원인관계가 없는 착오송금된 금액에 대한 수취은행의 상계권제한 - 대법원 2010.5.27. 선고 2007다66088 판결에 대한 평석 -
Beschränkung des Aufrechnungsrechts der Empfängerbank bei fehlenden Valuntarverhältniss wegen irrtümlicher Giroüberweisung
이병준(한국외국어대학교)
21권 2호, 509~540쪽
초록
Durch das erläutere Urteil hat das Oberstegerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen, ob man bei irrtümlicher Giroüberweisung das Aufrechnungsrecht der Empfängerbank beschränken kann. Die bisherige h. M. und Rechtsprechung war zu Recht der Ansicht, dass der Empfänger trotz der irrtümlichen Geldüberweisung einen Anspruch aus dem Gutschrift gegen die Empfängerbank erhält und somit das Buchgeld erlangt. Da jedoch ein Valuntarverhältnis zwischen den Überweisenden und Überwiesenen in diesem Falle fehlt, ist das überwiesene Geld auch zwischen diesen durch das Bereicherungsrecht abzuwickeln. Die bisherige Lehre meinte jedoch, dass die Empfängerbank in diesem Falle mit einen Anspruch gegen den Überwiesenen auch ohne Probleme aufrechnen kann und es kein besonderen Grund oder keine Interessenlage vorliege dieses Aufrechnungsrecht einzuschränken. Durch diesen besprochne Urteil hat das Oberstegerichtshof eine Einschränkung eines solchen Aufrechnungsrechts anerkannt im Falle, wenn nicht nur der Überweisende die irrtümliche Giroübertragung der Empfängerbank mitgeteilt hat, sondern auch der Überwiesene ausd- rücklich die Rückzahlung des Betrages der Empfängerbank gefordert hat. Die Rechtsprechung hat dabei die Stellung des Überwiesenen betont, dass er bei Verwendung der irrtümlich überwiesenen Betrages bestraft werden würde. Und ferner die Übermittlungsfunktion der Empfängerbank als Grundlage der Einschränkung vorgelegt. Dieser Aufsatz stimmt grunsätzlich dieser Entscheidung vom Ergebnis zu, jedoch meint, dass eine solche Einschränkung nur möglich gewesen war, weil der Überwiesene auch ausdrücklich die Rückzahlung verlangt hatte. Diese Fallkonstellation wurde in diesem Aufsatz mit der deutschen Lehre über das Zurückweisungsrecht des Kontoinhabers verglichen.
Abstract
Durch das erläutere Urteil hat das Oberstegerichtshof eine wichtige Entscheidung getroffen, ob man bei irrtümlicher Giroüberweisung das Aufrechnungsrecht der Empfängerbank beschränken kann. Die bisherige h. M. und Rechtsprechung war zu Recht der Ansicht, dass der Empfänger trotz der irrtümlichen Geldüberweisung einen Anspruch aus dem Gutschrift gegen die Empfängerbank erhält und somit das Buchgeld erlangt. Da jedoch ein Valuntarverhältnis zwischen den Überweisenden und Überwiesenen in diesem Falle fehlt, ist das überwiesene Geld auch zwischen diesen durch das Bereicherungsrecht abzuwickeln. Die bisherige Lehre meinte jedoch, dass die Empfängerbank in diesem Falle mit einen Anspruch gegen den Überwiesenen auch ohne Probleme aufrechnen kann und es kein besonderen Grund oder keine Interessenlage vorliege dieses Aufrechnungsrecht einzuschränken. Durch diesen besprochne Urteil hat das Oberstegerichtshof eine Einschränkung eines solchen Aufrechnungsrechts anerkannt im Falle, wenn nicht nur der Überweisende die irrtümliche Giroübertragung der Empfängerbank mitgeteilt hat, sondern auch der Überwiesene ausd- rücklich die Rückzahlung des Betrages der Empfängerbank gefordert hat. Die Rechtsprechung hat dabei die Stellung des Überwiesenen betont, dass er bei Verwendung der irrtümlich überwiesenen Betrages bestraft werden würde. Und ferner die Übermittlungsfunktion der Empfängerbank als Grundlage der Einschränkung vorgelegt. Dieser Aufsatz stimmt grunsätzlich dieser Entscheidung vom Ergebnis zu, jedoch meint, dass eine solche Einschränkung nur möglich gewesen war, weil der Überwiesene auch ausdrücklich die Rückzahlung verlangt hatte. Diese Fallkonstellation wurde in diesem Aufsatz mit der deutschen Lehre über das Zurückweisungsrecht des Kontoinhabers verglichen.
- 발행기관:
- 한국경영법률학회
- 분류:
- 법학