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학술논문동북아법연구2010.06 발행KCI 피인용 4

유엔매매법의 해석과 흠결보충

Auslegung und Lückenfüllung des internationalen UN-Kaufrechts

김민중(전북대학교)

4권 1호, 303~330쪽

초록

Das CISG enthält eine Regelung für die Auslegung des Übereinkommens. Hinsichtlich der Auslegung stellt CISG Art. 7 Abs. 1 die Auslegungsgrundsätze auf: Bei der Auslegung dieses Übereinkommens sind sein internationaler Charakter, und die Notwendigkeit zu berücksichtigen, seine einheitliche Anwendung und die Wahrung des guten Glaubens im internationalen Handel zu fördern. Bei der Auslegung des Übereinkommens soll es auf drei Auslegungsgrundsätze, also (i) auf die Herkunft internationaler Charakter, (ii) auf den Vereinheitlichungszweck und schließlich (iii)auf die Förderung des guten Glaubens im Handelsverkehr Bedacht genommen werden. CISG Art. 7 Abs. 1 regelt keine Auslegungsmerhoden, sondern nur Auslegungsgrundsätze. Auf welche Auslegungsmerhoden konkret zurückgegriffen werden kann, ist nicht ganz klar, da sich eine einheitliche Auslegungsvorgehensweise bei dem Einheitsrecht noch nicht herausgebildet hat. Aber es kann im konkreten Fall auf folgende Auslegungsmerhoden zurückgegriffen werden:i) Auslegung von Wortlaut des Übereinkommens ii) systematische Auslegung iii) historische Auslegung iv) Rechtsvergleichung CISG Art. 7 Abs. 2 bestimmt die Lückenfüllung des Übereinkommens: Fragen, die in diesem Übereinkommen geregelte Gegenstände betreffen, aber in diesem Übereinkommen nicht ausdrücklich entschieden werden, sind nach den allgemeinen Grundsätzen, die diesem Übereinkommen zugrunde liegen, oder mangels solcher Grundsätze nach dem Recht zu entscheiden, das nach den Regeln des internationalen Privatrechts anzuwenden ist.

Abstract

Das CISG enthält eine Regelung für die Auslegung des Übereinkommens. Hinsichtlich der Auslegung stellt CISG Art. 7 Abs. 1 die Auslegungsgrundsätze auf: Bei der Auslegung dieses Übereinkommens sind sein internationaler Charakter, und die Notwendigkeit zu berücksichtigen, seine einheitliche Anwendung und die Wahrung des guten Glaubens im internationalen Handel zu fördern. Bei der Auslegung des Übereinkommens soll es auf drei Auslegungsgrundsätze, also (i) auf die Herkunft internationaler Charakter, (ii) auf den Vereinheitlichungszweck und schließlich (iii)auf die Förderung des guten Glaubens im Handelsverkehr Bedacht genommen werden. CISG Art. 7 Abs. 1 regelt keine Auslegungsmerhoden, sondern nur Auslegungsgrundsätze. Auf welche Auslegungsmerhoden konkret zurückgegriffen werden kann, ist nicht ganz klar, da sich eine einheitliche Auslegungsvorgehensweise bei dem Einheitsrecht noch nicht herausgebildet hat. Aber es kann im konkreten Fall auf folgende Auslegungsmerhoden zurückgegriffen werden:i) Auslegung von Wortlaut des Übereinkommens ii) systematische Auslegung iii) historische Auslegung iv) Rechtsvergleichung CISG Art. 7 Abs. 2 bestimmt die Lückenfüllung des Übereinkommens: Fragen, die in diesem Übereinkommen geregelte Gegenstände betreffen, aber in diesem Übereinkommen nicht ausdrücklich entschieden werden, sind nach den allgemeinen Grundsätzen, die diesem Übereinkommen zugrunde liegen, oder mangels solcher Grundsätze nach dem Recht zu entscheiden, das nach den Regeln des internationalen Privatrechts anzuwenden ist.

발행기관:
동북아법연구소
분류:
비교법학

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