규제형평제도의 구상 ― 좋은 규제 시스템 구축을 위한 제언 ―
Einführung von Billigkeitsmaßnahmen und Härtelklauseln als Vorschlag zur besseren Regulierung
이원우(서울대학교)
27호, 1~47쪽
초록
Billigkeit als Einzellfallgerechtigkeit kann in einem System kooperativer Gewaltenteilung wirksam sein, wenn und soweit sich die Verwaltung ihrer Primärverantwortung für billige Rechtsverwirklichung in denkendem Gehorsam gegenüber dem Gesetz bewuüt wird. Hier handelt es sich um eine Umsetzung der gesetzlichen Maßgaben in die Wirklichkeit, wobei der Betroffene vor allem in seinem Anspruch auf materiale Lastengleichheit und Rüchsichtnahme in den Fällen zu schützen ist, in denen die im Gesetz generell getroffene Güter- und Interessenabwägung aufgrund besonderer Umstände nicht verwirklicht werden kann und eine einseitige, ungleiche und durch den Zweck der Regelung nicht gedeckte und deshalb ungerechtfertigte Belastung die Folge wäre. Die kritische Funktion der Billigkeit gegenüber dem positiven Gesetz ist an den Wertsetzungen der Verfassung orientiert, die im Einzelfall sogar einen unmittelbaren Durchgriff von der Verfassungsebene auf die Entscheidungsebene rechtfertigen können. Die Unerlässlichkeit der Billigkeit als Korrektiv bei der Ausführung der Gesetze in Hinblick auf die Gerechtigkeit im Einzelfall beruht auf der schon seit dem Altertum erkannten strukturellen Defizienz des abstrakt-generellen Gesetzes. Aufgabe des Gesetzgebers, Inhalt seiner Billigkeitskompetenz ist es, die Billigkeitskompetenz der Verwaltung so zu orientieren und durch Schaffung geeignetet Behördenstrukturen und Verfahren zu organisieren, dass sie als verfassungsgebundene Kompetenz unter der Kontrolle der Gerichte, der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers selbst ihrer Zielsetzug, Billigung, d.h. Konsens im Kompromiß zu ermöglichen, entsprechen wargenommen und ein Mißbrauch verhindert wird. Die Errichtung der Billihkeitskommission stellt sich unter den koreanischen Umständen als die beste Lösung, diese sich gegenseitig konfrontierenden Probleme zusammenzupacken.
Abstract
Billigkeit als Einzellfallgerechtigkeit kann in einem System kooperativer Gewaltenteilung wirksam sein, wenn und soweit sich die Verwaltung ihrer Primärverantwortung für billige Rechtsverwirklichung in denkendem Gehorsam gegenüber dem Gesetz bewuüt wird. Hier handelt es sich um eine Umsetzung der gesetzlichen Maßgaben in die Wirklichkeit, wobei der Betroffene vor allem in seinem Anspruch auf materiale Lastengleichheit und Rüchsichtnahme in den Fällen zu schützen ist, in denen die im Gesetz generell getroffene Güter- und Interessenabwägung aufgrund besonderer Umstände nicht verwirklicht werden kann und eine einseitige, ungleiche und durch den Zweck der Regelung nicht gedeckte und deshalb ungerechtfertigte Belastung die Folge wäre. Die kritische Funktion der Billigkeit gegenüber dem positiven Gesetz ist an den Wertsetzungen der Verfassung orientiert, die im Einzelfall sogar einen unmittelbaren Durchgriff von der Verfassungsebene auf die Entscheidungsebene rechtfertigen können. Die Unerlässlichkeit der Billigkeit als Korrektiv bei der Ausführung der Gesetze in Hinblick auf die Gerechtigkeit im Einzelfall beruht auf der schon seit dem Altertum erkannten strukturellen Defizienz des abstrakt-generellen Gesetzes. Aufgabe des Gesetzgebers, Inhalt seiner Billigkeitskompetenz ist es, die Billigkeitskompetenz der Verwaltung so zu orientieren und durch Schaffung geeignetet Behördenstrukturen und Verfahren zu organisieren, dass sie als verfassungsgebundene Kompetenz unter der Kontrolle der Gerichte, der Öffentlichkeit und des Gesetzgebers selbst ihrer Zielsetzug, Billigung, d.h. Konsens im Kompromiß zu ermöglichen, entsprechen wargenommen und ein Mißbrauch verhindert wird. Die Errichtung der Billihkeitskommission stellt sich unter den koreanischen Umständen als die beste Lösung, diese sich gegenseitig konfrontierenden Probleme zusammenzupacken.
- 발행기관:
- 행정법이론실무학회
- 분류:
- 법학