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학술논문일감법학2010.08 발행KCI 피인용 5

부동산 거래사기에서 고지의무와 보증인의무의 관계

Das Verhältnis zwischen Aufklärungs- und Garantenpflicht beim Immobilienbetrug

이진국(아주대학교)

18호, 73~101쪽

초록

Die Vorspiegelung durch Unterlassen setzt eine Garantenpflicht voraus. Die Garantenpflicht ist keine Garantenpflicht zur Aufklärung. Ein Garant hat die Pflicht, den Erfolg im Sinne des §18 korStGB abzuwenden. Darunter ist die Beeinträchtigung des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsguts zu verstehen. Da §347 kor StGB allein fremdes Vermögen schützt, ist der Bezugspunkt der Garantenpflicht ausschließlich das Opfervermögen. Allerdings ist ebenfalls zu beachten, dass der Betrug einen vorspiegelungsbedingten Angriff auf fremdes Vermögen voraussetzt. Daher muss der Täter auch eine Aufklärungspflicht besitzen. Dieses Erfordernis folgt aber allein aus der Entsprechungsklausel, die eine weitere Voraussetzung der unechten Unterlassungsdelikte darstellt, nicht hingegen aus Garantenpflicht im Sinne §18 korStGB. Die Aufklärungspflicht muss somit nicht die Qualität einer Garantenpflicht haben und folgt auch nicht auomatisch aus der Garantenstellung, sondern ist unabhängig von dieser nach ausserstrafrechtlichen Kriterien zu bestimmen.

Abstract

Die Vorspiegelung durch Unterlassen setzt eine Garantenpflicht voraus. Die Garantenpflicht ist keine Garantenpflicht zur Aufklärung. Ein Garant hat die Pflicht, den Erfolg im Sinne des §18 korStGB abzuwenden. Darunter ist die Beeinträchtigung des jeweiligen tatbestandlichen Rechtsguts zu verstehen. Da §347 kor StGB allein fremdes Vermögen schützt, ist der Bezugspunkt der Garantenpflicht ausschließlich das Opfervermögen. Allerdings ist ebenfalls zu beachten, dass der Betrug einen vorspiegelungsbedingten Angriff auf fremdes Vermögen voraussetzt. Daher muss der Täter auch eine Aufklärungspflicht besitzen. Dieses Erfordernis folgt aber allein aus der Entsprechungsklausel, die eine weitere Voraussetzung der unechten Unterlassungsdelikte darstellt, nicht hingegen aus Garantenpflicht im Sinne §18 korStGB. Die Aufklärungspflicht muss somit nicht die Qualität einer Garantenpflicht haben und folgt auch nicht auomatisch aus der Garantenstellung, sondern ist unabhängig von dieser nach ausserstrafrechtlichen Kriterien zu bestimmen.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.35148/ilsilr.2010..18.73
분류:
기타법학

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