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학술논문가족법연구2010.11 발행KCI 피인용 6

사실혼관계의 해소와 재산분할에 대한 최근의 독일판례의 동향

Die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung zum Vermgensausgleich bei Auflsung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft im deutschen Zivilrecht

이동수(Friedrich-Schiller-Universität Jena)

24권 3호, 39~74쪽

초록

Die juristische Frage, wie man mit dem Vermgensausgleich im Falle der Auflsung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft umgehen soll, erfährt in den aktuellen Entscheidungen des BGH einen neuen Wendepunkt. Frher mussten die unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Partner in Kauf nehmen, dass ihnen bei Auflsung solcher Kooperation weiterhin kein Anspruch auf Vermögensauseinandersetzung zukommt, es sei denn hierfr eine besondere vertragliche Vereinbarung zustande gekommen wre. Dieser strikte Standpunkt der bisherigen Rechtsprechung lsst sich nicht mehr begrnden, weil eine Reihe von den zuletzt getroffenen Entscheidungen des BGH einen Weg zum Vermgensausgleich fr den Fall der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geebnet hat. Als Argument fr das gewechselte Werturteil lassen sich nunmehr die fr geschiedene Ehe geltenden Grundstze heranziehen, nach denen sich eine vertragliche Vermgensauseinandersetzung durchsetzen kann. Die vermgensbezogene Zuwendung oder die Arbeitsleistung, welche einer der Partner unter einer Erwartung der Aufrechterhaltung der ehelichen Beziehung gemacht hatte, hat einen besonderen rechtlichen Grund (causa), der vor allem rechtsgeschftlich oder gesetzlich entsteht. Im Vordergrund steht fr solche Leistungerbringung ein rechtgeschftlicher Gesichtspunkt, und zwar ein familienrechtlicher Kooperationsvertrag sui generis. Dabei kommt einzelne Anspruchsgrundlage einerseits aus dem Wegfall der Geschftsgrundlage nach §313 BGB, andererseits aus der Leistungskondiktion nach §812 BGB in Betracht, wenn die Ehe gescheitert wird. Nach der Begründung in der neuen Rechtsprechung gelten diese Grundstze nunmehr auch für die Fallkonstellation der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Mit diesem Rückblick auf die Rechtsentwicklung in der deutschen Rechtsprechung stellt sich vorliegend eine Frage, ob der aktuelle Gedankenwechsel in der Rechtsprechung auch aus dem koreanischen Gesichtspunkt sinnvoll ist. Vor allem ist es sowohl aus dem rechtsdogmatischen Gesichtspunkt als auch aus dem Rechtsergebnis zu befürworten, dass die neue Konstruktion in der deutschen Rechtsprechung auch auf die vorstellbare Fallkonstellation aus der koreanischen Seite übertragbar ist, in welcher ein gesetzlicher Erbe des verstorbenen Erblassers von dessen lebenden Lebensgefährtin einen Vermögensausgleich verlangt.

Abstract

Die juristische Frage, wie man mit dem Vermgensausgleich im Falle der Auflsung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft umgehen soll, erfährt in den aktuellen Entscheidungen des BGH einen neuen Wendepunkt. Frher mussten die unter einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden Partner in Kauf nehmen, dass ihnen bei Auflsung solcher Kooperation weiterhin kein Anspruch auf Vermögensauseinandersetzung zukommt, es sei denn hierfr eine besondere vertragliche Vereinbarung zustande gekommen wre. Dieser strikte Standpunkt der bisherigen Rechtsprechung lsst sich nicht mehr begrnden, weil eine Reihe von den zuletzt getroffenen Entscheidungen des BGH einen Weg zum Vermgensausgleich fr den Fall der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geebnet hat. Als Argument fr das gewechselte Werturteil lassen sich nunmehr die fr geschiedene Ehe geltenden Grundstze heranziehen, nach denen sich eine vertragliche Vermgensauseinandersetzung durchsetzen kann. Die vermgensbezogene Zuwendung oder die Arbeitsleistung, welche einer der Partner unter einer Erwartung der Aufrechterhaltung der ehelichen Beziehung gemacht hatte, hat einen besonderen rechtlichen Grund (causa), der vor allem rechtsgeschftlich oder gesetzlich entsteht. Im Vordergrund steht fr solche Leistungerbringung ein rechtgeschftlicher Gesichtspunkt, und zwar ein familienrechtlicher Kooperationsvertrag sui generis. Dabei kommt einzelne Anspruchsgrundlage einerseits aus dem Wegfall der Geschftsgrundlage nach §313 BGB, andererseits aus der Leistungskondiktion nach §812 BGB in Betracht, wenn die Ehe gescheitert wird. Nach der Begründung in der neuen Rechtsprechung gelten diese Grundstze nunmehr auch für die Fallkonstellation der Auflösung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Mit diesem Rückblick auf die Rechtsentwicklung in der deutschen Rechtsprechung stellt sich vorliegend eine Frage, ob der aktuelle Gedankenwechsel in der Rechtsprechung auch aus dem koreanischen Gesichtspunkt sinnvoll ist. Vor allem ist es sowohl aus dem rechtsdogmatischen Gesichtspunkt als auch aus dem Rechtsergebnis zu befürworten, dass die neue Konstruktion in der deutschen Rechtsprechung auch auf die vorstellbare Fallkonstellation aus der koreanischen Seite übertragbar ist, in welcher ein gesetzlicher Erbe des verstorbenen Erblassers von dessen lebenden Lebensgefährtin einen Vermögensausgleich verlangt.

발행기관:
한국가족법학회
분류:
법학

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