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학술논문성균관법학2010.12 발행KCI 피인용 2

“점령된 팔레스타인영역에서 건설된 장벽의 법적 결과”에 관한 ICJ 권고적 의견

IGH-Gutachten über "Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestinian Territory"

나인균(성균관대학교)

22권 3호, 1147~1170쪽

초록

In der Folge der Ereignisse des 11. September 2001 und des dritten Golfkriegs, der zum Sturz Saddam Husseins Regime führte, wurde das bisherige "konsevative" Verständnis von Art. 51 UN-Charta nachhaltig in Frage gestellt. Neben der in ihrer Ausgestaltung noch stets umstittenen 'preemptive self-defense' wurde das Selbstverteidigungsrecht der Staaten auf bewaffnete Angriffe ausgedehnt, die nicht von einem Staat, sondern einer terroristischen Organisation herrühren. Diesem Verständnis entzieht der IGH in diesem Gutachten mit seinen Ausführungen zu Art. 51 UN-Charta den Boden, indem er noch einmal deutlich macht, dass ein bewaffneter Angriff seitens eines Staates vorliegen muss, um das Selbstverteidigungsrecht auszulösen. Insgasamt liegen die Rechtsansichten, die der IGH im hier besprochenen Gutachten formuliert, auf einer Linie mit der Politik auch des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der die Errichtung eines Palästinenserstaates als Ziel einer zukünftigen Friedenspolitik nachdrücklich befürwortet. Der IGH ist als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen gemäß Art. 92 der UN-Charta dem Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit verpflichtet und nicht gehalten, die Politik der anderen UN-Organe judikativ zu untermauern. Er stellt sich als Ergebnis unabhängiger Auslegung und Anwendung des Völkerrechts dar.

Abstract

In der Folge der Ereignisse des 11. September 2001 und des dritten Golfkriegs, der zum Sturz Saddam Husseins Regime führte, wurde das bisherige "konsevative" Verständnis von Art. 51 UN-Charta nachhaltig in Frage gestellt. Neben der in ihrer Ausgestaltung noch stets umstittenen 'preemptive self-defense' wurde das Selbstverteidigungsrecht der Staaten auf bewaffnete Angriffe ausgedehnt, die nicht von einem Staat, sondern einer terroristischen Organisation herrühren. Diesem Verständnis entzieht der IGH in diesem Gutachten mit seinen Ausführungen zu Art. 51 UN-Charta den Boden, indem er noch einmal deutlich macht, dass ein bewaffneter Angriff seitens eines Staates vorliegen muss, um das Selbstverteidigungsrecht auszulösen. Insgasamt liegen die Rechtsansichten, die der IGH im hier besprochenen Gutachten formuliert, auf einer Linie mit der Politik auch des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, der die Errichtung eines Palästinenserstaates als Ziel einer zukünftigen Friedenspolitik nachdrücklich befürwortet. Der IGH ist als Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen gemäß Art. 92 der UN-Charta dem Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit verpflichtet und nicht gehalten, die Politik der anderen UN-Organe judikativ zu untermauern. Er stellt sich als Ergebnis unabhängiger Auslegung und Anwendung des Völkerrechts dar.

발행기관:
법학연구원
DOI:
http://dx.doi.org/10.17008/skklr.2010.22.3.040
분류:
법학

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