폴란드의 새로운 파산제도와 시사점
Die Veränderung und Hinweis von dem polnischem Insolvenzrecht
이상영(동국대학교)
22권 3호, 941~968쪽
초록
Das Insolvenz- und Sanierungsrecht vom 28.2.2003 ist in Polen am 1.10.2003 in Kraft getreten und hat das bisher geltende Insolvenzrecht und Vergleichsrecht von 1934 aufgehoben. Das Ziel der Einführung des neuen Insolvenz- und Sanierungsrechts war es, solche Voraussetzungen zu schaffen, die die möglichst volle Befriedigung der Gläubiger aus dem Schuldnervermögen sichern. Des Weiteren sollte das neue Insolvenz- und Sanierungsrecht die Möglichkeit geben, das Unternehmen des Schuldners sowie dessen Wirtschaftstätigkeit sowohl im Sanierungsverfahren als auch nach Vergleichsabschluss im Insolvenzverfahren sowie nach der Durchführung des Liquidationsinsolvenzverfahrens zu erhalten. Für das koreanische Insolvenzrecht sollte das in Polen mögliche Verbot der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Sanktionen bei Nichterfüllung der Antragspflicht zur Überlegung dienen. Ein solches Verbot kann helfen, das Auftreten von sog. “Berufschuldnern"zu vermeiden, die in ausgeklügelten Systemen zur persönlichen Bereicherung immer wieder Insolvenzverfahren durchlaufen. Auch die frühzeitige Entscheidung, ob ein Liquidations- oder Vergleichsinsolvenzverfahren durchlaufen werden soll, ist als sinnvoll zu erachten, mit der Maßgabe des schnellen und flexiblen Wechsels von einem in das andere Parallelverfahren. Der schnelleren Entscheidung durch den Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren dient im polnischen Recht der Antrag auf Unwirksamkeitserklärung eines Rechtsgeschäftes durch den Richter-Kommissar. Hiermit wird dem Insolvenzverwalter schnellsmögliche Klarheit verschafft,wobei darauf zu achten ist, dass die Kompetenz der Entscheidung im Gesetz klar umrissen ist. In Bezug auf Hypotheken oder Pfandgläubiger ist in Polen die Möglichkeit bemerkenswert, durch Übernahme das Sicherungsgut zu verwerten.
Abstract
Das Insolvenz- und Sanierungsrecht vom 28.2.2003 ist in Polen am 1.10.2003 in Kraft getreten und hat das bisher geltende Insolvenzrecht und Vergleichsrecht von 1934 aufgehoben. Das Ziel der Einführung des neuen Insolvenz- und Sanierungsrechts war es, solche Voraussetzungen zu schaffen, die die möglichst volle Befriedigung der Gläubiger aus dem Schuldnervermögen sichern. Des Weiteren sollte das neue Insolvenz- und Sanierungsrecht die Möglichkeit geben, das Unternehmen des Schuldners sowie dessen Wirtschaftstätigkeit sowohl im Sanierungsverfahren als auch nach Vergleichsabschluss im Insolvenzverfahren sowie nach der Durchführung des Liquidationsinsolvenzverfahrens zu erhalten. Für das koreanische Insolvenzrecht sollte das in Polen mögliche Verbot der Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen der Sanktionen bei Nichterfüllung der Antragspflicht zur Überlegung dienen. Ein solches Verbot kann helfen, das Auftreten von sog. “Berufschuldnern"zu vermeiden, die in ausgeklügelten Systemen zur persönlichen Bereicherung immer wieder Insolvenzverfahren durchlaufen. Auch die frühzeitige Entscheidung, ob ein Liquidations- oder Vergleichsinsolvenzverfahren durchlaufen werden soll, ist als sinnvoll zu erachten, mit der Maßgabe des schnellen und flexiblen Wechsels von einem in das andere Parallelverfahren. Der schnelleren Entscheidung durch den Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren dient im polnischen Recht der Antrag auf Unwirksamkeitserklärung eines Rechtsgeschäftes durch den Richter-Kommissar. Hiermit wird dem Insolvenzverwalter schnellsmögliche Klarheit verschafft,wobei darauf zu achten ist, dass die Kompetenz der Entscheidung im Gesetz klar umrissen ist. In Bezug auf Hypotheken oder Pfandgläubiger ist in Polen die Möglichkeit bemerkenswert, durch Übernahme das Sicherungsgut zu verwerten.
- 발행기관:
- 법학연구원
- 분류:
- 법학