근로관계 종료에 관한 의사표시 해석에 관한 연구
Eine Studie über die Auslegung von Willenserklärungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
박지순(고려대학교)
34호, 555~592쪽
초록
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit einigen Rechtsfragen hinsichtlich der Auslegung von Willenserklärungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist eine der schwierigsten Fragen im Kündigungsschutzsprozess, daß es unklar ist, ob der Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses die arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige Kündigung oder der Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist. Die Kündigung (des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers) und Aufhebung sind zwar begrifflich klar voneinander unterschieden. In der Praxis ist doch die Qualifikation solcher Tatsache wegen des besonderen Charakters des Arbeitsverhältnisses als Dauerschuldver- hältnisses nicht einfach festzulegen. Da der Aufhebungsvertrag grundsätzlich keinen rechtlichen Beschränkung unterliegt, wollte der Arbeitgeber unter Umdtänden durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsschutzvorschriften umgehen. Andererseits versucht der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers herzuleiten oder zu zwingen. Der Arbeitnehmer streitet dabei die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitgebers. Nach der Rechtsprechung des obersten Gerichtshofs können auch solche Fälle tatsächlich als die Kündigung des Arbeitgebers betrachtet werden, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch den (mittelbare oder unmittelbare) Zwang des Arbeitgebers unvermeidbar gekündigt hat. Dadurch können Fälle, welche als Kündigung des Arbeitgebers angesehen werden können, erweitert werden. Außerdem fordert das Arbeitsstandardsgesetz seit Juli 2007 die Schriftform für die arbeitgeberseitige Kündigung an. Ohne die Schriftform wird die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. Zur Strärkung der Rechtssicherheit sollte das Schriftformerfordernis auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung und den Aufhebungsvertrag angewendet werden.
Abstract
Der vorliegende Aufsatz befasst sich mit einigen Rechtsfragen hinsichtlich der Auslegung von Willenserklärungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es ist eine der schwierigsten Fragen im Kündigungsschutzsprozess, daß es unklar ist, ob der Beendigungsgrund des Arbeitsverhältnisses die arbeitgeber- oder arbeitnehmerseitige Kündigung oder der Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist. Die Kündigung (des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers) und Aufhebung sind zwar begrifflich klar voneinander unterschieden. In der Praxis ist doch die Qualifikation solcher Tatsache wegen des besonderen Charakters des Arbeitsverhältnisses als Dauerschuldver- hältnisses nicht einfach festzulegen. Da der Aufhebungsvertrag grundsätzlich keinen rechtlichen Beschränkung unterliegt, wollte der Arbeitgeber unter Umdtänden durch den Aufhebungsvertrag die Kündigungsschutzvorschriften umgehen. Andererseits versucht der Arbeitgeber die Kündigung des Arbeitnehmers herzuleiten oder zu zwingen. Der Arbeitnehmer streitet dabei die Unwirksamkeit der Kündigung des Arbeitgebers. Nach der Rechtsprechung des obersten Gerichtshofs können auch solche Fälle tatsächlich als die Kündigung des Arbeitgebers betrachtet werden, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis durch den (mittelbare oder unmittelbare) Zwang des Arbeitgebers unvermeidbar gekündigt hat. Dadurch können Fälle, welche als Kündigung des Arbeitgebers angesehen werden können, erweitert werden. Außerdem fordert das Arbeitsstandardsgesetz seit Juli 2007 die Schriftform für die arbeitgeberseitige Kündigung an. Ohne die Schriftform wird die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam. Zur Strärkung der Rechtssicherheit sollte das Schriftformerfordernis auch für die arbeitnehmerseitige Kündigung und den Aufhebungsvertrag angewendet werden.
- 발행기관:
- 안암법학회
- 분류:
- 법학일반