생명보험 표준약관상 보험계약의 특별부활에 대한 제언 - 생명보험 개입권 제도와의 비교 측면에서 -
Vorschlag über das Sonderwiederherstellungsrecht des Versicherungsvertrages in den Musterbedingungen für die Lebensversicherung
김은경(한국외국어대학교)
27권 2호, 433~452쪽
초록
Kürzlich sind die Musterbedingungen für die Lebensversicherung umfangreich geändert. §14 der Musterbedingungen für die Lebensversicherung enthält das Sonderwiederherstellungsrecht des Versicherungsvertrages. Das ist ähnlich wie das Eintrittsrecht nach §170 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes und §60 des japanischen Versicherungsgesetzes. Jedoch hat das Sonderwiederherstellungsrecht des Versicherungsvertrages gemäß §14 der Musterbedingungen für die Lebensversicherung den anderen Tatbestand. Danach darf der Bezugsberechtigte antragen,den bereits gekündigten Versicherungsvertrag unter den besonderen Voraussetzungen wiederherstellen zu lassen. Darunter soll der Versicherer dies unbedingt annehmen. Er hat die Annahmepflicht. §170 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes und §60 des japanischen Versicherungsgesetzes haben die konkreten Vorschriften regeln das Eintrittsrecht an Stelle des Sonderwiederherstellungsrechtes des Versicherungsvertrages. Wenn in die Versicherungsforderung ein Arrest vollzogen oder eine Zwangsvollstreckung vorgenommen oder wird das Insolvenzverfahren über das Vermögendes Versicherungsnehmers eröffnet, kann der namentlich bezeichnete Bezugsberechtigtemit Zustimmung des Versicherungsnehmers an seiner Stelle in den Versicherungsvertrag eintreten. Tritt der Bezugsberechtigte ein, hat er die Forderungen der betreibenden Gläubiger oder der Insolvenzmasse bis zur Höhe des Betrags zu befriedigen, dessen Zahlung der Versicherungsnehmer im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses vom Versicherer verlangen könnte. Ist ein Bezugsberechtigter nicht oder nicht namentlich bezeichnet, steht das gleiche Recht dem Ehegatten oder Lebenspartner und den Kindern des Versicherungsnehmers zu. Der Eintritt erfolgt durch Anzeige an den Versicherer. Die Anzeige kann nur innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Eintrittsberechtigte von der Pfändung Kenntnis erlangt hat oder das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Obwohl die Musterbedingungen für die Lebensversicherung vielfach reformiert sind, bedarf es im Bereich des Sonderwiederherstellungsrechtes neuer Überlegung, um dieses wieder neu festzustellen. Es wäre vorzuschlagen, das Eintrittsrecht des Bezugsberechtigtn in den Teil des Versicherungsvertrages von koreanischen Handelerecht neu gründen.
Abstract
Kürzlich sind die Musterbedingungen für die Lebensversicherung umfangreich geändert. §14 der Musterbedingungen für die Lebensversicherung enthält das Sonderwiederherstellungsrecht des Versicherungsvertrages. Das ist ähnlich wie das Eintrittsrecht nach §170 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes und §60 des japanischen Versicherungsgesetzes. Jedoch hat das Sonderwiederherstellungsrecht des Versicherungsvertrages gemäß §14 der Musterbedingungen für die Lebensversicherung den anderen Tatbestand. Danach darf der Bezugsberechtigte antragen,den bereits gekündigten Versicherungsvertrag unter den besonderen Voraussetzungen wiederherstellen zu lassen. Darunter soll der Versicherer dies unbedingt annehmen. Er hat die Annahmepflicht. §170 des deutschen Versicherungsvertragsgesetzes und §60 des japanischen Versicherungsgesetzes haben die konkreten Vorschriften regeln das Eintrittsrecht an Stelle des Sonderwiederherstellungsrechtes des Versicherungsvertrages. Wenn in die Versicherungsforderung ein Arrest vollzogen oder eine Zwangsvollstreckung vorgenommen oder wird das Insolvenzverfahren über das Vermögendes Versicherungsnehmers eröffnet, kann der namentlich bezeichnete Bezugsberechtigtemit Zustimmung des Versicherungsnehmers an seiner Stelle in den Versicherungsvertrag eintreten. Tritt der Bezugsberechtigte ein, hat er die Forderungen der betreibenden Gläubiger oder der Insolvenzmasse bis zur Höhe des Betrags zu befriedigen, dessen Zahlung der Versicherungsnehmer im Fall der Kündigung des Versicherungsverhältnisses vom Versicherer verlangen könnte. Ist ein Bezugsberechtigter nicht oder nicht namentlich bezeichnet, steht das gleiche Recht dem Ehegatten oder Lebenspartner und den Kindern des Versicherungsnehmers zu. Der Eintritt erfolgt durch Anzeige an den Versicherer. Die Anzeige kann nur innerhalb eines Monats erfolgen, nachdem der Eintrittsberechtigte von der Pfändung Kenntnis erlangt hat oder das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Obwohl die Musterbedingungen für die Lebensversicherung vielfach reformiert sind, bedarf es im Bereich des Sonderwiederherstellungsrechtes neuer Überlegung, um dieses wieder neu festzustellen. Es wäre vorzuschlagen, das Eintrittsrecht des Bezugsberechtigtn in den Teil des Versicherungsvertrages von koreanischen Handelerecht neu gründen.
- 발행기관:
- 한국재산법학회
- 분류:
- 민법