유럽 동산담보제도의 역사적 발전과 통일화 과정
Geschichtlicher Überblick über die Entwicklung der europäischen Mobiliarsicherheiten und ihr Vereinheitlichungsprozess in Europa
남윤삼(국민대학교)
23권 2호, 511~548쪽
초록
물품과 금전을 대상으로 하는 신용담보(Kreditsicherheiten)에서 거래의안전을 확보하고, 채권자 보호를 위한 법적 장치를 개발하기 위해서 고대로마법에서부터 현재에 이르기까지 부단한 노력이 지속되어 왔다. 본 연구에서는 먼저 유럽 특히 독일을 중심으로 동산담보제도의 발전과정을 검토하고, 유럽의 동산담보권의 조화 내지 통일화 방안을 위한 논의내용을 역사적으로 검토하였다. 본 연구에서는 유럽의 동산담보권의 조화 내지 통일화의 장애가 되는물권법적 요인 중에서 특히 점유질원칙과 선의취득의 문제를 재조명하는뜻에서 그동안의 연구된 문헌들을 다시 정리하였다. 또한 유럽의 동산담보권의 통일화의 대상은 양도담보와 소유권유보에집중되어 있는데, 독일의 담보제도가 통일화의 장애로 지적되어 왔다. 본연구에서는 독일제도와 다른 유럽국가들의 제도를 방식의 차이, 등록의 여부 등의 측면에서 비교법적으로 분석하였다. 특히 공시성의 부재에서 발생하는 비점유 동산담보권의 등록문제가 조화 내지 통일화의 핵심 내용이므로, 국제기구 및 미국법에서 제시되고 이용되는 등록제도(notice-filing system)의 기본원칙과 도입여부를 검토하였다. 이는 50년 이상 미국에서축적된 실제적인 경험의 결과물이기 때문이다. 유럽공동체 회원국의 자국내에서의 다양한 동산담보권은 법적이나, 실무에서 아무런 충돌이 발생하지 않으나, 회원국 사이의 국경을 넘는 거래에서는 유럽 국가들이 다양한 명칭의 동산담보권을 이용하고 있고, 명칭이같더라도 상이한 절차 및 효력으로 법 충돌을 야기시키고 있다. 이의 해결을 위한 동산담보권의 조화 내지 통일화는 국가간의 이해관계로 매우 어려운 일임에도 불구하고, 지금까지 유럽 차원에서 또는 국제적 차원에서통일화된 동산담보권의 창출을 위한 여러 방안이 제시되고 있다. 유럽공동체에서 뿐만 아니라 EBRD, UNCITRAL, OSA 등의 국제기구에서도 입법지침 또는 모범법의 형식으로 그동안 꾸준히 제시하였고, 특히미국의 통일상법전 제9장(UCC Art. 9)을 모범으로 하여 유럽의 단일동산담보권의 제안이 심도있게 논의 되고 있다. 본 연구는 이러한 국제적 동향을 기초로 2007년 UNCITRAL의 입법지침, 모범법으로서 UCC Art. 9의기본 내용을 분석하여 제시하였다.
Abstract
Mobiliarsicherheiten, bei denen es prinzipiell um Sicherungsrechte an beweglichen Vermögenswerten (Mobilien) geht, sind eine wichtige Voraussetzung für die Krediterteilung und damit die Kapitalversorgung in der Wirtschaft. Im Laufe der geschichtlichen Entwicklung standen immer wieder folgende Fragen im Fokus der wissenschaftlichen Auseinandersetzung:welche Gegenstände als Sicherungsgut in Frage kommen; die Übergabe des Sicherungsguts an den Sicherungsglǟubiger mit gleichzeitiger Besitzaufgabe des Schuldners; die Publizitǟtsproblematik; der gutgläubige Erwerb. Die wachsende Bedeutung der Mobiliarsicherheiten im internationalen Wirtschaftsverkehr führte in den vergangenen Jahren zu Bestrebungen,das Sachen- bzw. zumindest das Kollisionsrecht zu vereinheitlichen. Hierzu sind die Bemühungen insbsondere der UNCITRAL und die Modelle des UCC Art. 9 zu nennen. Dass es trotz all dieser Bestrebungen noch keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielt worden sind, kann nur auf die gravierenden Unterschiede in den verschiedenen Regelungen der einzelnen Rechtsordnungen zurückzuführen sein. Ziel der Untersuchung ist daher, der Frage nachzugehen, welche Schritte zur Harmonisierung in den verschiedenen Rechtsordnungen unternommen worden sind und welche Fragen noch offen stehen und was noch bewerkstelligt werden muss, um die bestehenden Probleme einer Lösung zuzuführen (erster Teil des Beitrages). Daher gibt der vorliegende Beitrag im zweiten Teil eine komprimierte Darstellung der gemeinsamen Grundlagen und Grundfragen zu den Sicherungsrechten. Zum einen wird die Herausbildung der Sicherungsrechte im römischen Recht und zum anderen der Stand im 18. und 19. Jahrhundert dargestellt. Auch auf die gegenwärtige Lage der Kreditsicherheiten in Europa wird eingegangen. Im dritten Teil werden Probleme, die sich bei grenzüberschreitenden Sicherheiten ergeben, an einzelnen Beispielen illustriert, um die praktische Bedeutung der internationalen Konflikte aufzuzeigen. Denn nur so wird die Notwendigkeit eines "gemeinsamen" Rechts auf dem Gebiet des Sachenrechts verdeutlicht. Daran anschließend wird ein kurzer Überblick über inter- bzw. supranationale Vereinheitlichungsbestrebungen auf dem Gebiet des Mobiliarsachenrechts gegeben. Nicht nur die EU, sondern auch internationale Organisationen wie EBRD, UNCITRL, OSA bemühen sich um eine Harmonisierung der Kreditsicherheiten. Insbesondere wird die Einführung des Art. 9 UCC immer wieder diskutiert. Vor diesem Hintergrund werden die Richtlinien der UNCITRAL und der Art. 9 UCC als Modellgesetz erörtert. Den Fortgang des europäischen Harmonisierungsprozesses werden auch in Zukunft die internationalen Juristen mit großem Interesse verfolgen.
- 발행기관:
- 법학연구소
- 분류:
- 기타법학