북한 급변사태 시 대한민국의 관할권 주장을 위한 법 정책적 대응방안과 법적 근거
Rechtliche Gründe und rechtspolitische Lösungsansätze zur Zuständigkeit des Südkoreas auf dem nordkoreanischen Gebiet im Laufe vom Untergang des Nordkoreas
김병기(중앙대학교)
12권 4호, 199~241쪽
초록
Ob die Koreafrage heute noch so offen wie über fünfzig Jahren ist,kann nur aufgrund einer umfangreichen Analyse komplexer und komplizierter Zusammenhänge bezüglich Zerfalls des Nordkoreas beantwortet werden. Die vorliegende Untersuchung will eine Klärung des staatsrechtlichen Selbstverständnisses des Südkoreas zur Zuständigkeit auf dem nordkoreanischen Gebiet dienen und zugleich einen Beitrag für die Lösung der Koreafrage leisten. Hiermit handelt es sich zunächst um Theorie vom ‘Gesamtkorea’. Die Arbeit will aufzeigen, daß Gesamtkoreatheorie nicht nur logish haltbar, völkerrechts- und verfassungsgemäß ist, sondern auch eine erhebliche politische Praktikabilität aufweisen, die sie als geeignete,notwendige und nützliche Grundlage eines widerspruchsfreien staatsrechtlichen Selbstverständnisses des Südkoreas erscheinen läßt. Zu vertreten ist unter anderem, daß die völkerrechtliche und staatsrechtliche Rechtslage Koreas beweist die Kontinuität Gesamtkoreas Dabei wird die sog. ‘inter-se Beziehung zwischen der beiden Korea’in Bezug auf Zerfall des Nordkoreas und das Selbstbestimmungsrecht als ius cogens in die Betrachtung ebenso einbezogen, wie politikwissenschaftliche Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Beziehungun gegen den Nachbarstaaten und eine Eröterung eventueller Auswirkungen der politisch gestalteten Faktenwirklichkeit auf die koreanische Rechtslage die Untersuchung vervollkommen. Zur Klärung der rechtlichen Gründe zur Zuständigkeit des Südkoreas auf dem nordkoreanischen Gebiet im Laufe vom Zerfall des Nordkoreas der Lehre vom Staatensukzession letztlich Rechnung tragen. Unter dem Begriff der Staatensukzession ist folgendes zu verstehen, daß Staatensukzession bei vollständigem Untergang von territorialer Souveränität und Gebietshoheit von einem Vorgängerauf einen Nachfolgestaat erfolgt. Man kommt zum Übergang aller rechtlicher Bindungen vom Vorgänger- auf den Nachfolgestaat, wenn man letzteren als Erben des Vorgängers betrachtet. Diese von der ‘positiven Schule’ vertretene Auffassung bietet sich beim vollständigen Untergang des Vorgängers durch freiwillign Beitritt an. Sie hat aber allgemein wegen der Verschiedenartigkeit der Rechtsmaterien keine Anerkennung gefunden. Für die Verschidenartigkeit der Nachfolgeprobleme(Sezession, Dismembration,Zession oder Fusion) kann diese Konzept keinen akzeptablen Läsungsrahmen bieten. Es erscheint notwendig, einige Fragen grundlegender Art, die bei der Beschäftigung mit der Koreafrsge auftauchen, vorab zu erötern und einer Klärung zuzuführen. So stellt sich der Staatenuntergang,aber auch die Souveränität immer wieder als Kriterium für die Frage der Richtigkeit verschiedener Koreatheorie heraus. Daher mußkünftig eine weitere wissenschaftliche Auseinandersetzzung mit dem Begriff vom Gesamtkore angebracht werden.
Abstract
Ob die Koreafrage heute noch so offen wie über fünfzig Jahren ist,kann nur aufgrund einer umfangreichen Analyse komplexer und komplizierter Zusammenhänge bezüglich Zerfalls des Nordkoreas beantwortet werden. Die vorliegende Untersuchung will eine Klärung des staatsrechtlichen Selbstverständnisses des Südkoreas zur Zuständigkeit auf dem nordkoreanischen Gebiet dienen und zugleich einen Beitrag für die Lösung der Koreafrage leisten. Hiermit handelt es sich zunächst um Theorie vom ‘Gesamtkorea’. Die Arbeit will aufzeigen, daß Gesamtkoreatheorie nicht nur logish haltbar, völkerrechts- und verfassungsgemäß ist, sondern auch eine erhebliche politische Praktikabilität aufweisen, die sie als geeignete,notwendige und nützliche Grundlage eines widerspruchsfreien staatsrechtlichen Selbstverständnisses des Südkoreas erscheinen läßt. Zu vertreten ist unter anderem, daß die völkerrechtliche und staatsrechtliche Rechtslage Koreas beweist die Kontinuität Gesamtkoreas Dabei wird die sog. ‘inter-se Beziehung zwischen der beiden Korea’in Bezug auf Zerfall des Nordkoreas und das Selbstbestimmungsrecht als ius cogens in die Betrachtung ebenso einbezogen, wie politikwissenschaftliche Aspekte unter besonderer Berücksichtigung der Beziehungun gegen den Nachbarstaaten und eine Eröterung eventueller Auswirkungen der politisch gestalteten Faktenwirklichkeit auf die koreanische Rechtslage die Untersuchung vervollkommen. Zur Klärung der rechtlichen Gründe zur Zuständigkeit des Südkoreas auf dem nordkoreanischen Gebiet im Laufe vom Zerfall des Nordkoreas der Lehre vom Staatensukzession letztlich Rechnung tragen. Unter dem Begriff der Staatensukzession ist folgendes zu verstehen, daß Staatensukzession bei vollständigem Untergang von territorialer Souveränität und Gebietshoheit von einem Vorgängerauf einen Nachfolgestaat erfolgt. Man kommt zum Übergang aller rechtlicher Bindungen vom Vorgänger- auf den Nachfolgestaat, wenn man letzteren als Erben des Vorgängers betrachtet. Diese von der ‘positiven Schule’ vertretene Auffassung bietet sich beim vollständigen Untergang des Vorgängers durch freiwillign Beitritt an. Sie hat aber allgemein wegen der Verschiedenartigkeit der Rechtsmaterien keine Anerkennung gefunden. Für die Verschidenartigkeit der Nachfolgeprobleme(Sezession, Dismembration,Zession oder Fusion) kann diese Konzept keinen akzeptablen Läsungsrahmen bieten. Es erscheint notwendig, einige Fragen grundlegender Art, die bei der Beschäftigung mit der Koreafrsge auftauchen, vorab zu erötern und einer Klärung zuzuführen. So stellt sich der Staatenuntergang,aber auch die Souveränität immer wieder als Kriterium für die Frage der Richtigkeit verschiedener Koreatheorie heraus. Daher mußkünftig eine weitere wissenschaftliche Auseinandersetzzung mit dem Begriff vom Gesamtkore angebracht werden.
- 발행기관:
- 중앙법학회
- 분류:
- 법학