경찰재량수권규범의 명확성통제에 관한 고찰
Eine Untersuchung zur Bestimmtheitskontrolle der polizeiliche Generalklausel
이기춘(부산대학교)
21권 2호, 125~158쪽
초록
Der Gesetzesvorbehalt im Verwaltungsrecht auf Grundlage der Rechtsstaatsprinzip solle das Bestimmtheitsgebot umfassen, dessen begriffliche Merkmale die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit sind. So in der Regel ist das Gebot mit der polizeilichen Generalklausel oder der polizeilichen Ermächtigung kollidert, die für die Ergängzung der Mangel von gesetzliche Grundlage argumentiert wird. Denn sie verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe wie öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, Gefahr. Aber auch spezielle Befugnisnormen besitzen sie wie Sittengesetz etc. Die deutsche Rechtswissenschaft und Literatur sollen Verfassungsmäßigkeit der Generalklausel anerknnen, weil sie schon durch die jahrzenten Rechtsprechung und Literatur ersichtlich worden ist. Unsere Rechtslagen, die kein endgültigen polizeilichen Generalklausel haben, sind indes anders als Deutsche. Auch mit der Rechtsprechung von dem Verfassungsgericht über die Bestimmtheitsgrundsatz wird die festgefügte Position des Gerichts nicht anschaulich. Nach dem gegenwärtigen Grundstandpunkt des Verfassungsgerichts ist jedoch es fraglich, ob die polizeiliche Generalklausel und insbesondere Voraussetzungen wie insbesondere die öffentliche Ordnung und Gefahr die Bestimmtheitskontrolle des Gerichts überwinden können. Daher müssen Literaturen und Erforscher der Verwaltungsrechtswissenschaft die Konkretisierung überlegen, und Gerichte sind gerade verpflichtet, durch die richterliche dichtliche und präzise Überprüfungen unbestimmte Begriffe klar zu machen.
Abstract
Der Gesetzesvorbehalt im Verwaltungsrecht auf Grundlage der Rechtsstaatsprinzip solle das Bestimmtheitsgebot umfassen, dessen begriffliche Merkmale die Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit sind. So in der Regel ist das Gebot mit der polizeilichen Generalklausel oder der polizeilichen Ermächtigung kollidert, die für die Ergängzung der Mangel von gesetzliche Grundlage argumentiert wird. Denn sie verwendet unbestimmte Rechtsbegriffe wie öffentliche Sicherheit, öffentliche Ordnung, Gefahr. Aber auch spezielle Befugnisnormen besitzen sie wie Sittengesetz etc. Die deutsche Rechtswissenschaft und Literatur sollen Verfassungsmäßigkeit der Generalklausel anerknnen, weil sie schon durch die jahrzenten Rechtsprechung und Literatur ersichtlich worden ist. Unsere Rechtslagen, die kein endgültigen polizeilichen Generalklausel haben, sind indes anders als Deutsche. Auch mit der Rechtsprechung von dem Verfassungsgericht über die Bestimmtheitsgrundsatz wird die festgefügte Position des Gerichts nicht anschaulich. Nach dem gegenwärtigen Grundstandpunkt des Verfassungsgerichts ist jedoch es fraglich, ob die polizeiliche Generalklausel und insbesondere Voraussetzungen wie insbesondere die öffentliche Ordnung und Gefahr die Bestimmtheitskontrolle des Gerichts überwinden können. Daher müssen Literaturen und Erforscher der Verwaltungsrechtswissenschaft die Konkretisierung überlegen, und Gerichte sind gerade verpflichtet, durch die richterliche dichtliche und präzise Überprüfungen unbestimmte Begriffe klar zu machen.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 법학