hauptgewicht auf Diskussionen über die erfinderische Tätigkeit als eine Voraussetzung des Patentschutzes gelegt und dafür sind die Rechtsprechung und Literatur davon untersucht.

발행기관:
법학연구소
분류:
법학

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