애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문노동법학2010.12 발행KCI 피인용 32

사내하도급 근로자들의 원청기업에 대한 단체교섭 가부

‘Ob’ der Tarifverhandlungen der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher

김영문(전북대학교)

36호, 155~200쪽

초록

In einer neuesten Entscheidung des Koreanischen Obersten Gericht(KOG) ging es darum, ob der Entleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer sein kann. Das KOG hat sehr drastisch ‘Ja’ entschieden. In diesem Fall hat der Entleiher die Gründung und Tätigung einer Gewerkschaft der Leiharbeitnehmer verhindert. Nach der Entscheidung des KOG sei der Entleiher zuerst Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer, weil er die Grund-Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer konkret und tatsächlich kontrolliert und entschieden habe. Somit sei diese Verhinderung des Entleihers als Arbetgeber der Leiharbeitnehmer ein ‘unfair labor practice’ nach § 81 Nr. 4 des Gesetzes zur Gewerkschaft und Schlichtung in Korea. Nun haben die Leiharbeitnehmer drastisch eine Tarifverhandlung gegenüber dem Entleiher verlangt, weil dieser ihrer Arbeitgeber sei. In der vorliegenden Arbeit hat sich der Verfasser mit dieser Entscheidung des KOG kritisch auseinandergesetzt. Für die Tarifverhandlung der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher braucht man die Legitimationsgründe, weil die Tarifverhandlungen zur Übertragung der Güter des Entleihers auf die Leiharbeitnehmer führen würden, anders als die Gründung und Tätigung einer Gewerkschaft. Es wäre ein Eingriff in die Grundrechte des Entleihers, wenn man ohne die Legitimationsgründe die Tarifverhandlungen erlauben würde. Aber die Stelle des Entleihers, der die Grund-Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer konkret und tatsächlich kontrollieren und entscheiden könne, ist als ein Argument für einen Grund der Legitimationsgründe der Tarifverhandlung nicht juristisch, sondern soziologisch. Es ist sehr unsicher, ob ein Entleiher selbst erkennen kann, dass er die Grund-Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer konkret und tatsächlich kontrolliert und entschieden hat. Wenn die Leiharbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen mit dem Entleiher verhandeln könnten, würde der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher vereitelt. Damit müssen die Leihareitnehmer zuerst tariflich mit dem Verleiher als ihrem Arbeitgeber nach dem Konzept des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung bzw. seinen Verbänden ihre Arbeitsbedingungen verhandeln.

Abstract

In einer neuesten Entscheidung des Koreanischen Obersten Gericht(KOG) ging es darum, ob der Entleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer sein kann. Das KOG hat sehr drastisch ‘Ja’ entschieden. In diesem Fall hat der Entleiher die Gründung und Tätigung einer Gewerkschaft der Leiharbeitnehmer verhindert. Nach der Entscheidung des KOG sei der Entleiher zuerst Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer, weil er die Grund-Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer konkret und tatsächlich kontrolliert und entschieden habe. Somit sei diese Verhinderung des Entleihers als Arbetgeber der Leiharbeitnehmer ein ‘unfair labor practice’ nach § 81 Nr. 4 des Gesetzes zur Gewerkschaft und Schlichtung in Korea. Nun haben die Leiharbeitnehmer drastisch eine Tarifverhandlung gegenüber dem Entleiher verlangt, weil dieser ihrer Arbeitgeber sei. In der vorliegenden Arbeit hat sich der Verfasser mit dieser Entscheidung des KOG kritisch auseinandergesetzt. Für die Tarifverhandlung der Leiharbeitnehmer gegenüber dem Entleiher braucht man die Legitimationsgründe, weil die Tarifverhandlungen zur Übertragung der Güter des Entleihers auf die Leiharbeitnehmer führen würden, anders als die Gründung und Tätigung einer Gewerkschaft. Es wäre ein Eingriff in die Grundrechte des Entleihers, wenn man ohne die Legitimationsgründe die Tarifverhandlungen erlauben würde. Aber die Stelle des Entleihers, der die Grund-Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer konkret und tatsächlich kontrollieren und entscheiden könne, ist als ein Argument für einen Grund der Legitimationsgründe der Tarifverhandlung nicht juristisch, sondern soziologisch. Es ist sehr unsicher, ob ein Entleiher selbst erkennen kann, dass er die Grund-Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmer konkret und tatsächlich kontrolliert und entschieden hat. Wenn die Leiharbeitnehmer ihre Arbeitsbedingungen mit dem Entleiher verhandeln könnten, würde der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen dem Verleiher und dem Entleiher vereitelt. Damit müssen die Leihareitnehmer zuerst tariflich mit dem Verleiher als ihrem Arbeitgeber nach dem Konzept des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung bzw. seinen Verbänden ihre Arbeitsbedingungen verhandeln.

발행기관:
한국노동법학회
분류:
노동법

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작
사내하도급 근로자들의 원청기업에 대한 단체교섭 가부 | 노동법학 2010 | AskLaw | 애스크로 AI