형법상 재산상 이익의 개념과 ‘이익을 얻을 가능성’의 범위
Vermögensbestandsteile und Expektanzen im Strafrecht
안경옥(경희대학교)
12권 2호, 75~92쪽
초록
Nach der Juristich-ökonomischen Vermögenslehre, oder der wirtschaftlichen Vermögenslehre, alle subjektiven Vermögensrechte von wirtscahftlichen Wert gehören zu Vermögensbestandteile. Es gibt hier zB Eigentum, dingliche oder obligatorische Ansprüche. Außerdem ein wirtschaftlich erst zu erwartender Vermögenszuwachs gehört zu den Vermögensbestandteile, wenn dessen Erwartung sich zu einem anwartschaftsrecht iS. des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts konkretisiert hat. Tatsächliche Anwartschaften (Expektanzen) können auch als Vermögensbestandteile beurteilt werden, wenn sie nicht allgemeine und unbestimmte Aussichten und Hoffnungen sind. Für die Anerkennung der berechtigten tatsächlichen Erwartungen als Vermögenbestandteil kommt es daher darauf an, ob die Erwerbsaussicht so weit konkretisiert ist, daß ihr der Geschäftsverkehr schon für die Gegenwart wirtschaftlichen Wert beimißt,
Abstract
Nach der Juristich-ökonomischen Vermögenslehre, oder der wirtschaftlichen Vermögenslehre, alle subjektiven Vermögensrechte von wirtscahftlichen Wert gehören zu Vermögensbestandteile. Es gibt hier zB Eigentum, dingliche oder obligatorische Ansprüche. Außerdem ein wirtschaftlich erst zu erwartender Vermögenszuwachs gehört zu den Vermögensbestandteile, wenn dessen Erwartung sich zu einem anwartschaftsrecht iS. des bürgerlichen oder öffentlichen Rechts konkretisiert hat. Tatsächliche Anwartschaften (Expektanzen) können auch als Vermögensbestandteile beurteilt werden, wenn sie nicht allgemeine und unbestimmte Aussichten und Hoffnungen sind. Für die Anerkennung der berechtigten tatsächlichen Erwartungen als Vermögenbestandteil kommt es daher darauf an, ob die Erwerbsaussicht so weit konkretisiert ist, daß ihr der Geschäftsverkehr schon für die Gegenwart wirtschaftlichen Wert beimißt,
- 발행기관:
- 한국비교형사법학회
- 분류:
- 법학