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학술논문한양법학2010.11 발행KCI 피인용 19

헌법상 신뢰보호원칙에 대한 고찰-신뢰보호원칙의 성립요건과 다른 원칙과의 관계를 중심으로-

Vertrauensschutzprinzip im Verfassungsrecht

이부하(영남대학교)

32호, 147~170쪽

초록

Dass die Abhängigkeit des Einzelnen vom Staat noch weiter gewachsen ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Vor dem Hintergrund sich rasch wandelnder Lebensumstände und gesetzlicher Rahmenbedingungen einerseits sowie steigender Abhängigkeit vom Staat andererseits, kommt dem menschlichen Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit und Stetigkeit eine weitaus höhere Bedeutung zu. Insbesondere in Zeiten des permanenten Umbruchs und der Unbeständigkeit bedarf gerade die Rechtsordnung der Verlässlichkeit. Im Grundsatz des Vertrauensschutzes steht dem Bürger ein Instrumentarium zur Seite, das ihn in die Lage versetzen kann, gegenüber dem Staat ein Mindestmaß verlässlicher und stetiger Gesetzgebung durchzusetzen. Für das Eingreifen des Vertrauensschutzprinzips werden im Schrifttum folgende Voraussetzungen aufgezählt: ⒜ ein vom Staat geschaffener oder von ihm jedenfalls gebilligter Vertrauenstatbestand als sog. Vertrauensgrundlage, ⒝ ein hierauf basierendes Vertrauen des Bürgers, ⒞ eine Vertrauens- betätigung durch Ins-Werk-Setzen dieses Vertrauens, und ⒟ die Schutzwürdigkeit des Vertrauens. Die koreanische Verfassung kennt ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot nur für den Bereich des Strafrechts. Allerdings besteht ein allgemein geltendes Verbot der Rückwirkung von Gesetzen außer für den Bereich des Strafrechts nicht. Eine echte Rückwirkung ist danach nur dann zulässig, wenn (1) der Bürger mit der Neuregelung rechnen musste oder (2) die bisherige Rechtslage unklar und verworren ist oder (3) die bisherige Rechtsnorm verfassungswidrig und nichtig ist und durch eine rückwirkende Neuregelung ersetzt werden soll oder (4) die rückwirkende Belastung Bagatellcharakter trägt oder (5) dem schutzwürdigen Vertrauen überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. In den Fällen der unechten Rückwirkung ist nach der Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgerichts nur ausnahmsweise das Vertrauensschutzinteresse des Bürgers in der Lage, sich gegenüber den vom Gesetzgeber verfolgten öffentlichen Interessen im Rahmen der Abwägung durchzusetzen.

Abstract

Dass die Abhängigkeit des Einzelnen vom Staat noch weiter gewachsen ist, bedarf keiner weiteren Erläuterung. Vor dem Hintergrund sich rasch wandelnder Lebensumstände und gesetzlicher Rahmenbedingungen einerseits sowie steigender Abhängigkeit vom Staat andererseits, kommt dem menschlichen Bedürfnis nach Sicherheit, Verlässlichkeit und Stetigkeit eine weitaus höhere Bedeutung zu. Insbesondere in Zeiten des permanenten Umbruchs und der Unbeständigkeit bedarf gerade die Rechtsordnung der Verlässlichkeit. Im Grundsatz des Vertrauensschutzes steht dem Bürger ein Instrumentarium zur Seite, das ihn in die Lage versetzen kann, gegenüber dem Staat ein Mindestmaß verlässlicher und stetiger Gesetzgebung durchzusetzen. Für das Eingreifen des Vertrauensschutzprinzips werden im Schrifttum folgende Voraussetzungen aufgezählt: ⒜ ein vom Staat geschaffener oder von ihm jedenfalls gebilligter Vertrauenstatbestand als sog. Vertrauensgrundlage, ⒝ ein hierauf basierendes Vertrauen des Bürgers, ⒞ eine Vertrauens- betätigung durch Ins-Werk-Setzen dieses Vertrauens, und ⒟ die Schutzwürdigkeit des Vertrauens. Die koreanische Verfassung kennt ein ausdrückliches Rückwirkungsverbot nur für den Bereich des Strafrechts. Allerdings besteht ein allgemein geltendes Verbot der Rückwirkung von Gesetzen außer für den Bereich des Strafrechts nicht. Eine echte Rückwirkung ist danach nur dann zulässig, wenn (1) der Bürger mit der Neuregelung rechnen musste oder (2) die bisherige Rechtslage unklar und verworren ist oder (3) die bisherige Rechtsnorm verfassungswidrig und nichtig ist und durch eine rückwirkende Neuregelung ersetzt werden soll oder (4) die rückwirkende Belastung Bagatellcharakter trägt oder (5) dem schutzwürdigen Vertrauen überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. In den Fällen der unechten Rückwirkung ist nach der Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgerichts nur ausnahmsweise das Vertrauensschutzinteresse des Bürgers in der Lage, sich gegenüber den vom Gesetzgeber verfolgten öffentlichen Interessen im Rahmen der Abwägung durchzusetzen.

발행기관:
한양법학회
분류:
법해석학

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