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학술논문중앙법학2010.09 발행KCI 피인용 17

사형제도에 대한 헌법재판소 결정(2010. 2. 25, 2008헌가23)의 문제점과 사형제도 폐지에 관한 소고

Ein kleiner Beitrag zu Probleme der südkoreanischen Verfassungsgerichtsentscheidung vom 25. 2. 2010 über die Todesstrafe und zu deren Abschaffun

윤영철(한남대학교)

12권 3호, 253~284쪽

초록

Wir reden häufig von Menschenwürde, -rechte, Lebenswürde, usw. Aber die Verstärkung der Strafe als Reaktion von Verbrechen und die Todesstrafe werden dann allemal ohne Nachdenken erwähnt, wenn grausame Verbrechen von Medien berichtet werden. Es ist naheliegend, dass die Todesstrafe der Menschenwürde und Lebens- nicht entsprechen kann. Seit Ende des 1980er wird die Aktion für deren Abschaffung in Südkorea von bürgerlichen Organisationen und der religiösen Welt geleitet und fortgesetzt. Und die Todesstrafe ist 10 Jahre lang von 1998 bis 2007 in Südkorea gar nicht vollstreckt worden, so dass Südkorea zum 'tatsächlichen Todesstrafabschaffungsstaat' geworden ist. Diese Tendenz dauert bisher fort. In solcher Lage bedauere ich, dass das südkoreanische Verfassungsgericht sich am 25. 2. 2010 für die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe entschieden hat. Es ist vermutlich, dass das Verfassungsgericht in dieser Entscheidung das unbestimmte Gefühl der Allgemeinheit gegen grausame Verbrechen und eine feindliche Kriminalpolitik in Erwägung gezogen hat. Vollständig akzeptierbar sind unbestimmte Angst der Allgemeinheit vor grausame Verbrechen sowie Ärger und Hasse von Opfersangehörigen oder Bürgern gegen grausame Verbrecher. Indessen muss die Abschaffung der Todesstrafe nicht von der Meinung und das Gefühl der Allgemeinheit, sondern vielmehr vom moralphilosophischen und rechts- Nachdenken abhängen, das gerade auf Menschenwürde, Lebens-, Sozialvertragstheorie, bürgerlicher Strafgewalt, Toleranzprinzip usw. beruht. Hinsichtlich der Todesstrafabschaffung ist es sehr bedeutend, dass der mit der bürgerlichen Strafgewalt beauftragte Staat ferner auf das Lebensrecht als Kern der Menschenwürde überhaupt nicht verzichten würde. In diesem Sinne werden südkoreanische Regierung und Politiker sich darum bemühen müssen, den durch langfristige Bemühungen ehrenwert gewonnenen 'tatsächlichen Todesstrafabschaffungsstaat' zum 'gesetzlichen' zu entwickeln. Unter diesem Gesichtspunkt wird dieser Beitrag sich zuerst mit der Kritik an der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 25. 2. 2010 beschäftigen und dann rechtsphilosophische Argumente für die Todesstrafabschaffung, von welchen das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung abgesehen hat, ausführlich betrachten. Schließlich wird er in Rücksicht auf die Schwierigkeit der sofortigen Todesstrafabschaffung einen stufenartigen Vorschlag für die Abschaffung der Todesstrafe machen.

Abstract

Wir reden häufig von Menschenwürde, -rechte, Lebenswürde, usw. Aber die Verstärkung der Strafe als Reaktion von Verbrechen und die Todesstrafe werden dann allemal ohne Nachdenken erwähnt, wenn grausame Verbrechen von Medien berichtet werden. Es ist naheliegend, dass die Todesstrafe der Menschenwürde und Lebens- nicht entsprechen kann. Seit Ende des 1980er wird die Aktion für deren Abschaffung in Südkorea von bürgerlichen Organisationen und der religiösen Welt geleitet und fortgesetzt. Und die Todesstrafe ist 10 Jahre lang von 1998 bis 2007 in Südkorea gar nicht vollstreckt worden, so dass Südkorea zum 'tatsächlichen Todesstrafabschaffungsstaat' geworden ist. Diese Tendenz dauert bisher fort. In solcher Lage bedauere ich, dass das südkoreanische Verfassungsgericht sich am 25. 2. 2010 für die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe entschieden hat. Es ist vermutlich, dass das Verfassungsgericht in dieser Entscheidung das unbestimmte Gefühl der Allgemeinheit gegen grausame Verbrechen und eine feindliche Kriminalpolitik in Erwägung gezogen hat. Vollständig akzeptierbar sind unbestimmte Angst der Allgemeinheit vor grausame Verbrechen sowie Ärger und Hasse von Opfersangehörigen oder Bürgern gegen grausame Verbrecher. Indessen muss die Abschaffung der Todesstrafe nicht von der Meinung und das Gefühl der Allgemeinheit, sondern vielmehr vom moralphilosophischen und rechts- Nachdenken abhängen, das gerade auf Menschenwürde, Lebens-, Sozialvertragstheorie, bürgerlicher Strafgewalt, Toleranzprinzip usw. beruht. Hinsichtlich der Todesstrafabschaffung ist es sehr bedeutend, dass der mit der bürgerlichen Strafgewalt beauftragte Staat ferner auf das Lebensrecht als Kern der Menschenwürde überhaupt nicht verzichten würde. In diesem Sinne werden südkoreanische Regierung und Politiker sich darum bemühen müssen, den durch langfristige Bemühungen ehrenwert gewonnenen 'tatsächlichen Todesstrafabschaffungsstaat' zum 'gesetzlichen' zu entwickeln. Unter diesem Gesichtspunkt wird dieser Beitrag sich zuerst mit der Kritik an der Verfassungsgerichtsentscheidung vom 25. 2. 2010 beschäftigen und dann rechtsphilosophische Argumente für die Todesstrafabschaffung, von welchen das Verfassungsgericht in seiner Entscheidung abgesehen hat, ausführlich betrachten. Schließlich wird er in Rücksicht auf die Schwierigkeit der sofortigen Todesstrafabschaffung einen stufenartigen Vorschlag für die Abschaffung der Todesstrafe machen.

발행기관:
중앙법학회
DOI:
http://dx.doi.org/10.21759/caulaw.2010.12.3.253
분류:
법학

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