애스크로AIPublic Preview
← 학술논문 검색
학술논문성균관법학2010.12 발행KCI 피인용 4

“친일반민족행위자 재산의 국가귀속에 관한 특별법” 제2조 등 위헌성 검토

Die Frage der Verfassungswidrichkeit der ‘Special Act on Asset Confiscation for Pro-Japanese and Anti-National Collaborators to the State’

김백유(한성대학교)

22권 3호, 429~456쪽

초록

Der Inhalt des Eigentums ist nicht durch die Verfassung selbst vorbestimmt. Erst und nur das durch die Gesetze ausgeformte Eigentum bildet den Gegenstand der Eigentumsgarantie und ist verfassungsrechtlich geschützt Der verfassungsrechtliche Schutz des Vermögen ergibt sich aus der Eigentumsgarantie des Art. 23 Abs. 1. Die Entziehung individuellen Eigentums ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie aus Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich ist; sie darf aber nur gegen Entschädigung erfolgen Art. 23 soll einerseits als Abwehrrecht gegen den Staat fungieren,anderseits ist es jedoch zugleich die Aufgabe des Gesetzgebers, den Inhalt des Eigentums zu bestimmen Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in das Eigentum erfolgt je nachdem, welche Art des Eingriffs vorliegt. Die Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erlaubt, das zugleich die Entschädigung regelt (Junktimklausel, Art. 23 Abs. 3).

Abstract

Der Inhalt des Eigentums ist nicht durch die Verfassung selbst vorbestimmt. Erst und nur das durch die Gesetze ausgeformte Eigentum bildet den Gegenstand der Eigentumsgarantie und ist verfassungsrechtlich geschützt Der verfassungsrechtliche Schutz des Vermögen ergibt sich aus der Eigentumsgarantie des Art. 23 Abs. 1. Die Entziehung individuellen Eigentums ist ausnahmsweise zulässig, wenn sie aus Gründen des allgemeinen Wohls erforderlich ist; sie darf aber nur gegen Entschädigung erfolgen Art. 23 soll einerseits als Abwehrrecht gegen den Staat fungieren,anderseits ist es jedoch zugleich die Aufgabe des Gesetzgebers, den Inhalt des Eigentums zu bestimmen Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in das Eigentum erfolgt je nachdem, welche Art des Eingriffs vorliegt. Die Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erlaubt, das zugleich die Entschädigung regelt (Junktimklausel, Art. 23 Abs. 3).

발행기관:
법학연구원
DOI:
http://dx.doi.org/10.17008/skklr.2010.22.3.017
분류:
법학

AI 법률 상담

이 논문의 주제에 대해 더 알고 싶으신가요?

460만+ 법률 자료에서 관련 판례·법령·해석례를 찾아 답변합니다

AI 상담 시작