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학술논문외법논집2011.02 발행KCI 피인용 16

형법을 통한 ‘더 많은 안전’의 기능과 한계

Funktion und Grenzen der 'Mehr Sicherheit' mittels des Strafrechts

이재일(국회입법조사처 법제사법팀 입법조사관보)

35권 1호, 181~205쪽

초록

Man sollte die prozessualen Instrumente zu diesen Veränderungen vorbereiten, wenn das zur Beseitigung der Großrisiken der Risikogesellschaft die theoretischen und dogmatischen Veränderungen zur Erweiterung der strafrechtlichen Bereichen bedeuten würde. In der Diskussion stehen die prozessualen Instrumente dazu im Zentrum, der schweren Kriminalität und der organisierten Kriminalität effektiv begegnen zu können, und der Terroranschlag vom 11. September 2001 wurde der entscheidende Anlass, der dieser Diskussion die Flügel verleiht. Der Terroranschlag vom 11. September hat in den Menschen die Vorstellung hervorgerufen, dass es keine sicheren Orte mehr in der Welt gibt, deswegen soll der Staat mehr Sicherheit mittels Maßnahmen zur Sicherheit herstellen. Auf diese Weise kann mehr Sicherheit den Menschen eine Chance geben, mehr Freiheit zu genießen. In der Diskussion darum, der schweren Kriminalität, der organisierte Kriminalität und dem Terrorismus angemessen und effektiv zu begegnen, verlangt man die frühzeitige Kontrolle und Vorherrschaft über die die Sicherheit bedrohenden Situationen und über die Bedroher der Sicherheit als effektivsten Weg zur Erhaltung und Herstellung der Sicherheit im Staat und in der Gesellschaft. Das mag notwendigerweise eine folgenrichtige Konsequenz sein. Daraus ergibt sich der wichtige Topos »Kriminalprävention«. Diese Kriminalprävention ist die verstärke Form des Präventionsstrafrechts, das als eine Orientierung des Risikostrafrechts diskutiert wird, und zur Kriminalprävention steht im Strafrecht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der kriminalität im Zentrum der Diskussion. Allerdings braucht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der Kriminalität eine frühe Intervention der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatanwaltschaft usw. vor dem Eintritt des Verbrechenserfolgs, deshalb kann diese Verstärkung mit dem auf das Prinzip des fairen Verfahrens und der materiellen Wahrheitsfindung nach dem rechtsstaatlichen Verfassungsrecht gelegten liberal-rechtsstaatlichen Strafverfahrensrecht unvereinbar sein. Trotzdem kann man sagen, dass die Menschen Sympathie für die Behauptung haben, dass im heutigen Zeitalter die staatliche und gesellschaftliche Sicherheit viel wichtiger ist als die individuelle Freiheit. Also werden in der Diskussion »Freiheit in mehr Sicherheit« die frühzeitige Prävention, die erleichterte Erkenntnis der kriminalität und die Vorfeldermittlung usw. als Mittel zum Versprechen der Effektivität genannt. Wenn man verstehen kann, dass das an der Vorfeldkriminalisierung, an der prävention zur Funktionalisierung des Strafrechts und am folgendorientierten Strafrecht orientierte Risikostrafrecht die Erweiterung der prozessualen Mittel zur Erweiterung der strafrechtlichen Kernbereiche bedeuten. Dies ist der Kern der Diskussion über mehr Sicherheit.

Abstract

Man sollte die prozessualen Instrumente zu diesen Veränderungen vorbereiten, wenn das zur Beseitigung der Großrisiken der Risikogesellschaft die theoretischen und dogmatischen Veränderungen zur Erweiterung der strafrechtlichen Bereichen bedeuten würde. In der Diskussion stehen die prozessualen Instrumente dazu im Zentrum, der schweren Kriminalität und der organisierten Kriminalität effektiv begegnen zu können, und der Terroranschlag vom 11. September 2001 wurde der entscheidende Anlass, der dieser Diskussion die Flügel verleiht. Der Terroranschlag vom 11. September hat in den Menschen die Vorstellung hervorgerufen, dass es keine sicheren Orte mehr in der Welt gibt, deswegen soll der Staat mehr Sicherheit mittels Maßnahmen zur Sicherheit herstellen. Auf diese Weise kann mehr Sicherheit den Menschen eine Chance geben, mehr Freiheit zu genießen. In der Diskussion darum, der schweren Kriminalität, der organisierte Kriminalität und dem Terrorismus angemessen und effektiv zu begegnen, verlangt man die frühzeitige Kontrolle und Vorherrschaft über die die Sicherheit bedrohenden Situationen und über die Bedroher der Sicherheit als effektivsten Weg zur Erhaltung und Herstellung der Sicherheit im Staat und in der Gesellschaft. Das mag notwendigerweise eine folgenrichtige Konsequenz sein. Daraus ergibt sich der wichtige Topos »Kriminalprävention«. Diese Kriminalprävention ist die verstärke Form des Präventionsstrafrechts, das als eine Orientierung des Risikostrafrechts diskutiert wird, und zur Kriminalprävention steht im Strafrecht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der kriminalität im Zentrum der Diskussion. Allerdings braucht die Verstärkung der Mittel zur Effektivität der Erkenntnis und Ermittlung der Kriminalität eine frühe Intervention der Strafverfolgungsbehörden wie Polizei und Staatanwaltschaft usw. vor dem Eintritt des Verbrechenserfolgs, deshalb kann diese Verstärkung mit dem auf das Prinzip des fairen Verfahrens und der materiellen Wahrheitsfindung nach dem rechtsstaatlichen Verfassungsrecht gelegten liberal-rechtsstaatlichen Strafverfahrensrecht unvereinbar sein. Trotzdem kann man sagen, dass die Menschen Sympathie für die Behauptung haben, dass im heutigen Zeitalter die staatliche und gesellschaftliche Sicherheit viel wichtiger ist als die individuelle Freiheit. Also werden in der Diskussion »Freiheit in mehr Sicherheit« die frühzeitige Prävention, die erleichterte Erkenntnis der kriminalität und die Vorfeldermittlung usw. als Mittel zum Versprechen der Effektivität genannt. Wenn man verstehen kann, dass das an der Vorfeldkriminalisierung, an der prävention zur Funktionalisierung des Strafrechts und am folgendorientierten Strafrecht orientierte Risikostrafrecht die Erweiterung der prozessualen Mittel zur Erweiterung der strafrechtlichen Kernbereiche bedeuten. Dies ist der Kern der Diskussion über mehr Sicherheit.

발행기관:
법학연구소
DOI:
http://dx.doi.org/10.17257/hufslr.2011.35.1.181
분류:
법학

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