EU기본권헌장상의 사회적 기본권
Soziale Grundrechte in der Charta der Grundrecht der Europäischen Union
은숭표(영남대학교)
51권, 531~556쪽
초록
EU법적인 사회적 기본권의 토대를 연구한 연구결과는 효력이 있는 그리고 선순위의 법(리스본조약, EU기본권헌장)이 근본적인 문제를 개방해 놓고 있다는 것이다. EU기본권헌장과 리스본조약의 발효 후에도 역시 사회적 기본권의 유일한 법원(法源)에의 집중이 일어나지는 못했기 때문이다. 이와 마찬가지로 EU적 법질서에서 사회적 기본권의 지위를 위한 효력이 있는 법에도 본질적인 관점들이 개방되어 있다. 이 권리들에게는 각기 정의된 효력잠재성을 가지는 규정된 위치를 할당하는 규범적 구조가 흠결되어 있는 것이다. 결정적인 문제가 개방되어져 있다는 것이 의미하는 바는 필연적으로 그것이 유럽재판소(EuGH)에게 책임이 부과되어 있다는 것이 된다. 그러나 지금까지의 유럽재판소 판결은 상반되는 모습을 보여 주고 있다. 한편으로 Mangold사건에서와 같은 무절제가 일어나고 있고 다른 한편 Viking사건에서처럼 사회적 기본권이 기본자유(Grundfreiheit)와의 관계에서 소리 없는 파멸이 일어나고 있다. 규범적인 토대에 대해서는 유럽재판소에 의해 상당한 진척이 이루어졌다. 그렇지만 사회적 기본권의 일반적으로 지배적인 교의론은 (EU의 현-상태 때문에라도) 유럽재판소 판결에서 고려될 수가 없었다. EU기본권헌장과 리스본조약에 대한 연구를 통해 종국적으로 도출된 것은 구성국들이 Mangold사건에서 도출된 판결에 대한 우려로 인해 우선적으로 사회적 기본권으로부터 처음부터 효력을 빼앗으려는 어떤 시도도 이루어져서는 안 된다고 하는 것이다. 동시에 그것을 통해 효력 있는 EU법의 배경 하에 유일하게 생각할 수 있는 기본자유(Grundfreiheit)에 대해 감지할 수 있는 현저한 균형추를 정립할 수단의 개발이 저해된다는 점이 전혀 고려되지 않고 있다. 그 귀결에 대해서는 매 경제 정책적 그리고 사회 정책적인 입장에 따라 상이하게 판단될 수 있을 것이다. 그러나 사회적 기본권과 대비한 기본자유의 강성이 EU법의 사회적 기본권의 실제적 보장을 위요한 법정책적 논의의 귀결이 되어서는 안 된다는 사실은 역사상으로 어떤 대단한 것이 되지 못한다. 사회적 기본권들이 EU법의 입법절차에서 구성국들의 권한과 영향가능성을 축소시킬 수 있는지 그리고 어느 정도 그런지 하는 것에 한정된다면, 그런 전개 과정을 의미 있는 것으로 볼 수는 없겠다.
Abstract
Zwischenergebnis der Untersuchung der Grundlagen gemeinschaftsrechtlicher sozialer Rechte war, dass das geltende und das künftige Primärrecht grundlegende Fragen offen lassen, weil auch beim Inkrafttreten von GR-Charta und Vertrag von Lissabon keine Konzentration auf eine einzige Quelle sozialer Rechte erfolgt. Im geltenden Recht zur Stellung des sozialen Rechts in der gemeinschaftsrechtlichen Rechtsordnung bleiben ebenfalls wesentliche Aspekte offen. Es fehlt das normative Gerüst, welches diesen Rechten jeweils einen bestimmten Platz mit definiertem Wirkungspotential zuweist. Entscheidende Fragen offenzulassen, bedeutet zwangsläufig, dass sie vom EuGH beantwortet werden. Die Auswertung der bisherigen Rechtsprechung hinterlässt ein widersprüchliches Bild, welches auf der einen Seite durch den Exzess in der Rechtssache Mangold gekennzeichnet ist, das auf der anderen Seite aber in Viking das soziale Recht im Verhältnis zur Grundfreiheit sang- und klanglos untergehen lässt. Von normativen Grundlagen hat sich der EuGH weitgehend gelöst. Eine allgemeine, übergreifende Dogmatik sozialer Rechte kann seiner Rechtsprechung nicht im Ansatz entnommen werden. Die Untersuchung der GR-Charta und des Vertrags von Lissabon schließlich ergibt, dass die Mitgliedstaaten in erster Linie durch die Sorge vor Entscheidungen wie der in Mangold geleitet waren und kaum etwas unversucht lassen, sozialen Rechten von vornherein die Wirkung zu nehmen. Hierbei scheint unberücksichtigt zu bleiben, dass man damit gleichzeitig das einzige vor dem Hintergrund des geltenden Europarechts denkbare Instrument verhindert, das den Grundfreiheiten ein spürbares Gegengewicht setzen könnte. Die Konsequenzen daraus wird man je nach wirtschafts-und sozialpolitischem Standpunkt unterschiedlich beurteilen. Alles andere als ein Ruhmesblatt aber ist es, dass die Stärke der Grundfreiheit gegenüber dem sozialen Recht nicht Ergebnis einer rechtspolitischen Auseinandersetzung um die materielle Gewährleistung gemeinschaftsrechtlicher sozialer Rechte ist. Eine solche kann nicht sinnvoll geführt werden, wenn diese Rechte darauf reduziert werden, ob und in welchem Maße sie Kompetenzen und Einflußnahmemöglichkeiten der Mitgliedstaaten im gemeinschaftsrechtlichen Gesetzgebungsverfahren beschneiden können.
- 발행기관:
- 한국토지공법학회
- 분류:
- 법학